Hunde Reissen Ziegen auf eigenem Grundstück!

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  • Hm,
    als Tierhalter hat man eine Sicherungspflicht. Wird diese, wie in diesem Fall, verletzt, wird idR die Fähigkeit des Halters überprüft, Hunde zu halten und zu führen.

    Eine sofortige Beschlagnahme erfolgt normalerweise dann, wenn die Tiere nicht tierschutzgerecht untergebracht und versorgt werden.

    Wurde die Tierhaltung vor der Beschlagnahme überprüft? Wie wurde die Beschlagnahme denn begründet? Gab es vorher schon Vorfälle oder Meldungen?

    Eigentlich bekommt man in einem solchen Fall eine Frist und Auflagen zur Sicherung der Hunde.

  • Ich würde auch nicht die Hand ins Feuer legen für irgendeinen Hund der sich tötlich langweilt und auf freie Schafe trifft.
    Und sorry Schafe sind nunmal echt tolle Jadobjekte.
    Aber Ziegen? Ziegen sind schon nen Wort, die meisten wehren sich doch deutlich. Also der labi vom Ex meiner Mutter hatte nichts zulachen als dessen Milchziegenherde ihn gegeb das Gatter donnerte...
    Rechtlich ist es schwer die Hunde wieder zubekommen. Sie kann froh sein, wenn sie kein Tierhaltungsverbot für Hunde bekommt.

  • Hm, ich finde es ist weder korrekt, angemessen noch nachvollziehbar dass die Hunde einfach mitgenommen wurden und scheinbar keine Chance besteht (oder zumindest nicht ohne Anwalt) sie zurück zu bekommen.

    Zum einen waren es andere Hunde, zum anderen ist es ein tragischer Zwischenfall der aber längst nicht für irgendeine Gefährlickeit der Hunde spricht. Ich lese auch nicht heraus dass die Ziegen als „niedere Tiere“ betrachtet werden. Ich lese schlichtweg von einem tragischen Unfall, der vielleicht aus Fahrlässigkeit passiert ist. Eine Fahrlässigkeit, die nach einem solchen Unfall sicher nicht wieder vorkommen wird.

    Sorry – aber ich würde für unseren lieben, souveränen, freundlichen DSH Rüden im Traum nicht die Hand ins Feuer legen wenn er ohne Aufsicht auf ein oder mehrere Schafe treffen würde. Er würde sich wahrscheinlich im dem Moment in dem sie sich in Bewegung setzen zur Jagd ansetzen, inkl. Tötungsabsicht.

  • Mag sein, aber ich finde das unverhältnismäßig wenn man bedenkt wie schwierig es ist Leinenpflichten durchzusetzen selbst wenn ein Hund in der Nachbarschaft mehrfach auffällig geworden ist anderen Hunden gegenüber.

  • Zitat

    Mag sein, aber ich finde das unverhältnismäßig wenn man bedenkt wie schwierig es ist Leinenpflichten durchzusetzen selbst wenn ein Hund in der Nachbarschaft mehrfach auffällig geworden ist anderen Hunden gegenüber.


    Das hängt doch immer davon ab, wie die betreffenden Ordnungsämter instruiert sind bzw. reagieren sie eben individuell unterschiedlich.
    Rein rechtlich ist es kein großes Problem für ein Amt zunächst einmal eine Leinenpflicht anzuordnen, in manchen Gemeinden läuft sowas auch ratzfatz und manchmal auch zu Unrecht bzw. wird auch hier häufig überreagiert.

  • Wir kennen ja die Gesamtsituation vor Ort nicht. Vielleicht gab's vorher schon Beschwerden oder Auffälligkeiten. Und entschieden ist ja wohl auch noch nichts. Denke schon, dass sie zumindest einen Teil der Hunde wieder zurück bekommen kann, wenn soweit alles in Ordnung ist.

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