Genehmigung schriftlich geben lassen?
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Wenn wir Glück haben ziehen wir im Juni um. Ob es klappt erfahren wir in der nächsten Woche!
Ich habe bei der Wohnungsgesellschaft gesagt das wir 2 Hunde haben, zur Antwort kam: kein Problem!
Nun kenne ich den Mietvertrag noch nicht ... wenn dort dort die Hundehaltung nicht direkt als erlaubt drin steht, soll ich mir die Genehmigung schriftlich geben lassen? Was genau muss/sollte dort drin stehen?
In unseren jetzigen Mietvertrag steht drin, das Hunde nur nach Genehmigung gehalten werden dürfen. Ich habe bei unseren Einzug gesagt das wir nen Hund haben und es hiess: kein Problem, solange sich keiner beschwert. Das war ne mündliche Aussage, ich habe nciht schriftlich.
Wir wohnen hier jetzt knapp 8 Jahre und es gab nie Probleme ...Reicht eine mündliche Erlaubnis nicht aus?
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Hi,
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Lass es Dir schriftlich bestätigen, damit bist Du auf der sicheren Seite. Dass es 8 Jahre keine Probleme gab ist gut, aber Du weisst wie Eure Nachbarn drauf sind und wie empfindlich sie sind.
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Zitat
Reicht eine mündliche Erlaubnis nicht aus?
?
Eine mündliche Vereinbarung ist immer dann ausreichend, wenn es - wie bei Euch in den vergangenen 8 Jahren - zu keinen Problemen kommt.
Wenn doch, wie wollt Ihr belegen oder gar beweisen, dass Ihr eine mündliche Erlaubnis erhalten habt? Die Person, die Euch die Erlaubnis erteilt hat, kann verstorben sein oder sich einfach nicht mehr an die eigene Aussage erinnern (wollen). Und was macht Ihr dann?
Meine Devise: IMMER SCHRIFTLICH!
Und ich als Vermieter hätte auch keine Probleme damit, Dir diese Erlaubnis nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich zu geben. "Zickt" einer bei der Bitte um eine schriftliche Bestätigung rum, würde mir das schon zu denken geben.
Dann drücke ich Euch die Daumen, dass das mit dem Umzug klappt!
Viele Grüße
Doris
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Was muss den drin stehen?
Das die Hundehaltung definitiv erlaubt ist oder reicht es das drin steht das die Hunde geduldet sind, solange es keine Probleme gibt.Meine Hunde sind ja ruhig im Haus, keine Kläffer oder so. Probleme in dieser Hinsicht wird es also nicht geben
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Ich war vorher auch bei einer Wohnungsgesellschaft, die hatten schon vorgedruckte Formulare, die ausgefüllt und unterschrieben werden mussten. Ich weiß allerdings nicht mehr genau, was drin stand
Jetzt wohn ich bei privaten Vermietern und wir haben die Hundehaltung mit in den Vertrag genommen. Ich darf allerdings ,,nur'' diesen einen bestimmten Hund halten und damit bin ich sehr glücklich, weil meine Vermieterin Angst vor Hunden hat (sie wohnen aber nicht hier im Haus).
Also schriftlich geben würd ich mir das auf jeden Fall
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Auf jeden Fall schriftlich...
Hab hier auch meine "Vermieterstory" reingestellt, die zeigt wie es bei uns war, wenn man nur eine mündliche Erlaubnis hat...
Wenn man da Ärger mit den Vermietern bekommt, war die Hundehaltung auf einmal nie gestattet und du kannst nicht beweisen, dass sie dir eine erteilt haben.
Wenn du dir dann also nicht gleich wieder eine neue Wohnung suchen willst, lass dir eine schriftliche Erlaubnis geben. Damit bist du immer auf der sicheren Seite
Denn das Vermieter, die anfangs nett und kulant erscheinen, dann plötzlich mies sind, zeigt mein Beitrag...
LG Janine
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Lass es dir schriftlich geben !
Am besten sollte drinnestehen, das die beiden Hunde - vielleicht mit kurzer Beschreibung zu Anfang - auf jeden Fall erlaubt sind. Auf sowas wie "solange es keine Probleme gibt" würde ich mich gar nicht einlassen !!!
"Problem und Störung" lässt sich weeeeit auslegen.
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Wie gesagt, auch auf jeden Fall schriftlich.
Dann würde ich versuchen slche Formulieren wie: " solange keine Belästigung auftritt" nicht mit drinnen zu haben.
Ihr müsst nur mit einem der neuen Mitmieter nicht klar kommen und schon seid ihr in Schwierigkeiten -
Es reicht aus, wenn Dir der Vermieter schriftlich bestätigt, dass die Hundehaltung, insbesondere die Haltung von mehreren Hunden, erlaubt ist. Irgendwelche einschränkenden Klauseln, wie schon geschrieben, sollten nicht mit enthalten sein. Ich würde die Genehmigung auch so allgemein wie möglich lauten lassen, ansonsten - wenn die Hunde direkt benannt und beschrieben werden - könnte es so ausgelegt werden, dass die Genehmigung nur für diese Hunde gilt und keine anderen. Man weiß ja nie, wielange man wo wohnen bleibt und ob nicht zwischenzeitlich eine der Fellnasen über die Regenbogenbrücke geht und man sich eine neue holt. Dann müsste man nämlich sich eine neue Genehmigung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Deshalb einfach nur: Die Hundehaltung von 1 oder 2 Hunden ist erlaubt und fertig.
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Es steht fest:
Wir kriegen die Wohnung und ziehen im Juni um!
Ich bekomme auch schriftlich das wir die Hunde halten dürfen.Die Dame stellt eine richtige Haltungserlaubnis aus und nicht nur eine Bescheinigung das die Hunde geduldet sind!
- Vor einem Moment
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