Quarantäne / Impfung / Kupierte / Ausland?

  • Wie ist das, wenn man sich einen Hund aus dem Ausland holt?
    Welche Vorschriften gibt es da bei Grenzübertritt? Und was gilt als "Grenze", und was nicht? Wie lange muss die Impfung bereits her sein, und wo/wann/wie muss man überhaupt einen Impfausweis vorzeigen?
    Und sonstige Dokumente, dass man rechtmäßiger Besitzer ist?
    Was passiert, wenn man diese Dokumente nicht hat, oder vergessen hat?
    Wie funktioniert das mit den Auslandshunden aus dem Tierschutz, woran muss man denken, wenn man mit dem Hund in Urlaub fährt, und wie kriegt eigentlich die Hundemafia die ganzen kupierten, kranken und ungeimpften ins Land?

  • Zitat

    Wie ist das, wenn man sich einen Hund aus dem Ausland holt? Welche Vorschriften gibt es da bei Grenzübertritt?

    Das ist je nach Land völlig unterschiedlich. Erstmal unterscheiden sich da Länder innerhalb der EU und Länder ausserhalb der EU. Bei den Ländern in der EU sind die Voraussetzungen annähernd gleich: EU-Heimtierpass, gültige Tollwutimpfung, Chip. Allerdings Vorsicht und bei jedem Land nochmal überprüfen: Schweden z.B, ist in der EU aber die Bedingungen sind anders. Und um das Ganze spannend zu halten, ändert sich das auch noch ständig. Ausserhalb der EU muss meines Wissens eine Tollwuttiterbestimmung vorliegen - wird über Blutproben ermittelt und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis. Aber auch hier: Unterschiedlich je nach Land und ändert sich ständig. Aktuelle Auskunft gibt u.a. der Tierarzt oder auch zu finden hier: http://www.tierpro.de/einreisebestimmungen.htm.

    Zitat

    Und was gilt als "Grenze", und was nicht?


    Ich würde mal sagen, jede Schnittstelle zwischen zwei Ländern ist eine Grenze. Unabhängig davon, ob Grenzkontrollen gemacht werden oder nicht.

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    Wie lange muss die Impfung bereits her sein, und wo/wann/wie muss man überhaupt einen Impfausweis vorzeigen?

    Das Datum der Impfung liegt wieder am Land, wo du hin willst - siehe oben. Ein Impfausweis muss in jedem Fall auf Verlangen an der Grenze gezeigt werden.


    Zitat

    Und sonstige Dokumente, dass man rechtmäßiger Besitzer ist?


    Das wird niemanden interessieren und kann im Härtefall sowieso nicht nachgewiesen werden. Ob der Impfpass auf meinen Namen lautet, sagt meiner Meinung nach gar nichts aus. Ich geh zum Tierarzt und kriege für nen neuen Hund nen neuen Impfpass. Gleiches mit dem Chip. Ich hab noch bei keinem Arzt nachweisen müssen, dass ich das Tier rechtmäßig erworben habe, bevor der Impfpass oder der Chip auf meinen Namen eingetragen wurde.

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    Was passiert, wenn man diese Dokumente nicht hat, oder vergessen hat?


    Im Härtefall wird das Tier wohl eingezogen und vorläufig im Tierheim untergebracht.

    Zitat

    Wie funktioniert das mit den Auslandshunden aus dem Tierschutz, woran muss man denken, wenn man mit dem Hund in Urlaub fährt, und wie kriegt eigentlich die Hundemafia die ganzen kupierten, kranken und ungeimpften ins Land?


    Die Frage ist jetzt reichlich naiv, finde ich. Hund ins Auto, ab über die Grenze und verkaufen. An den meisten Grenzen wird eh höchstenns noch sporadisch kontrolliert und kein Land ist noch so gesichert, dass man nur über die ausgewiesenen Grenzen rauskommt.

    LG Birgit

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    Die Einfuhr von kupierten Hunden nach Deutschland ist nicht verboten (anders ist es in der Schweiz). Also bringe ich einen kupierten Hund ganz einfach und vollkommen legal nach DE..


    Das heißt in der Schweiz laufen keine kupierten Hunde lang? :???:

  • Zitat

    Das heißt in der Schweiz laufen keine kupierten Hunde lang? :???:


    Theoretisch nicht.... aber wenn du vom Ausland selber in die Schweiz ziehst, darfst du deinen kupierten Hund mitbringen, und Ferienaufenthalt ist auch ok.

  • Tja, das mit den kupierten Hunden ist so eine Sache. Einerseits natürlich furchtbar, daß so Welpen aus dem Ausland gekauft werden können, die extra kupiert wurden. Andererseits hätten mit einem Einfuhrverbot all die kupierten Hunde in Tötungsstationen wohl keine Chance mehr.

  • Zitat

    Ich dachte bisher immer, da werden Unterschiede gemacht.


    Nein, in der Schweiz nicht - kupiert ist kupiert. Sonst würden flugs die in der Schweiz geborenen Dobis ins Ausland gekarrt und kämen als vollkupierte "gerettete" Tierschutzhunde wieder zurück.

    Es gibt mehr als genug unkupierte Hunde, die auf ein Plätzchen warten.

  • Aber kann man das nicht nachweisen? Die Tierschutzvereine sind doch eingetragene Vereine?

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    Ich hab mal im TV gesehen, dass ne Familie ihre Katze irgendwo mithatte, zurück nach D kam, und der Zoll die nicht mehr freigab. Die musste 4 Wochen in nem Käfig sitzenbleiben, von wegen Tollwutimpfung, weil die Familie keinen Impfausweis dabeihatte.

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    Und was ist bei Hunden, die ohne Schwanz geboren wurden? Wie weist man das am schweizer Zoll nach?

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