im Mietvertrag festgehaltene Tiere

  • Ich muss mich jetzt mal ein bisschen dumm stellen. Bei mir im Mietvertrag ist nur Cleo festgehalten. Allerdings habe ich jetzt noch zwei Kaninchen und zwei Chinchillas (noch bei meinem Ex) welche ich gerne zu mir holen würde.


    Jetzt meine Frage, wie war das jetzt gleich nochmal? Kleintiere sind doch ohne Genehmigung erlaubt oder?


    Lg

  • Kleintiere sind erlaubt. Kann laut Mietvertrag nicht verboten werden.


    Wenn Du gut mit Deinen Vermietern klar kommst, dann sag denen eben bescheid und gut ist. Ansonsten werden sie es warscheinlich nicht mal merken, es sei denn du gehst mit den Tieren spazieren :D


    Bei uns sind laut Mietvertrag auch Hunde verboten, habe trotzdem einen. Komme mit meinen Vermietern sehr gut zurecht, wohnen auch in dem Haus. Hab sie vorher gefragt, bzw. denen gesagt das ich vorhabe einen Wauz zu holen. Hatten nix dagenen *freu*


    Meine Miezen hab ich auch so bei denen "angemeldet". Oder besser gesagt, hab die denen einfach unter die Nase gehalten, denn wer kann schon solche winzigen Babymiezen wiederstehen *fg*


    Die Kaninchen haben wir gar nicht angemeldet, die Vermieter wissen auch gar nicht, dass wir welche haben. Aber muss ja auch nicht.

  • Zitat


    Jetzt meine Frage, wie war das jetzt gleich nochmal? Kleintiere sind doch ohne Genehmigung erlaubt oder?


    Soviel mir bekannt, sind Kleintiere ohne Genehmigung erlaubt.
    LG Noora und Jerry

  • Also ich kenne nur, dass man Kleintiere auch ohne Genehmigung halten darf, ABER nur soviele wie der Wohnungsgrösse entspricht. Also Platzmässig und so....


    Die Nachbarn dürfen sich durch die Anzahl ( ich übertreib es numal kräftig) z.B. auf 20qm Wohnung 50 Meerschweinchen nicht gestört werden.... vom Geruch und "Lärm" her.


    Habe selber 3 Meeris und nen grossen Wauz. Meeris sind gar kein Problem und für den Hund habe ich es mir sogar schriftlich geben lassen owohl wir mit dem Vermieter per du sind. Man weiss ja nie.

  • Huhu!


    Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt ist, das Hunde und Katzen gehalten werden dürfen, dann würde ich mir eine schriftliche Genehmigung geben lassen! Ansonsten kann es im Streitfall, was ja immer wieder vorkommt auch wenn man sich versteht, zu unangenehmen Überraschungen kommen!


    Außerdem sind "Ekeltiere" wie Ratten und Mäuse bei manchen Richtern nicht sehr beliebt und fallen teilweise, kommt aber darauf an, nicht unter das Gesetz das Kleintiere nicht verboten werden dürfen, da sie teilweise nicht als Haustiere gelten.


    Außerdem muss mit Exoten und v. a. giftigen Tieren aufgepasst werden. Einfach pauschal sagen alles, was nicht frei rumläuft, ist ohne Genehmigung erlaubt, stimmt nämlich nicht.


    Allerdings, gegen Chinchillas und Kaninchen in der Größenordnung kann der Vermieter gar nichts machen solange sich niemand gestört fühlt ^^


    LG

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