
Kampfhund ? Beweislast beim Halter
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Bentley -
21. Dezember 2009 um 06:25
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Behördenirrsinn sondergleichen. Die sind unfähig die Rassen zu bestimmen, und schieben die Arbeit einfach auf die Halter - Dt., ein Wintermärchen :zensur:
Mir stellt sich die Frage, wie der Halter das denn nachweisen soll, wenn nicht mal die Behörden dazu in der Lage sind
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Zitat
Mir stellt sich die Frage, wie der Halter das denn nachweisen soll, wenn nicht mal die Behörden dazu in der Lage sind
Genau darum geht es den Behörden doch: Wenn sie einen Hund verbieten wollen, aber die Rasse nicht eindeutig bestimmen können, dann schieben sie den schwarzen Peter dem Halter zu, wohlweisslich dass dieser die Vermutung nicht nachweislich entkräften kann. So erreichen sie ihr Ziel und können den Hund "aus dem Verkehr ziehen". Verkackte Staatsmacht! -
Zitat
Genau darum geht es den Behörden doch: Wenn sie einen Hund verbieten wollen, aber die Rasse nicht eindeutig bestimmen können, dann schieben sie den schwarzen Peter dem Halter zu, wohlweisslich dass dieser die Vermutung nicht nachweislich entkräften kann. So erreichen sie ihr Ziel und können den Hund "aus dem Verkehr ziehen". Verkackte Staatsmacht!
Und als Bürger steht man machtlos daneben und ist dieser Behördenwillkür ausgeliefert - ein Traum.
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Warum stehe ich als Bürger dem machtlos gegen über.
Wenn ich zum Beispiel einen Boxer - Labrador - Mix gekauft habe, werde ich darüber doch auch Unterlagen (Kaufvertrag) haben oder etwa nicht?Wenn ich mir in einem Land, wo die Haltung von bestimmten Rassen verboten ist, einen Mix aus einer solchen Rasse bewusst hole, dann bin ich doch so gesehen selber schuld - auch wenn es nicht fair ist.
Es gibt doch so viele Stellen, die Hunde inzwischen umdeklarieren, selbst Tierheime machen inzwischen nicht gerade selten aus einem Staff einen Boxermischling.
Immerhin geben die Behörden einem dort inzwischen die Möglichkeit, es nachzuhalten, das man ein anderes Tier hat und entscheiden nicht mal eben über den Kopf hinweg, das es sich um einen Mischling anderer Rasse handelt. Damit haben sie zumindest einen kleinen Schritt gelockert, denn vorher war es halt Gesetzt, wenn die Behörde gesagt hat ist ein Listenhund, dann war es ein Listenhund - ob er es war oder nicht.
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Warum stehe ich als Bürger dem machtlos gegen über.
Wenn ich zum Beispiel einen Boxer - Labrador - Mix gekauft habe, werde ich darüber doch auch Unterlagen (Kaufvertrag) haben oder etwa nicht?Ich meine auch, dass es schwierig wird, das Gegenteil zu beweisen, selbst wenn man Unterlagen hat. Denn als Begründung wird dort zitiert:
ZitatDer „Weserkurier“ zitiert aus der Vorlage für die Bremische Bürgerschaft: „Aktuell besteht die Situation, dass Kampfhundkreuzungen gezüchtet und zum Verkauf angeboten werden“. Um das geltende Zucht- und Handelsverbot zu umgehen, würden die Tiere in offiziellen Dokumenten von ihren Züchtern und Eigentümern allerdings als Kreuzungen von Hunderassen deklariert, die nicht verboten seien.
Somit scheinen selbst Abstammungsnachweise nicht den bloßen Verdacht widerlegen zu können. :/
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Zitat
Somit scheinen selbst Abstammungsnachweise nicht den bloßen Verdacht widerlegen zu können. :/Welche Abstammungsnachweise denn? Versicherungen des Verkäufers sind keine offiziell anerkannten Ahnentafeln.
Das ist doch genau das Problem, ich vermehre Staffs und verkaufe sie als Boxer-Beaglemixe.LG
das Schnauzermädel -
Es gibt doch Hunde, wo man es auf den ersten Blick sieht. Diese sind aber von der Regelung nicht betroffen. Sondern die, wo es sein könnte, man sich aber nicht sicher ist, weil einfach die Merkmale nicht so ausgeprägt sind. Wenn ich mich recht erinnere, war es so, das schon der bloße Verdachte, wenn auch noch so minimal, schon zur Konsequenz führen konnte. Jetzt habe ich aber die Möglichkeit zu sage ist nicht so.
Im Zweifel muss man dann vielleicht doch mal diesen lächerlichen DNA - Test machen *kicher* Dann weiß man es ganz genau.
Aber wenn ich mir ein Tier hole, gerade wo man eine gewisse Ähnlichkeit erwarten kann, würde ich doch - wenn ich das Risiko nicht eingehen will - mir Vater wie Mutter zeigen lassen und auch versuchen in Erfahrung zu bringen, ob man nicht noch mehr Generationen ausgraben kann. Das kann ich dann als "Züchter" schon tun und dann dem Käufer eine entsprechende Mappe mit den Daten - als Abstammungsnachweis - mitgeben. -
Und was sagt die Mappe?
Da kann ich doch reinschreiben und fotografieren, was ich möchte...LG
das Schnauzermädel -
Klar kannst du das, aber das kann man auch in anderen Bereichen und nun.
Wäre es besser, das die Behörden entscheiden dürfen ob man nur einen Boxer - Labrador - Mix hat oder ob es ein Pit - irgendwas - Mix ist? Sollen die sich weiterhin gegen die Aussagen gegen die Halter werfen?
Wenn es doch anerkannte wird, das ein Schreiben vom TH mit der Rasseeintragenung Boxer - Labrador - Mix, der Hund auch als solcher eingetragen wird und als solcher Geführt ohne wenn und aber und das obwohl das TH diesen Hund als reinen Staff bekommen hat und diesen auch 2 Jahre als solchen im Zwinger sitzen hatte. Warum soll es denn dann nicht mit einer solchen Mappe - zum Beispiel - gehen.
Warum soll das schreiben eines TH höher wiegen - besonders wenn es falsch ist - und das einer Privatperson weniger?
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