Hab's mal mit chatGPT gecheckt und die Quellen angeschaut
> „Laut § 2 Abs. 5 der Tierschutz-Hundeverordnung ist seit dem 1.1.2022 der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln bei Ausbildung, Erziehung oder Training verboten.“
„Der Deutsche Tierschutzbund nennt explizit Endloswürger (Würgehalsbänder) zusammen mit Stachelhalsbändern als tierschutzwidrige Mittel. (Positionspapier)“
„Auch wenn manche argumentieren, das Verbot gelte nur für das Training, sieht das Tierschutzgesetz (allgemein) bei Maßnahmen, die Schmerzen oder Leiden verursachen, weiterhin eine Grenze.“
Find ich im Forum nicht schön eigentlich, aber ich kann die Userin ja blockieren. Find's halt traurig, sowas zu nutzen und anderen Ratschläge zu geben und das auch noch auf gewisser Position. Nur meine Meinung, Facepalms nehme ich gerne entgegen.