Mein Wachhund biss Mensch - und nun?

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  • Thibor hat seinen Job gemacht.
    Die Frage ist, wie du jetzt mit den Folgen weiterverfährst.

    Du wirst den Vorfall in jedem Fall deiner Versicherung melden müssen, da führt kein Weg daran vorbei - auch ohne Anzeige.
    Die Krankenkasse bzw. da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, die Berufsgenossenschaft wird zweifellos die Behandlungskosten und Folgekosten einfordern.

    Deine Versicherung wird unberechtigte Forderungen abwehren und berechtigte bezahlen, so dass Opfer, Arbeitgeber und Krankenkasse befriedigt sind - unabhängig von deiner finanziellen Situation.
    Da brauchst du dich nicht darum zu kümmern.
    Allerdings wird sie bei grober Fahrlässigkeit das Geld von dir zurückfordern. Dann musst du der Versicherung anschließend eben jeden Cent abstottern. Oder du verklagst sie mit Hilfe einer REchtsschutzversicherung, weil du die grobe Fahrlässigkeit nicht anerkennen willst. Wenn du gewinnst, bist du aus dieser einen Sache raus

    Erstattet die Frau Anzeige, kann es zu einem Wesenstest kommen und Leinen-und Maulkorbzwang.
    Außerdem kann sie zivilrechtlich Schmerzensgeld einklagen, wird sich aber auch im Prozess, der dann kommt, die Frage gefallen lassen müssen, warum sie so unvorsichtig war. Und dann kommt es eben auf den Richter an.

    Insgesamt kommen wenn es ganz schlecht läuft, mehrere tausend Euro auf dich zu mit Behandlungs- und Folgekosten, Arbeitsausfall, Gerichts- und Anwaltskosten, Schmerzensgeld usw.

    Ich wünsche dir, dass du mit blauem Auge davon kommst - auch wenn ich deine Handlungs-und Argumentationsweise nicht ganz verstehen kann.

  • Hallo,

    das Problem sehe ich darin:
    wenn ich der Arbeitgeber wäre und meine Angestellte nicht arbeiten kann weil ein Hund sie gebissen hat, dann würde ich mir den Ausfall bezahlen lassen. Ein typischer Arbeitsunfall war das nämlich nicht!

    Von daher würde ich mir schon Gedanken machen wie das Ganze ausgeht.
    Ganz ohne Probleme wird das wahrscheinlich nicht ablaufen.

    Generell finde ich auch, dass ein Hund, der nicht ausgebildet ist, nichts auf einem Grundstück zu suchen hat. Vor allem unangeleint, wohlgemerkt.

    Normalerweise sollte der Hund melden, dann sollte er den Eindringling stellen und mehr auch nicht!
    Beissen nur auf Aufforderung des Besitzers, oder zum Schutze des selben bei einem Angriff.

    Dies sollte ein Hund beherrschen bevor man ihn "wachen" lässt.

    Warum sonst sind Hunde in Zwingern untergebracht, oder mit einer Leine gesichert wenn der Besitzer nicht da ist?
    Genau um so eine Sache zu verhindern.

    Ob das nun Jagdtrieb oder Wachtrieb war ist hinfällig, denn der Hund hat selbst entschieden wie er reagiert und nicht auf eine Anweisung gewartet. Wieso auch? Er kennt es ja nicht anders.
    Wenn ein Hund sich selbst überlassen ist, dann entscheidet er selbst und dies leider nicht immer in unserem Interesse.

    Ich würde mir den Rat von Tagakm zu Herzen nehmen und ihn ausbilden. A: fördert das das Köpfchen
    B: sorgt es für Sicherheit
    C: wird die Bindung verstärkt.
    D: kannst Du ihn kontrollieren.

    Bezüglich Deiner Haftpflicht solltest Du noch nachschauen ob auch fremde Hüter mitversichert sind. Dies ist nicht bei jeder Versicherung der Fall und dann wäre das äußerst schlecht.

    Für die Zukunft würde ich den Hund nur noch gesichert unbeaufsichtigt auf dem Gelände lassen. Wenn Du nicht da bist, dann hat er an der Leine zu sein. Da würde ich auch nicht mehr diskutieren.

    Liebe Grüße

    Steffi

  • Zitat

    Tucker

    ....und ist selbstbewusst und sicher im Umgang mit Mensch und Hund geworden.

    Das ist mein Lieblingssatz! :lol:

    Sorry, bewachen ok - wer´s möchte und braucht! Aber bitte so, dass niemand zu Schaden kommt. Unter einem "sicheren Umgang mit Mensch" stell ich mir was anderes vor. Aber ich kann mich da auch täuschen, ich hab keinen (Wach-)Hund! :hust:

  • Zitat

    ernsthaft?
    dachte man ist immer fällig wenn hundsi schnapperle macht :???:

    Wäre nett wenn du angibts, wen du da gerade zitierst...Am besten bei dem Beitrag auf Zitat gehen und dann stehts automatisch. Den Text auf den du dich dann nicht beziehst, kannst du dann weglöschen.


    Es gibt Notwehr-Regelungen, bei denen ein Hund als "Verteidigungswaffe" gilt. Aber er darf nur soviel verteidigen, wie es die Situation erfordert.

    Zitat


    § 227
    Notwehr

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Dh.

    Beissen wenn man selbst nur doof angeguckt wurde: Falsch. Der Hund dürfte höchstens knurren oder bellen. Ein Biss wäre höchstens vetretbar wenn man selbst massiv körperlich angegriffen wird. Und selbst da kommt es auf die Richter an, ob die das für eine angemesse Verteidigung halten, weil 1. Hund keine herkömmliche Waffe ist (wie Messer, Pfefferspray...) und er 2. selbstständig agiert (die wenigstens werden wahrscheinlich einen ausgebildeten Schutzhund mit sich herumführen. Selbst der müsste MK tragen weil er "auf Menschen" abgerichtet wurde)

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