• Wollte mich nur erkundigen auf was man alles achten muss oder sollte,habe nie geschrieben (hätte ich dazu schreiben solln)das ich meinen Rüden zur Verfügung stelle.
    Bitte versteht mich nicht falsch!!!
    Kenne mich mit dem Thema decken nicht aus,aber mit Euren Argumenten kann ich sie hoffentlich von dem Gedanken abbringen ihre Maus decken zulassen.
    Denke allerdings,das da kein durchkommen ist.
    Aber trozdem schonmal danke.
    Werde sie morgen gleich mal anrufen.

  • dann denke ich das deine freundin auf die kohle aus ist . was eigentlich noch schlimmer ist.
    ich bin keine verfechterrin von welpen aber es ist heute so das man vermehren kann ohne ende und die folgen der welpen weiss man nicht

  • Na das ist ja schon was ;)

    Alsooooo, ich bin der Meinung, dass nur zugelassene Hunde verpaart werden sollen. Warum ist in vielen anderen Threads nachzuesen, und nachdem du anscheinend sowieso nicht begeistert von unkontrollierter Vermehrung bist, spar ich mir das jetzt.

    Ich hab dir mal rausgesucht, was alles zur Zucht franz. Bulldoggen notwendig ist:

    6. Zuchtvoraussetzungen
    6.1.Es darf nur mit reinrassigen, gesunden, vom Wesen einwandfreien Hunden unter
    Einhaltung der Forderungen des Tierschutzgesetzes gezüchtet werden. Hierfür sind neben
    der bestandenen Zuchtzulassungsprüfung im DKFB e.V. und den erfolgten ärztlichen
    Untersuchungen, eine saubere und artgerechte Unterbringung im Wohnumfeld, sorgfältige
    Pflege, ausreichender Freiauslauf sowie menschliche Zuwendung Grundvoraussetzungen.
    6.2. Mindestalter zur Zucht sind 12 Monate für Hündinnen und grundsätzlich erst bei der
    zweiten Läufigkeit.

    Hündinnen dürfen ab ihrem 6. Geburtstag nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.
    Deckrüden dürfen ab ihrem 8. Geburtstag nicht mehr in der Zucht eingesetzt werden.
    6.3. Erstlingshündinnen, die das 3.Lebensjahr vollendet haben, müssen auf einer
    Zuchtzulassungsprüfung zur Konditionsüberprüfung vorgestellt werden.
    6.4. Je Zuchthündin ist ein Wurf innerhalb von 10 Monaten zugelassen. Gerechnet wird
    der Decktag. (Zwischen dem letzten Wurftag und dem nächsten gewünschten Deckakt
    müssen mindestens 10 Monate liegen).

