• Hallo Zusammen,

    ich habe da mal eine Frage´ :D mein Freund und mir zusammen gehört unser Hund... bei der Gemeinde ist der Hund der Zeit auf ihn angemeldet da wir zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht zusammen gewohnt haben und es nur auf einen ging.. .jetzt ziehen wir aber zusammen und ich möchte dass der Hund auch "richtig" mir gehört also auc mit auf mich angemeldet ist. Ist das Möglich oder kann generell der Hund nur auf eine Person angemeldet sein?

    MERCI

  • ach das habe ich gerade gefunden
    Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger

    (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes.

    (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.

    (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.

    (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner

  • Ganz ehrlich, selbst wenn das geht, mir wäre jetzt kein Fall bekannt, so würde ich das nicht machen. Klar ist bei euch gerade alles ganz toll und man denkt ungern daran, das was schief gehen könnte, aber was ist bei einer Trennung?

    Ich bin dafür, im Sinne des Tieres, das es von Anfang an geregelt sein sollte, wem das Tier gehört. Dazu gehört eben auch, das derjenige es dann anmeldet. Kümmern kann man sich ja zusammen, im Alltag spielt das auch gar keine Rolle, aber sollte mal etwas sein...dann streitet man sich wenigstens nicht darum.

  • Zitat


    Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger

    Der Behörde ist das ziemlich egal, dass du den Hund auch, bzw. mit auf dich gemeldet haben möchtest.

    Für die ist lediglich wichtig, wer für die anfallende Hundesteuer aufkommt und im Falle der Nichtzahlung haftbar gemacht werden kann.

    Dass allerdings ein Partner von nichtverheirateten Paaren (wenn getrennte Steuererklärungen) für die Steuerschuld des Steuerpflichtigen aufkommt, halte ich für sehr fragwürdig :???: Ist das nicht moderne Sklaverei?

    Mein Fazit: Er ist doch auch so dein "richtiger" Hund, oder du meldest ihn nun zu dir um, quasi ein Besitzerwechsel fürs Amt :/

  • Hi,

    die Hunde aren, als wir sie gemeinsam gehalten haben auf meinen Namen angemeldet auch in den Papieren der 3 Hunde steht mein Name.

    1 1/2 Jahre nach unserer Trennung hat mein Ex-Mann 2 der Hunde übernommen und auf seinen Namen angemeldet. In den Papieren steht zwar nach wie vor mein Name, aber grundsätzlich sind es jetzt SEINE Hunde.

    Zum Glück haben wir uns einvernehmlich getrennt. Ansonsten weiss ich nicht, wie das sonst wäre. Ob Eigentumsverhältnisse auf Grund der Verbandspapiere gelten oder wie oben im Text beschrieben, danach entschieden wird, wo sie dauerhaft leben.

    Gruß
    Alex

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