Reisepass oder Zollbescheinigung Schweiz?
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Wir wollen mit unsere Hündin über die Schweiz nach Italien fahren. Kann mir jemand sagen, ob ich etwas anderes als den Impfpass benötige? Gibt es sowas wie einen Reisepass oder eine Zollbescheinigung die ich bräuchte?
Hoffe auf baldige Antwort... -
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Zitat
Schweiz
Je nach Tollwut-Status der Herkunftsländer unterscheidet die Schweiz Einfuhrbedingungen für
Hunde und Katzen aus Ländern mit oder ohne urbaner Tollwut. Der aktuelle Status der einzelnen
Länder kann beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in Erfahrung gebracht werden (Länderliste
Tollwut).
Für die Einreise aus Ländern ohne urbane Tollwut müssen Hunde und Katzen vorschriftsgemäss
gegen Tollwut geimpft sein, was in einem gültigen Impfpass (z.B. Schweizer Heimtierpass, EU-Pass)
eingetragen sein muss. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
Erfolgt eine Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung, entfällt diese Wartefrist.
Ab 1. Juli 2007 erfolgen Nachimpfungen in Abständen gemäss Angaben der Impfstoffhersteller. Das
Ablaufdatum des Impfstoffes muss von einem Tierarzt / einer Tierärztin im Heimtierausweis eingetragen
werden. Für Jungtiere unter 3 Monaten wird ein gültiges tierärztliches Gesundheitszeugnis
verlangt. Einfuhrverbot besteht für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten (Ausnahme: maximal
3-monatiger Ferienaufenthalt oder Umzug in die Schweiz). Seit 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank ANIS registriert sein. Für
Reisen in die Europäische Union (EU) müssen Hunde, Katzen und Frettchen mittels Mikrochip oder
Tätowierung gekennzeichnet sein. Letztere ist nur noch bis 2011 gültig. Welpen müssen schon seit
Anfang 2006 von einer Tierärztin / einem Tierarzt mit einem Chip versehen und in ANIS registriert
werden.
Hunde und Katzen aus Ländern mit urbaner Tollwut (Status A) können nur mit einer Bewilligung
des BVET eingeführt werden. Bitte beachten Sie zwingend die Einfuhrbedingungen (Tollwutimpfung,
Labortest in anerkanntem Labor frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und anschliessend
3 Monate Wartefrist, Mikrochip / Tätowierung, grenztierärztliche Untersuchung).
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential:
Zum Zeitpunkt der Publikation dieser Broschüre sind Gesetzesänderungen betreffend Hunden mit
erhöhtem Gefährdungspotential in Vorbereitung. Aktuelle Informationen betreffend Haltungs- und
Einreisevorschriften einzelner Rassen erhalten Sie unter http://www.bvet.admin.chQuelle: http://www.scalibor.ch/broschueren/Ei…-Hund-Katze.pdf
http://www.amtstieraerzte.de/einreise.php
Da steht es ein wenig einfacher beschrieben. -
wir waren mit unserem Hund ca. 30 Mal in der Schweiz, ganz oft auch in Italien. Ausser dem Impfpass haben wir noch nie irgend etwas anderes gebraucht. Und auch den wollten die Schweizer noch nie sehen, genausowenig wie die Italiener.
Liebe Grüsse
Mira-Bella -
Der zwiete Link ist ja super
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