maulkorb oder maulschlaufe

  • Hier Auszug aus den Durchführungebestimmungen zum Landeshundegesetz:

    Zitat

    5.2.3 Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden. Die Überwachungsbehörden prüfen, ob der verwendete Maulkorb oder eine gleichwertige Vorrichtung auch tatsächlich das Beißen verhindert. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. weil ein zu großer Maulkorb verwendet wird oder gleichwertige Vorrichtungen unsachgemäß angewendet werden, liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 3 vor, der nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

    Und dieses Foto entstand im Rahmen eines damals noch praktischen Sachkundenachweises, angefragt von den Amtsvets um den richtigen Sitz zu demonstrieren und erschien so in der Zeitung:

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    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung

    Aber da steht drin das es das Beißen verhindern muss und das tut ein Halti nicht!
    Diese Bilder sehe ich ständig wenn es um Maulkörbe geht.
    Ziemlich seltsam... :???:

  • Wie du siehst, ist der Halti nicht nur abgesegnet worden, er wurde sogar propagiert.

    Und, wenn man den Halti als Maulkorbersatz richtig nutzt, dann hat Hund wenig Gelegenheit zum Beißen. Bei Zug nach vorn und zur Seite wird der Kopf geführt, bei Zug nach hinten, das Maul verschlossen.

    LG
    das Schnauzermädel

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