Frage zu Dobi-Züchtern
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kata,
guck mal hier: http://www.vom-nordstern.de/vom-nordstern/start.htmlda kannst du alle infos, die du brauchst bekommen, auch wenn du nicht bei ihm kaufst.

gruß marion
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Zitat
Hm, es stimm das einge Junge Hunde kupiert sind.
Schon merkwürdig, magst du die Zwinger mal anschreiben, würde mich interessiren, was sie dazu sagen

Die Mutter des Rüden steht schienbar aber nicht in dem Löwendom-Zwinger...vielleicht stand sie zur Zuchtmiete im Ausland, die Welpen wurde dort nach üblicher Tradition kupiert und der Rüde dann wieder nach D eingeführt?!
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Zitat
kata,
guck mal hier: http://www.vom-nordstern.de/vom-nordstern/start.htmlda kannst du alle infos, die du brauchst bekommen, auch wenn du nicht bei ihm kaufst.

gruß marion
Dann kann ich die ja auch fragen, warum sie eine vollkupierte Hündin von 2000 haben

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ich hab das gefühl, dass vorallem dobi-züchter sich nicht an unkupierte hunde gewöhnen können.
ich hab das auch schon des öfteren gesehen (zeitung, internet).wir werden es wohl nie verstehen

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Zitat
Die Mutter des Rüden steht schienbar aber nicht in dem Löwendom-Zwinger...vielleicht stand sie zur Zuchtmiete im Ausland, die Welpen wurde dort nach üblicher Tradition kupiert und der Rüde dann wieder nach D eingeführt?!
Mir ist schon klar, dass es irgendwie "legal" gemacht wurde durch Zuchtmiete etc.
Aber das meine ich ja auch damit, dass sie extra Strapazen auf sich und vor allem die Hunde nehmen, nur um kupierte Hunde zu bekommen.
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Das ist ganz einfach:
Du züchtest einen Wurf.
Du verkauft einen Welpen ins Ausland, dort wird er erlaubt und offiziell "nachkupiert".
Dann lässt du den Hund entweder dort, bis er alle Ausstellungtitel hat oder du kaufst ihn direkt wieder und fährst für die Titel Ausland.
Prüfungen, ZTP und Körung kannst du in D machen.
Das macht aber bei weitem nicht jeder, die meisten Zuchthunde werden im Auslang gekauft und sind eben kupiert, weil man den Hund ja erst entdeckt, wenn er durch Titel auf sich aufmerksam macht. Übrigens haben grade bei den deutschen Gebrauchshhunderassen viel ausländische Zwinger deutsche Namen. Das ist hier bei ausländischen Rassen auch oft so, dass der Zwingername zum Ursprungsland passt.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Dann kann ich die ja auch fragen, warum sie eine vollkupierte Hündin von 2000 haben

klar. schau mal den F-wurf an.

willst du unbedingt einen hund von vpg 3 eltern?
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schnauzermädel: viele haben Namen von wirklich deutschen Zwingern, aus Deutschland. Müssen also ins Ausland vekauft und dann zurückgekauft worden sein.
Und das ist für mich irgendwie zu viel des "guten" nur um einen kupierten Hund zu bekommen. Vor allem das kupieren der Rute in einem fortgeschrittenen Alter ist eine tierschutzrelevante Angelegenheit...
Marion: nein, ich möchte eigentlich einen eher weniger auf Leistung gezüchteten Hund
Deswegen würd ich mich wohl eh schwer tun den richtigen Züchter zu finden. -
guck hier http://www.ankersdobis.homepage.t-online.de/
gruß marion
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Komisch, in diesem Löwendom-Zwinger sind viele Nachzuchthunde vollkupiert, obwohl der erste Wurf lt. HP erst 2001 entstand....

Würde mich echt interessieren wie da das Vorgehen ist....
Bei uns läuft gerade auch ein Dobiwelpe rum, mit kupierter Rute...da sieht man noch die Narbe an der Schwanzspitze....armes Hundili...als ich fragte wo der Zwerg herkommt wurde ich angeblafft, dass mich das ja garnichts anginge...

Übrigens!
ZitatDas Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).
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