geschirr bestellt und enttäuscht
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omrani -
15. Juni 2009 um 12:01
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Hallo,
da du dieses Online bestellt hast, hast du sehr wohl ein 14 tägiges Widerrufsrecht ohne angaben von gründen. Ist bei allen Verträgen u. Sachbestellungen. Ist gesetzlich geregelt.
Ich würde das Geschirr einpacken zurück senden mit dem Grund schlechte Verarbeitung.lg
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Hallo,
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Hey,
also wir haben bei Blaire ein Norwegergeschirr bestellt und sind super gut zufrieden. Hat klasse gepasst und sieht super aus. Meine Freundin hat auch ein Norweger von Blaire und ist auch super zufrieden. Beide mit Neopren.
Mit den normalen Geschirren (das war vor Blaire) war ich ziemlich unglücklich, irgendwie passt immer irgendwas irgendwo nicht.
Schade, dass du Pech gehabt hast. Ich drücke dir die Daumen, dass das mit der Reklamation stressfrei klappt.
Viele Grüße
Nicole -
also die Blaire-Geschirre sehen für mich irgendwie komisch aus und ich würde mich wundern, wenn meinem Hund sowas passen würde. Ich schwöre auf Norweger, die gibts z.B. von Modog.at (versenden auch nach D) mit Neopren, wobei das Neopren bei denen sehr geschmeidig ist, da steht nichts ab. Verarbeitung ist top. Bela hats leider zerfressen, sonst hätten wirs noch. Die sind auch nicht so teuer! Vielleicht guckst du da mal. Ich find die gut. Von Phoenix haben wir auch eins, da ist das Neopren aber recht steif, dafür sitzt es perfekt.
Das andere könntest du ja bei ebay versteigern, wenn sie es gar nicht zurücknehmen...
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Bei Blaire gibt es allerdings verschiedene Modelle, auch Norweger.

Um was für eines handelt es sich hier denn?Falls das Geschirr wirklich mangelhaft ist, kann man vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, also entweder "Reparatur" oder Lieferung eines neuen, mangelfreien Geschirrs. Die gesamten Kosten hierfür sind vom Verkäufer zu tragen.
Es könnte allerdings auch ein Messfehler seitens des Bestellers vorliegen. Gegebenfalls könnte man diesen zwar ausbessern, das geht dann allerdings auf eigene Kosten.Übrigens steht einem Verbraucher bei Maßanfertigungen kein Widerrufsrecht zu, siehe § 312d IV Nr. 1 BGB.
Da ich doch davon ausgehe, dass Blaire um die Zufriedenheit seiner Kunden bemüht ist, würde ich dort einfach die Probleme schildern und nach Lösungsmöglichkeiten fragen.

LG, Caro
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