Hundeverordnung - ich blick nicht durch

  • Hab folgendes "Problem": Ich hab einen Rottweiler (in RLP nicht gelistet). Jetzt wollen wir im Mai einen "Kurzurlaub" (QEK-Treffen) in Leipzig machen. Dort sind wir auf nem Campingplatz (am Auensee) wo Hunde erlaubt sind. Von dort aus fahren wir zu nem Jeeptreffen in Hessen (Gladenbach).

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dürfen Sokas in Hessen nur mit Maulkorb geführt werden bzw. der Hundeführer muss die Sachkundeprüfung bereits abgelegt haben.

    Jetzt meine Frage: Gibt es für Leipzig und Hessen ne Regelung für Besucherhunde?
    Bzw. wenn ich denn tatsächlich die Sachkunde brauche wo kann ich das machen? Ist das die gleiche Sachkunde die ich für die BH etc. brauche?
    Mir wurde empfohlen auf jeden Fall nen Maulkorb mitzunehmen. Den hab ich schon gekauft und das ist auch kein Problem für Otto den anzuziehen - ich hab das Problem damit :???:.

    Danke schon mal für eure Hilfe.

  • Soweit ich weiß, gilt für Besuchshunde eine 3-monatige Ausnahmeregel. In der Zeit unterstehen sie den Regeln im Heimatbundesland, in dem sie angemeldet sind. Hat dein Hund eure Steuermarke um, damit man das ggf nachweisen kann?

    Maulkorb würde ich trotzdem einpacken (manche lassen sich ja auch auf keine Diskussionen ein. Und dann willste ja nicht den Hund auf die jagen :lachtot:)

  • hallo gisszmo,

    so wirklich kann ich dir nciht helfen, aber ruf doch einfach mal beim vet.-amt an, wie es mit der sachkunde aussieht, wo du sie machen kannst und ob das deutschlandweit gültigkeit hat.

    ich hab meine sachkunde "damals" gemacht mit dem wesenstest. beides ist überall gültig.

    wir sind auch noch nie im urlaub angesprochen worden.

    gruß marion

  • Hallo gizzmo,

    ich kann Dir nur sagen, dass Du in Hessen keinen MK brauchst. Du solltest die SK und - wenn vorhanden - die Haltegenehmigung mitführen.

    Haben wir jetzt alles gerade durchgekaut zwecks Soka-Run.

    Aber am sichersten wäre es, wenn Du auf dem jeweiligen OA nachfragst und es Dir schriftlich geben lässt. Sicher ist sicher, würde ich auch so machen.

  • Es gilt das Besuchsrecht. Das heisst, Leinenzwang und Maulkorb. Befreiung nur dann, wenn du die Sachkunde hast. Hast du keinen Sachkunde, weil du sie in deinem Land nicht benötigst, dann kannst du trotzdem mit dem Hund her (in dem Falle gilt ja das Land wo du herbist) aber hast halt die Auflage von Leine und Maulkorb.

    Hast du einen Sachkundenachweis (wie eben der von der BH) allet jut. Dann nur den normalen Leinenzwang wie er halt in dem Gebiet gilt, wo du dich aufhälst (hält ja jede Gemeinde anders im Bezug auf Parks, Stadtgebiet, etc).

    Ich hab mich mit diesen Regelungen mal auseinander gesetzt, weil ich oft in Bielefeld bin. In Hessen gibt es keine 20/40 Regelung für die Sachkunde. Daher gilt sie für mich in Bielefeld auch nicht. Ich kann also nicht wegen fehlendem Sachkundenachweis angehalten werden. Aber an den Leinenzwang hab ich mich zu halten - auch wenn der in Hessen nicht in der Form existiert.

  • Kopier dir den Steuerbescheid, nimm den Impfpass mit und gewöhne deinen Hund an einen Maulkorb.
    Als Besucher musst du nur die Auflagen deines Heimatbundeslandes und ggfls. Maulkorb- und Leinenzwang erfüllen, Sachkunde oder Haltungsgenehmigung hast du ja nicht und brauchst du auch nicht ;) .

    LG
    das Schnauzermädel

  • :gut: Ich danke euch. Hab schon befürchtet ich muß zu Hause bleiben :sad2:

    Steuermarke hat er natürlich (Tassomarke auch). Impfpaß werd ich mitnehmen und ich versuch auch mal übers Vet.Amt in Erfahrung zu bringen wo ich die Sachkunde machen kann (wenn das mich bzw. meinen Hund vom Maulkorb befreien würde) Dieses WE ist in unserem Hundeverein wieder BH Prüfung und ich hatte gefragt ob ich vielleicht nur die Sachkunde machen könne (weil BH soweit sind wir noch nicht). Das hat aber der Vereinsleiter abgelehnt mit der Begründung, dass er nur ne bestimmte Punktzahl zur Verfügung hat und bevor er jemanden nur die Sachkunde machen läßt, läßt er lieber noch jemanden (von nem Fremdverein?) die komplette Prüfung laufen.
    Ach ja, mit dem Maulkorb hat Otto kein Problem. Das Problem hab ich :hust: Weil ich nämlich finde dass ein Hund mit Maulkorb "gefährlich" aussieht. Und Otto ist ein Lamm von Rotti. :smile:

  • Vergiss in Hessen nicht, dass jeder Hund komplett Name des Halters, Anschrift und Telefonnummer tragen muss - AM Hund.

    Ansonsten unbedingt von jeweiligen OA die Erlaubnis anfragen.

    Wir waren ja Samstag in Hessen. In Bayern haben wir keine Sachkunde, sondern halt nur das Negativzeugnis. Und Jack hatte noch nichtmal nen Wesenstest, aber wir durften ihn laut OA Frankfurt (soooo nette Menschen) an der 2m-Leine ohne Maulkorb führen.

    Die oberste Stelle der Landesregierung hat uns allerdings die bloße Einreise nach Hessen untersagt... also besser übers jeweilige OA gehen.

  • Dankeschön. Och Menno, warum ist das mal wieder alles so kompliziert in D? Also wir sind vom 18.05.-24.05. auf nem Jeeptreffen in Gladenbach. Das findet auf nem Gelände am Ortsrand statt. Ist dann die Gemeinde Gladenbach zuständig?
    Und wird das dann net eher so gehandhabt: Wer viel fragt, kriegt viel verboten?

    Wär es für euch okies den Hund ne Woche lang an der Leine zu halten und n Maulkorb umzubinden?
    Was würdet ihr denn tun? Den Hund mitnehmen mit all den Auflagen? Maulkorb, Leinenzwang oder doch lieber zu Hause lassen, bzw. zu Hause bleiben.

  • Ne Woche Leine ist zwar blöd, aber wenn es nicht anders geht, würde ich ihn lieber mitnehmen und dann halt dranlassen... für uns ist die Konsequenz eben, dass wir in Bundesländern, in denen Jack nicht frei laufen darf (also überall außer Bayern, Thüringen und Niedersachsen) keinen Urlaub mehr machen - unsere Familie im Übrigen auch nicht mehr. Wenn es aber nicht anders geht, weil dort ne Veranstaltung ist, dann bleibt die Leine eben dran.. aber Maulkorb?? Nein, das würde ich Jack nicht antun.

    Ich würde definitiv nachfragen... oder einfach alles mitnehmen und im Fall der Fälle ne Strafe zahlen... ne, ich würde Ersteres machen :roll:

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