Wesenstest usw. zwingend bei Rassehund?

  • Mir schwirrt da mal ne Frage im Kpof rum,die wohl eher an die Züchter gerichtet ist.
    Wenn man sich so auf den Züchterseiten umschaut,liest man fast immer,das ein Wesenstest und die BHP gemacht werden soll.
    Ich möchte nur mal wissen,ob es eine Bedingung für den Kauf ist,ob man sich als Käufer dazu verpflichtet.
    Ich selber habe ja keinen Rassehund,bin aber sehr viel auf den Labrador Seiten unterwegs,zum stöbern :smile: und mich interessiert das einfach mal.
    Ich weiss auch gar nicht,wie das bei anderen Rassen aussieht,aber bei den Labradoren ist es ja sehr häufig so.

  • Nein, kein Züchter kann dich zwingen, dass du irgendetwas mit deinem Hund machst. Es ist mit Klauseln versucht worden, es über Geld versucht worden, frei nach dem Motto "Wird der Hund HD untersucht, dann gibt es einen teil des Kaufpreises zurück", aber diese Klauseln sind gerichtlich gekippt worden.
    Aber:
    Du gehst zum Züchter und möchtest einen rassetypischen und gesunden Hund. Wie soll der Züchter das machen, wenn die Käufer nicht mithelfen?
    Wenn ein Züchter einen Deckrüden auswählt, dann braucht er möglichst viele Ergebnisse von möglichst der gesamten bisherigen Nachzucht. Er siehst sich die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchungen an, er schaut nach den Ausstellungsergebnissen und er guckt nach Arbeitsprüfungen, wenn für diese Rasse welche vorhanden sind. Wenn es an irgendwelchen Stellen Auffälligkeiten gibt, dann schaut er, ob in der mütterlichen Seite bestimmte Linien vertreten sind. Gibt es bei bestimmten Kombinationen Probleme und seine Hündin gehört auch dazu, dann sucht er einen anderen Rüden. Wird ein Rüde zum ersten mal eingesetzt oder ist es der erste Wurf der Hündin, dann entscheiden die Ergebnisse der Nachzucht über einen weiteren Zuchteinsatz. All diese Daten bekommt man als Züchter aber nur, wenn die Käufer sich aktiv beteiligen.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Wesensteste müssen nur auffällig gewordene Hunde, Hunde die auf der Liste stehen, und manchmal auch Hunde ab einer gewissen Größe ablegen.

    Aber, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

  • Gemeint ist hier sicher der Wesenstest der benötigt wird um den Hund kören zu lassen.

    Wenn ich richtig informiert bin hat das mit dem eigentlichen Wesenstest nicht viel gemein, es ist eher eine Beurteilung des Charakters und evt ein Test auf Schussfestigkeit.

    LG
    Tina

  • Zitat

    Wesensteste müssen nur auffällig gewordene Hunde, Hunde die auf der Liste stehen, und manchmal auch Hunde ab einer gewissen Größe ablegen.

    Aber, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

    Stimmt so nicht ;) .
    Genügend Vereine schreiben einen Wesenstest vor, der ist dann ein Teil des Verfahrens zur Zuchtzulassung. Bei uns im PSK ist dieser Test (noch) freiwillig.
    Diese Tests unterscheiden sich von den Wesentests für bestimmte Rassen oder auffällige Hunde. Sie werden innerhalb des Verbandes abgenommen und beschreiben das Wesen des Hundes. So werden aggressive oder ängstliche Hunde von der Zucht ausgeschlossen. Außerdem bekommen die Züchter genauere Beschreibungen der evtl. Zuchtpartner und können passender auswählen.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Oh,ja das kann sein,das ich den anderen meine.
    Ich vermute mal das es bei diesem Test darum geht,zu schauen,wie sich die Hunde entwickelt haben.
    Ist es denn so unterschiedlich? Also der Wesenstest für auffällige Hunde und der,den man mit einem Rassehund macht?

  • In der Schweiz müssen Hunde durch den Rasseverein angekört werden. Rein über Ausstellungen, wie in D, geht das bei uns auf keinen Fall. Die Ankörung beinhaltet seit 2007 (glaube ich) einen Teil "Wesensprüfung".

    Hier ein Auszug aus dem Reglement der SKG (entspricht VDH):
    11.2 Die Rasseklubs sind verpflichtet, für alle Zuchthunde mindestens
    einmal jährlich obligatorische Zuchtzulassungsprüfungen
    durchzuführen.
    Diese bestehen insbesondere aus:
    a) einer Beurteilung des Exterieurs aufgrund des Rassestandards der
    FCI durch SKG-anerkannte Ausstellungsrichter und
    b) einer Beurteilung des Wesens/Verhaltens
    Rassespezifische, zuchthygienische Anforderungen sowie Anlageund
    Leistungsprüfungen müssen vor der Zuchtzulassungsprüfung
    erfüllt sein. Sie sind in den Zuchtreglementen der Rasseklubs zu regeln.
    Die Zuchtzulassungsprüfung darf frühestens ab dem Alter von
    12 Monaten erfolgen.
    Quelle: http://www.hundeweb.org/docs/DateienVonAlterHP/ZER_2005.pdf

    Die Rassevereine können diese Wesensprüfung unterschiedlich gestalten, sie läuft im grossen und ganzen aber bei den meisten Rassen recht ähnlich ab. Hier ein Beispiel:
    http://www.riesenschnauzerclub-srsc.ch/30822/30864.html

    Das Schiessen wird natürlich nicht bei allen Rassen angewendet.

    Meine Hunde sind alle drei angekört. Eisa brauchte noch keinen Wesenstest, Moon hat ihn ähnlich obigem Ablauf sehr gut gemeistert (inkl. Schuss, der sie leicht verunsichert hat, sie ging danach aber entspannt weiter).

    Jay hat noch eine Vor-Wesensprüfung ablegen müssen, da ein genauer Ablauf vom Kooikerhondjeclub noch nicht feststand. Er musste in einem grossen Hauptbahnhof an Menschen, Hunden (Rüden + Hündinnen), Läden, Kiosk, Zügen (stehend und ein- und abfahrend), neben Eisverkäufer und Kindergartengruppe usw. vorbeigehen und dabei cool und auf mich konzentriert bleiben. Er musste sich von vorbestimmten "Fremden" berühren lassen und sollte immer freundlich sein. Das Ganze dauerte ca. 15 Minuten. Und da er so genial freundlich und lieb ist, war das überhaupt kein Problem.

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