Ich wüsste nicht, wie das rechtlich logisch umgesetzt werden sollte. Zu unterscheiden ist sowieso zwischen zivilrechtlicher Haftbarkeit für etwaige Schäden vs. Gefahrenabwehr, also Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung. Sind zwei unterschiedliche paar rechtliche Schuhe.
Die zivilrechtliche Frage ist über die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung geklärt. Die trifft bei Hobbyhundehaltung prinzipiell erstmal den/die Hundehaltenden. Aus rechtlicher Sicht völlig nachvollziehbar. Der/die Hobbyhundehaltende mutet der Öffentlichkeit mit seinem Hobby ein erhöhtes Risiko zu, was ihm im Sinn der Ausübung seiner Freiheit bei der Lebensgestaltung zugestanden wird und von der Öffentlichkeit mitgetragen werden muss. Im Gegenzug haftet er /sie für Schäden. Auch wenn er in der konkreten Situation nicht fahrlässig gehandelt haben sollte.
Bliebe also der Bereich der Gefahrensabwehr. Und da ist die Frage nicht, wer an was Schuld hat. Sondern, ob das Gespann aus Hund und Haltender prinzipiell als tragbar für die öffentliche Ordnung bewertet wird, mit Auflagen als tragbar für die öffentliche Ordnung bewertet wird oder nicht tragbar für die öffentliche Ordnung gewertet wird.
Im letzteren Fall gäbe es das Problem „wohin mit dem Hund.“ Und das hat erstmal der/die Haltende zu tragen, bei Entzug ggf. die Behörde. Mit welcher Handhabe sollte da gegen den/die Abgebende vorgegangen werden?
Im Endeffekt bliebe hier also eine verbindliche zivilrechtliche Verpflichtung gei Kauf/Vertragsabschluss, über die Risiken aufzuklären. Eine Art EULA für den Hundekauf. Wäre ein Dreizeiler im Vertrag, der mit Unterschrift gei Vertragsabschluss bestätigt würde. Ganz abgesehen von der Frage, ob das tatsächliche Risiko diese Maßnahme rechtfertigt: Ein Nutzen würde hier nur entstehen, wenn ein potenziell ungeeigneter Käufer sich durch diese Risikoaufklärung tatsächlich vom Kauf abschrecken ließe.
Und auf dem Weg dahin wird sich die für die Ausformulierung und Umsetzung zuständige Behörde zwangsweise kleinteilig nochmal mit der Frage auseinandersetzen, welche potenzielle Risiken in privater Hundehaltung stecken. Als begeisterte private Hundehalterin sehe ich diese Aussicht eher mit Grausen.