Du merkst, dass du "hundegeschädigt" bist....

  • .., wenn Du in "Tiere suchen ein Zuhause" reinschaltest und sofort erkennst, dass dort der Leiter vom Tierheim Herne Wanne sitzt. :roll:

  • Nö, strafbar wäre es nicht.

    Aber sicher doch. Entwendung von Eigentum.
    du darfst auch kein Auto aufbrechen um es 2 Parkplätze weiter zu parken, du darfst keinen fremden Mantel von der Garderobe nehmen und in die Ecke werfen um Platz zu schaffen, du darfst kein Fahrrad nehmen und ne Straße weiter wieder hinstellen, etc etc.
    Und ebenso darfst du keinen Hund der dir nicht gehört einfach losbinden und wo auch immer hinbringen, darunter fällt auch das um die Ecke mitnehmen um zu gucken wie der Halter reagiert.


    Im besten Fall ist der Halter zu geschockt und dir passiert nix. Im zweitbesten Fall wird die Polizei geholt. Im schlimmsten Fall triffst du auf Halter wie mich und bekommst ordentlich eins aufs Maul.

  • DAS wäre dann Körperverletzung.
    Wenn du aber nur gucken willst wie der Halter reagiert, fehlt die Aneignungsabsicht. Also wäre es sinnlos, denjenigen anzuzeigen.
    Zumal das Anbinden (im strömenden Regen) eventuell auch als Aussetzen interpretiert werden kann.

  • Wie du was interpretierst ist dem Halter allerdings schnuppe.
    Ebenso könnte ich interpretieren das dir als Dieb die Muffe ging und du darum behauptest mich nur erschrecken zu wollen.
    Lustig wird es die Polizei nicht finden was du gemacht hast.


    Richtig schön wirds bei ängstlichen oder bissigen Hunden. Denn die kriegen dann dank deiner grandiosen Idee Maulkorbzwang und Co weil sie dich gebissen haben.
    Die ängstlichen Hunde haben einen Rückschritt im Training, verlieren wieder an Vertrauen.


    Also ja ja, ganz tolle Idee von dir.

  • Wenn du anfängst nicht nur den Hund mit Handzeichen zum spuren zu bringen... sondern auch deine Mutter.
    & Deine Mutter ist Hundegeschädigt, wenn sie darauf reagiert.
    Also meine kann Sitz und Stop xD

  • Wenn du anfängst nicht nur den Hund mit Handzeichen zum spuren zu bringen... sondern auch deine Mutter.
    & Deine Mutter ist Hundegeschädigt, wenn sie darauf reagiert.
    Also meine kann Sitz und Stop xD

    :lachtot:

  • Richtig schön wirds bei ängstlichen oder bissigen Hunden. Denn die kriegen dann dank deiner grandiosen Idee Maulkorbzwang und Co weil sie dich gebissen haben.
    Die ängstlichen Hunde haben einen Rückschritt im Training, verlieren wieder an Vertrauen.

    Das dürfte einem Halter, der seinen Hund einfach mutterseelenallein irgendwo anbindet, doch ziemlich egal sein.

  • @Leinentraeger Mein Hund hatte massive Probleme damit, irgendwo angebunden zu werden. Mein Freund bekam das schmerzlich zu spüren als ich während eines Tierparkbesuches auf Toilette mußte. Mein 11monatiger Jungspund war doch tatsächlich der Meinung ohne Muddi geht die Welt unter und riß meinen Freund vom Stuhl.
    Anbinden am Baum war nicht möglich, mein Freund mußte mit Hund direkt neben der Tür warten, anders war Ted nicht zu beruhigen und ich hatte keine Lust mich in die Büsche zu schlagen.
    Also hab ich Ted mit zu kurzen Einkäufen mitgenommen. Angefangen mit Brötchen kaufen beim Bäcker wenn er aufmacht, dann 1, 2 Sachen beim Supermarkt gekauft, bis er zweifelsfrei gelernt hat, das warten ohne Muddi zwar doof, aber auszuhalten ist.
    Hätte sich jemand in der Zeit an meinen Hund vergriffen, wären mir in dem Augenblick rechtliche Folgen egal. Derjenige hätte sofort meinen Handabdruck im Gesicht,ohne wenn und aber.

  • Aneignungsabsicht spielt keine Rolle. Du entwendest trotzdem Eigentum und das kann man freilich anzeigen. Das liegt dann am Hundehalter ob er dich damit davonkommen lässt oder nicht. Die Polizei schert das einen Dreck ob du nur kurz um die Ecke gehst oder sagst du dachtest der Hund wäre ausgesetzt worden. Man hat sich nicht am Eigentum anderer Menschen zu vergreifen.
    Wenn du zb ein Auto einschlägst weil im Sommer ein Hund drin sitzt und sich die Seele aus dem Leib hechelt bist du auch dran. Außer Polizei benachrichtigen darf man nix machen. Klar ist das scheiße, und lebensbedrohlich (was man vom anbinden vor dem Supermarkt ja echt nicht behaupten kann). Gute Absicht hin oder her, vor dem Gesetz ist ein Hund persönliches Eigentum. Das zu entwenden IST strafbar. So ist das in Deutschland

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