    7. Zuchtzulassung
    7.1. Hunde, die zur Zuchttauglichkeitsprüfung vorgestellt werden, müssen gechipt sein.
    7.1. Zuchtzulassungsprüfung (ZZP)
    Mindestalter: 12 Monate.
    Die Zuchttauglichkeit setzt die unter Punkt 7.2 bis Punkt 7.6 bestandenen Untersuchungen
    voraus. Bei der Zuchtzulassungsprüfung durch den DKFB wird der Standard sowie das
    Wesen des Hundes beurteilt. Eine Kopie des Beurteilungsbogen erhält der Hundebesitzer,
    das Original verbleibt beim DKFB eine Kopie erhält das Zuchtbuchamt des ERZ e.V.
    ( auch bei Neuzugängen ) Ergibt sich bereits durch die vorgelegten Kopien der
    Untersuchungsbögen, dass eine Zuchtzulassung nicht erfolgen kann, ist der Hund als
    zuchtuntauglich im Sinne des DKFB e.V. und seiner Zuchtordnung einzustufen.
    7.2. Patellaluxation
    Mindestalter für Erstuntersuchung: 10 Monate
    Die Untersuchung erfolgt ausschlieslich von einem durch den Tierärzteverband
    ausgewiesenen anerkannten Tierarzt/Gutachter.
    Ein entsprechender Untersuchungsbogen muss vom Tierarzt ausgefüllt werden. Eine
    Kopie erhält der DKFB e.V.
    7.3. Wirbelsäulenuntersuchung.
    Mindestalter: 10 Monate
    Die Wirbelsäule ( Brust Lenden und Schwanzwirbel) wird vom Tierarzt geröntgt. Die
    Röntgenaufnahme wird an die Gutachterstelle des DKFB e.V. gesendet! Die
    Gutachterstelle füllt einen Untersuchungsbogen aus bzw. kennzeichnet den/die .
    betroffenen Wirbel. Die Untersuchung und Begutachtung darf nur mit dem Untersuchungsund
    Begutachtungsbogen und Merkblatt des DKFB e.V. durchgeführt werden. Die
    Röntgenaufnahmen verbleiben beim DKFB oder beim Gutachter und werden mit
    Einreichung an den DKFB abgetreten.
    7.4. Augenuntersuchung auf Entropium, Ektropium, Katarakt sowie Distichiasis
    Mindestalter: 10 Monate
    Untersuchung erfolgt durch den Tierarzt. Ein entsprechender Untersuchungsbogen, muss vom Tierarzt ausgefüllt werden.
    7.5. Gebiss
    Mindestalter: 7 Monate.
    Eine Zahnkarte wird vom Tierarzt oder Zuchtwart ausgefüllt. Fehlende Zähne sind hierbei
    zu kennzeichnen. Die Canini müssen größer als die Schneidezähne sein.
    7.6. Kiefer
    Mindestalter: 10 Monate
    Untersuchung erfolgt durch den Tierarzt auf verkantete Kiefer sowie Kieferanomalien bzw.
    Kieferdeformationen wie z.B. sichtbare Zähne und Zunge bei geschlossenem Fang.
    Bei Unstimmigkeiten z.B. an der ZZP kann der Kopf durch den Tierarzt auf Deformationen
    des Kiefers geröntgt werden. Die Auswertung übernimmt die Gutachterstelle des DKFB e.
    V. Wird die Deformation durch die Untersuchung bestätigt, trägt der Hundebesitzer die
    Kosten, anderenfalls werden die Kosten vom DKFB getragen.
    7.7 Eine Untersuchung auf Hämophilie wird empfohlen und das Ergebnis auf Wunsch des
    Besitzers in die Ahnentafel eingetragen.
    7.8. Eine Ultraschalluntersuchung des Herzens ist durchzuführen und dem DKFB e.V. mit
    dem entsprechenden Untersuchungsbogen nachzuweisen.
    7.9. Entzug der Zuchtzulassung
    Bei nachweisbar später auftretenden vererbbaren oder nachträglich festgestellte
    zuchtausschliessende Mängel im Sinne dieser Zuchtordnung, oder neu festgestellte
    Erkrankungen der Zuchttiere z.B. Epilepsie, auch bei vermeintlich erworbener Epilepsie,
    Keratitis u.a., kann der Zuchtausschuss des DKFB
    e. V. einem Hund die Zuchtzulassung nachträglich entziehen, dieses wird dem
    Zuchtbuchamt gemeldet .
    7.10. Eintrag in die Ahnentafel
    Die Zuchttauglichkeit wird als bestanden, nicht bestanden oder nachträglich entzogen
    durch den -Zuchtwart in der Ahnentafel schriftlich festgehalten und zur Eintragung in das
    Zuchtbuchamt weiter geleitet.
    7.11. Bei 4 fehlenden Prämolaren wird nur eine eingeschränkte ZTP erteilt
    7.12. Bei Verdachtsmomenten ist eine HD- bzw. ED-Untersuchung vorzunehmen
    7.13. Bei in der Zucht stehenden Tieren muss regelmässug ein grosses Blutbild erstellt
    werden und dem Zuchtwart auf Anforderung vorgelegt werden.
    7.14. Vorgelegte Untersuchungsunterlagen verbleiben auch nach Beendigung der
    Mitgliedschaft beim Verein.

