vermieter verbietet besuche

  • Ja, gut. Das habe ich nicht gesehen... warst schneller als ich. ;)
    Hast aber Recht. Wenn du merkst, dass da Hopfen und Malz verloren ist, dann ist es wirklich besser, wenn man weiß, wie es steht. :lol:

  • und ich glaub,wenn er die polizei verständigen will,wenn du nml "auftauchst"...da wär ich auf seine argumentation gespannt..also kommts wohl drauf an,was er da erzählt,ob die polizei des für wert erachtet,das zu regeln..denk ich jedenfalls

  • besuch darf er nicht verbieten (sogar wenn es im unterschriebenen mietvertrag steht, ist das nicht rechtsgültig). und kündigen kann er ihm auch nur, wenn er das haus sanieren will, die wohnung selbst nutzen oder ihr grob störend handelt (lange keine miete zahlen, andere bedrohen etc.)
    also könnt ihr ganz entspannt sein und eure nächte genießen ;)

  • also ich bin mir nicht wirklich sicher, aber ich meine, das er sehr wohl diesen besuch verbieten kann.

    Man darf beispielsweise einen Besuch 6 Wochen im jahr aufnehmen, alles andere is meldepflichtig.

    Wenn du in regelmässigen Abständen dort übernachtest, würdest du die 6 Wochen ruck zuck überschreiten.

    besuch im allgemeinen zu verbieten geht glaub ich nicht so einfach.

  • wenn er die polizei ruft..soll er doch machen und sich selbst lächerlich machen. würd mir das gespräch zwischen ihm und der dienststelle gerne anhören, vor allem was er als begründung angibt. :lachtot:

  • Zitat

    am stück, nicht gesamt

    das kenne ich anders, denn sonsrt wäre es ja lächerlich. Dann nehme ich knapp 5 wochen jemanden bei mir auf, der bleibt dann einen tag weg und hat dann wieder 6 wochen?

    Naja wie dem auch sei, ich denke, ein klärendes Gespräch würde Gewißheit bringen. Vorallem könnte dann in erfahrung gebracht werden, warum er plötzlich so reagiert.

    Vielleicht hat er Angst vor dem hund?

    Ladet ihn zu deinem Freund in die WHG zum Kaffee ein und versucht es in aller Ruhe zu klären.

    ich würde jetzt nicht auf bockig schalten und abwarten sondern lieber sofort handeln.

  • ^^ keine sorge hier schaltet keiner auf bockig...naja zumindest nicht wir:

    also ich war gestern bei der polizei und hab mal höflich nachgefragt, an sich dürfen die keine rechtsauskunft geben und der streit selbst ist was fürs zivilgericht und nicht für die polizei: ABER wenn der vermieter die polizei rufen würde, müsste die polizei natürlich kommen...kann aber nicht viel machen, da mein freund als mieter das hausrecht hat. soviel dazu


    dann habe ich heute telefoniert, erstmal ist der vermeindliche vermieter nur der mann der vermieterin und die hatte ich dann an der strippe...nach höflichem daraufhinweisen, von mir, dass es nicht geht, dass ich meinen freund nicht mehr besuchen kann (und ich hab nicht mal erwähnt, dass die da in ne böse rechtsfall tappen würden) und einigen tausenden malen wiederholung der worte vom streitgespräch (der macht alles schmutzig, wohnungsabnutzung, desinfektion etc), meinte sie dann, sie würde mit ihrem mann sprechen und mich zurückrufen....


    soweit der stand der dinge...


    im übrigen habe ich überlegt, ob man nicht, wenn man studenten aufnimmt, sowieso mit erhöhtem besucheraufkommen rechnen muss, sodass das besuchen, dann auch nicht mit maximal einmal die woche gerechnet werden kann....zumal wir auch liiert sind. ich glaube da kann man nicht erwarten, dass wir uns maximal einmal die woche besuchen dürfen.

    darkshadow

    ne angst hat er nicht. gleich am anfang hat er ihn gestreichelt, erzählt wie nett der ist und dass er selbst einen hund hat -.- da hatte ich ihn ja auch gefragt, ob das mit dem hund ok sei....wars da auch noch

  • Zitat

    das kenne ich anders, denn sonsrt wäre es ja lächerlich. Dann nehme ich knapp 5 wochen jemanden bei mir auf, der bleibt dann einen tag weg und hat dann wieder 6 wochen?

    Und wer sagt Dir, das manche Gesetze nicht lächerlich sind?
    Fakt ist, man darf im Prinzip soviel, so oft und so lange Besuch empfangen wie man möchten. Unter anderem dafür zahlt man ja Miete.
    Selbst einen Untermieter darf ein Vermieter nur mit nachvollziehbarem Grund ablehnen ... z.B. 2-Zimmerwohnung und mal will ne achtköpfige Familie als Untermieter.
    Es gibt diese Regel - ich mein aber die liegt sogar bei 3 Monaten - ab da gilt ein Besuch dann nicht mehr als Besuch sondern als Untermieter. Hat aber nur Relevanz wegen der Nebenkostenabrechnung.

    Und dann gibts ja noch diese Finanzamtregelung - dauerhafter Wohnsitz ab mehr als 1/2 Jahr (ist ja dem Boris Becker zum Verhängniss geworden)
    Jo, und das Einwohnermeldeamt hat bestimmt auch Vorschriften - man muss sich ja innerhalb einer Woche ummelden.

  • Zitat

    das kenne ich anders, denn sonsrt wäre es ja lächerlich. Dann nehme ich knapp 5 wochen jemanden bei mir auf, der bleibt dann einen tag weg und hat dann wieder 6 wochen?

    Es handelt sich bei dem zu duldenden Zeitraum für Besuch von 6 - 8 Wochen (die Rechtsprechung ist da nicht so genau in der Angabe) immer um einen zusammenhängenden Zeitraum, nicht die Addierung einzelner Tage ... Nach diesem Zeitraum, spätestens aber nach 3 Monaten gilt der Besuch nicht mehr als solcher, sondern ist meldepflichtig.

    Zitat

    Besuch: Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, all das geht den Vermieter nichts an. Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind in aller Regel unwirksam. Auch der legendäre „Damenbesuch“ im untervermieteten Zimmer kann nicht per Vertragsklausel untersagt werden. Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten. Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden.

    Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-r…pps-urteile.htm

    Hier ist auch ähnliches nachzulesen: http://www.schoenheitsreparaturen.de/mietrecht/mietrecht-besuch.html

    Allerdings hast Du insoweit recht, dass es lächerlich wäre, mit der Unterbrechung von einer Nacht oder z. B. einer Woche die 6 - 8 Wochen wieder neu beginnen zu können. In einem solchen Fall könnte der Vermieter dagegen vorgehen, wenn er es wollte:

    http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/besuch.html

    Jedoch handelt es sich hier doch um vereinzelte Übernachtungen, die in keinem Fall in irgendeiner Weise über längere Zeit (und schon gar nicht 6 Wochen) zusammenhängend waren. Da ist mal gar nichts meldepflichtig und der Vermieter bzw. die Vermieterin können auch rechtlich nichts machen. Selbst wenn: Es gibt immer für Kleinverdiener die Möglichkeit der Beratunghilfe oder im Prozessfall der Prozesskostenhilfe. Beides ist bei Gericht zu beantragen. So kann auch jemand, der keine Rechtsschutzversicherung hat, sich gegen unberechtigte Vorwürfe rechtlich wehren.

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