HILFE - MEIN (EX)FREUND WILL MIR MEINEN HUND WEGNEHMEN !

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  • Als ich meinem Freund mitteilte, daß ich die Beziehung beenden wolle, da wir uns sowieso nur noch streiten usw. stimmte er mir erst zu, um dann zum für mich vernichtenden Schlag auszuholen, und zwar will er mir meine Hündin Smilla wegnehmen! Er ist aus steuerlichen Gründen als Besitzer eingetragen, aber ich weiß mittlerweile, daß der Besitzer nicht der Eigentümer ist!
    Eigentümer ist derjenige, der den Hund gekauft hat, und daß bin ich - mal ganz davon abgesehen, daß ich die Kleine großgezogen, erzogen, ausgeführt
    usw., usw. habe, sie sehr an mir und besonders an meinem Rüden Jack hängt!!!
    Leider habe ich den Kaufvertrag damals nur mündlich gemacht, ich mußte der Frau, die den Wurf aufgezogen hat (sie ist Eigentümerin des Vaters, ist aber eingesprungen weil der Eigentümer der Mutter nicht in der Lage war, sich um die Welpen zu kümmern) versprechen, die Hündin-falls ich sie aus wie immer gearteten Gründen nicht mehr halten kann, an sie zurückgebe!

    Nun müßte ich wissen, was alles in so einem Kaufvertrag drinstehen muß???
    Die Frau ist schon informiert, und hat nichts dagegegen, den Vertrag zu unterschreiben, ganz im Gegenteil, denn ihm hätte sie die Welpin damals bestimmt nicht gegeben!
    Sie umzumelden sollte kein Problem sein, das habe ich damals per Internet gemacht, und es war keinerlei Unterschrift nötig-nur die Bankverbindung...

    Danke im Voraus und drückt mir die Daumen! Er kann alles mitnehmen, aber nicht meine Hunde-das würde ich nicht verkraften.

    Lieben Gruß Katja!

  • Zitat

    Als ich meinem Freund mitteilte, daß ich die Beziehung beenden wolle, da wir uns sowieso nur noch streiten usw. stimmte er mir erst zu, um dann zum für mich vernichtenden Schlag auszuholen, und zwar will er mir meine Hündin Smilla wegnehmen! Er ist aus steuerlichen Gründen als Besitzer eingetragen, aber ich weiß mittlerweile, daß der Besitzer nicht der Eigentümer ist!
    Eigentümer ist derjenige, der den Hund gekauft hat, und daß bin ich - mal ganz davon abgesehen, daß ich die Kleine großgezogen, erzogen, ausgeführt
    usw., usw. habe, sie sehr an mir und besonders an meinem Rüden Jack hängt!!!
    Leider habe ich den Kaufvertrag damals nur mündlich gemacht, ich mußte der Frau, die den Wurf aufgezogen hat (sie ist Eigentümerin des Vaters, ist aber eingesprungen weil der Eigentümer der Mutter nicht in der Lage war, sich um die Welpen zu kümmern) versprechen, die Hündin-falls ich sie aus wie immer gearteten Gründen nicht mehr halten kann, an sie zurückgebe!

    Nun müßte ich wissen, was alles in so einem Kaufvertrag drinstehen muß???
    Die Frau ist schon informiert, und hat nichts dagegegen, den Vertrag zu unterschreiben, ganz im Gegenteil, denn ihm hätte sie die Welpin damals bestimmt nicht gegeben!
    Sie umzumelden sollte kein Problem sein, das habe ich damals per Internet gemacht, und es war keinerlei Unterschrift nötig-nur die Bankverbindung...

    Danke im Voraus und drückt mir die Daumen! Er kann alles mitnehmen, aber nicht meine Hunde-das würde ich nicht verkraften.

    Lieben Gruß Katja!

    Ein Kaufvertrag bedarf NICHT der Schriftform, der ist auch mündlich ohne Einschränkung gültig. Wenn Du also den Hund von der Frau gekauft hast und die das bestätigt, reicht das in jedem Fall aus, es ist gar nicht nötig, das schriftlich zu fixieren.

    Dein Freund hat also schlechte Karten... ;)

  • guck mal unter alles-und-umsonst.de hab mal gehört das es die dort als vordrück zum ausdrucken gibt. Ansonsten selber schreiben. Angaben: übernehmer eigentümer (zum tier) name, rasse, geb. Datum, farbe, geschlecht

  • nun es ist nicht nur eine Frage, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat, sondern auf wen die restlichen Papiere laufen. Also Steuerbescheid, Impfpass, Versicherung und Chip. Wenn in all diesen Papieren dein Ex eingetragen ist, dann sieht es schlecht aus, auch wenn du den Kaufvertrag unterschreibst und dort als Käufer eingetragen bist.

    Denn wenn ihr euch nicht friedlich einigen könnt und die Eigentumsverhältnisse anderweitig geklärt werden müssen, hat immer der die besseren Karten, der in den Papieren steht.

  • So wie Cerri kenne ich das auch.
    Es hat auch damit zu tun, wer in den gemeinsamen Jahren mehr für den Hund gezahlt hat, sei es an Steuern, TA-Rechnungen usw...
    Wenn diese Dinge alle auf seinen Namen laufen sieht es für dich trotzdem schlecht aus :/

  • Cerridwen:
    Die Eigentumsverhältnisse sind auch bei einem mündlichen Kaufvertrag geklärt. Besitz ist NICHT Eigentum.

    Bsp: Du bist Besitzer einer Wohnung, nicht aber Eigentümer. (Auch im Mietrecht ist ein mündlicher Vertrag ein gültiger Mietvertrag).
    Es gelten bei mündlichen Verträgen die entsprechenden Regelungen des BGB.

  • Zitat

    Er ist aus steuerlichen Gründen als Besitzer eingetragen, aber ich weiß mittlerweile, daß der Besitzer nicht der Eigentümer ist!
    Eigentümer ist derjenige, der den Hund gekauft hat, und daß bin ich

    So sehe ich das auch. Es geht hier schließlich auch um ein Lebewesen und wenn ganz offentsichtlich ist, dass du das Tier gekauft hast und es dein "Eigentum" ist, ist es egal, ob er zahlt. Es geht hier nämlich auch um das Wohl des Tieres, selbst wenn Tiere vor dem Gesetzt erst einmal als Sache gelten. Ich denke dein Freund hat keine Chance. Ich such mal was raus, was dies noch bestätigt- einen Moment Geduld bitte.

  • Es kommt leider nicht mehr nur auf das Eigentum an. Da gab es hier im Forum schon mehrere Fälle!
    Oftmals wird auch danach entschieden, wer mehr Zeit für den Hund hätte usw...

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