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Rechte an Welpen als Rüdenbesitzer
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Bezüglich meines Themas https://www.dogforum.de/viewtopic.php?…r=asc&&start=20 kommt mir jetzt eine Frage auf.
Da die Hündin ja läufig war und ich ca. 2 Stunden meinen Hund nicht bei mir hatte, kommt mir die Frage was ist wenn mein Casper auf der Hündin war und sie ist jetzt trächtig. (wollen wir mal hoffen das es nicht so ist) Hab ich als Rüdenbesitzer einen Anspruch auf die Welpen?Ist natürlich alles nur fiktiv, also was wäre wenn?
Mir ist schon klar das die Welpen mind. 8 Wochen bei der Mutter sein müssen aber kann ich als Rüdenbesitzer irgendwelche Rechte einfordern an den Welpen?
Lg caspisfrauchen
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22. November 2009 um 17:49
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Rechte an Welpen als Rüdenbesitzer - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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:zensur: :zensur: :zensur: :zensur:
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Nein.

LG
das Schnauzermädel -
Und was soll das ?
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Ich glaube nicht dass Du irgendwelche Rechte hast, vielleicht bekommst Du aber einen Welpi, wenn du lieb fragst...vielleicht werden dir aber auch Kosten entstehen, keine Ahnung.
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Zitat
Nein.

LG
das SchnauzermädelHmm. Schade. Hätte gedacht man kann als Rüdenbesitzer da irgendwie mitwirken. Ich meine ist ja meine Schuld das mein Hund abgehauen ist und somit wäre ich bereit die Konsequenzen tragen.
Wie gesagt ist alles nur fiktiv und ich will jetzt nicht an den Pranger gestellt werden!!
Lg caspisfrauchen
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Rechte als Rüdenbesitzer hast du nur wenn es vertraglich vereinbart ist.
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