Leinenzwang-Berlin
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kann man sich Hundeanfälle einfach nicht leisten.
Und du meinst, Leinenzwang verhindert dies?
Ich glaube, für die beiden Hunde, die den Jungen getötet haben, galt Leinenzwang.Und?
Was sagt uns dies? Dank mal ein bisschen nach.
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Ich glaub du verstehst mich falsch. Das ist doch alles blos ironisch gemeint, das ist doch gar nicht meine Meinung. Hey, locker bleiben. Ich mein doch blos, was die da oben denken. Ich kenne tolle Kampfhunde, deshalb versteh ich doch den Unterschied in den Ländern nicht. Und da Bayern von seinen harten Richtlinien nie abweichen wird, müssen sich die anderen anschließen. Egal, ob das Sinn macht. Hast du mich jetzt verstanden?
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Ich mein doch blos, was die da oben denken.:cool: Achso. Dann schreib das mal in Anführungsstrichen. Ich reg mich immer bissel schnell auf. :runterdrueck:
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Hallo Babsi oder auch babsiborder.
hallo an alle anderen,
es ärgert mich immer wieder, wenn offensichtlich Unwissende Behauptungen in die Welt setzen, die so an sich nicht stimmen.
Ich selbst wohne in Berlin und kann Deinen Argwohn eigentlich nicht verstehen und frage mich, wo hast Du Dein (Halb-)Wissen her?
Es gibt in Berlin auch seit Einführung des neuen Hundegesetzes immer noch keinen generellen Leinenzwang.
Das ist Fakt, auch wenn es die Springerpresse ob der Auflage uns immer wieder gern suggerieren mag.
Grundsätzlich kannst Du auch in Berlin Deinen Hund immer noch ohne Leine laufen lassen, es sei denn, er entstammt einer der "Liste-Rassen" oder es herscht eine besondere Situation vor, wie Menschenansammlung (z.B. Demo) o.ä.Es ist einfach Dummfug, was Du, liebste Babsiborder oder auch Borderbabsi, da in den Raum wirfst.
Beste Grüße .... Thomas Kochler
Lieber Thomas.
Laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, gilt in der Fassung des Hundegesetzes in Berlin nach§ 3
Leinenpflicht
(1) Hunde sind
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrück-lich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt.
3
(2) Hunde sind
1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und ande-ren öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstal-tungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenan-sammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entspre-chend.Also Bitteschön, wer erzählt jetzt welchen Blödsinn ?
LG
Uwe -
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Lieber Thomas.
Laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, gilt in der Fassung des Hundegesetzes in Berlin nach§ 3
Leinenpflicht
(1) Hunde sind
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrück-lich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt.
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(2) Hunde sind
1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und ande-ren öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstal-tungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenan-sammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entspre-chend.Also Bitteschön, wer erzählt jetzt welchen Blödsinn ?
LG
UweNa da steht doch nichts von "allgemeiner Leinenpflicht auf allen Straßen", sondern genau das, was Thomas geschrieben hat...
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HuHu,
der Leinenzwang in Berlin wird nur
in Grünanlagen durchgesetzt.
Aber selbst dort ist in den Jahren
wo ich hier wohne noch kein OA
gesichtet worden.
Also immer locker bleiben.
Ich glaube es kommt darauf an
in welchem Bezirk man wohnt. -
richtig. es gibt keine "überallanjedemkleinenfleckinberlinleinenpflicht" und leinenzwang kann nur die polizei oder der amtstierarzt/vet.amt aussprechen
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Was das OA angeht, da wäre ich vorsichtig, in den größeren Parkanlagen haben wir sie im letzten Jahr im Sommer sehr häufig gesehen und das auch an Sonn- und Feiertagen.
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Also wir wohnen im Süd/Osten von Berlin und haben genug Möglichkeiten Hundi ohne Leine toben zu lassen.Im Sommer war ich an der Max-Schmeling Halle da ist ein kleiner Park,da war Barni der einzige mit Leine,da wurde gegrillt,gespielt und sämtliche Hunde liefen ohne Leine.
LG Gaby -
Uns gehen die Gesetze z.T. auch tierisch auf den Wecker.
Würde ich meinen Hund überall, wo in unserer Nähe Leinenzwang (1,5m) herrscht nur mit Leine laufen lassen, würde sie mir die Bude eintreten.
Der Aktionismus mancher Politiker führt hier doch genau zum Gegenteil des eigentlich Erwünschten. Wie sollen denn Hunde so ein normales Sozialverhalten behalten?
Davon mal ganz abgesehen, glaube ich nicht, dass man bestimmte Hunderassen an irgendeiner Leine halten könnte, wenn sie sich in den Kopf setzen sich selbständig zu machen.
Wir haben wenigstens die Möglichkeit regelmäßig ein paar Kilometer bis ins nächste leinenbefreite Gebiet zu fahren, aber was machen Teenager ohne PKW oder ältere Herrschaften?
Bei uns kontrollieren die Herren vom Ordnungsamt auch regelmäßig. Sie machen ihren Job, so sinnlos ich das teilweise finde. Sehr zuvorkommend sind sie allerdings, wenn es um die Flexi-Leinen geht. Die gelten ja nicht als sicher. Dennoch hab ich noch nie gesehen, dass sie die Flexi nicht als Leine hätten 'durchgehen' lassen. So bekommt so mancher Hund hier wenigstens einen etwas größeren Aktionsradius.
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