    9. Zuchtausschluß
    9.1. Extreme und chronische Röchler
    9.2. Starke Atemprobleme und eingekniffene Nasenlöcher
    9.3. Defekte der Wirbelsäule und Wirbelkörper, die nachweislich mit Schmerzen und
    Leiden verbunden sind. Bis zum Abschluss der DKFB-Studie wird von Seiten des
    Zuchtwartes eine Verpaarungsempfehlung ausgesprochen.
    9.4. Rutenlosigkeit
    9.5. Sichtbare Zunge bei geschlossenem Fang
    9.6. Zähne, die bei geschlossenem Fang ständig sichtbar sind
    9.7. Schleifende Vorderhand
    9.8. Entropium, Ektropium, Katarakt sowie Distichiasis
    9.9. Hasenscharte, Wolfsrachen und Gaumenspalte
    9.10. Unterschreitung des min.Gewichts von 8 kg
    9.11. Überschreitung der max. Schulterhöhe von 35 cm.
    9.12. Nicht vollständig pigmentierter Nasenspiegel
    9.13. Zweierlei Augenfarbe
    9.14. Blaue Augen
    9.15. Nicht aufrecht getragene Ohren
    9.16. Hunde, bei denen die unteren Schneidezähne hinter den oberen schließen
    9.17. Offensichtlich aggressive oder bissige Hunde
    9.18. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich
    vollständig im Hodensack befinden
    9.19 Mehr als 4 fehlende Prämolaren
    9.20 Fehlender P2
    9.21 Epilepsie, angeboren und erworben
    9.22 Hunde, bei denen ein Elterntier nachweislich an Epilepsie leidet
    9.23 Kommerziellen Hundehändlern und Hundezüchtern ist die Zucht sowie die
    Mitgliedschaft im DKFB e.V. nicht erlaubt. Der Verkauf eines Welpen in Kommission ist
    einem Hundehandel gleichzusetzen.
    9.24 Um Missbrauch mit Hunden, die die ZZP nicht bestanden haben, zu vermeiden, muss
    vor einer eventuellen Abgabe die Kastration erfolgen.

    12. Rüdenbesitzer
    12.1. Deckrüden sind in erster Linie Rüden, die öffentlich als Deckrüden ausgewiesen
    werden und die Zuchtbestimmungen des DKFB e.V. erfüllen.
    12.2. Rüden und Deckrüden dürfen nicht für einen Gelegenheitswurf, für Hündinnen ohne
    Papiere sowie zu Zucht-/Vermehrungszwecken ohne Zwingerschutz zur Verfügung gestellt
    werden.

    12.3 Der Deckrüdenbesitzer hat sich vor einer Deckabsicht davon zu überzeugen, dass
    die Hündin die Zuchtvoraussetzungen des DKFB e.V. erfüllt.
    Er muss vor dem Deckakt mit allen erforderlichen zur ZTP gehörenden Unterlagen sowie
    den Ahnentafeln eine Deckanfrage an die Zuchtleitung des DKFB e.V. schicken.


    Genauer nachzulesen unter: http://www.dkfb.de/zuchtordnung%2…ovember2008.pdf

    Diese strengen Voraussetzungen haben Sinn, und wenn man nicht bereit ist, diese Mühen auf sich zu nehmen, sollte man sich echt mal fragen, warum?

    Ich hoffe das hat halbwegs geholfen. :smile:


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  • Aber Welpen sind doch soooooo süß.

    Ich trinke im örtlichen Fressnapf nach dem ersten Auslauf des Tages oft einen Kaffee und sehe viele Neuhundebesitzer mit ihren Welpen.

    Französische Bulldoggen scheinen gerade sehr angesagt zu sein. (Ob diese langsam in Richtung Qualzuchten gehen, weiss ich nicht, aber das ist ein anderes Thema).

    Mittlerweile bin ich abgehärtet, was die Leute für Vorstellungen von einem Hund haben und diskutiere gar nicht mehr. Ich empfehle eine gute Welpenspielgruppe und dann ist auch gut.

    Hunde aus Spass zu vermehren finde ich abartig und verwerflich. Wenn dann doch bitte nur mit offizieller Zulassung. Es geht schließlich auch um den Rassenerhalt.

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