Diese acht Hunderassen sind ab 2010 im Kt ZH verboten

  • Man, da seit Ihr Schweizer ja spät dran. :D

    Zumal in D die Bundesländer durchaus dieses übereilte generelle Hundeververbot mittlerweile zumindest in mündlichen Aussagen wieder zurücknehmen wollen. ;)

  • American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basic Dog (beides Pit-Bull-Varianten) sowie sämtliche Hunde, die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben.

    Das ist doch mal wieder ausgemachter Politikerschwachsinn :hilfe: ......wie will man denn die 10%ige Blutanteil feststellen? Erkennen das die Mitarbeiter der Ordnungsaemter mit ihren geschulten Roentgenaugen?

  • Zitat

    noch nie davon gehört

    Also die Bayern definieren das als...

    Im bayrischen Hundekatalog (Rasseliste) wird der Bandog folgendermaßen definiert [2]: Als Bandog (Kettenhund) werden im allgemeinen Kreuzungen großrahmiger Hunde (Schulterhöhe über 45 cm, Gewicht über 30 kg) mit hoher Aggressivität bezeichnet. Es besteht kein einheitliches äußeres Erscheinungsbild, die Farbschläge variieren.

    Quelle: Wikipedia

    Das kann dann also jeder grosse Mischling sein der den Postboten anknurrt.

    Oh jeeeee.......was kommt als naechstes?

  • aha, hmmm... dann wäre also der Nachbarshund (Bichon-frisé) auch schon fast ein Bandog, weil der ist sowas von agressiv wenn der an der Leine ist, ok er wäre in der Wäsche eingegangen :lol:

    aber dann hätten wir noch den grossen Scharzen im Quartier - geht gegen jeden Rüden, ist ca. 70cm hoch und 40kg schwer aber sonst ein netter

    und dann hätten wir noch den Nordischverschnitt, auch aus dem Quartier, total nett solange ihm kein anderer Hund begegnet


    ... wären alles Bandogs? ah nee, da fehlt die Kette :???:


    so ein Schmarrn! (nur leider ohne Kaiser)

  • Zitat

    Bandogs sind auch in D der "übliche Slang" für Mischlinge von den genannten "Kampfhundrassen".

    Klar....das weiss ich doch. Nur wenn man diese "Rassebezeichnung" schon in ein Gesetz aufnimmt muss der Gesetzesgeber doch auch genau definieren was er unter Bandog versteht.

    Denn "Es besteht kein einheitliches äußeres Erscheinungsbild, die Farbschläge variieren" kann ja wohl auf jeden grossen Mischling zutreffen.

    Das ganze hoert sich mehr nach einem Schildbuergerstreich an....wie soll man so was ernst nehmen? :???:

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