"mit dem Hund drohen"

  • Hey zusammen,


    nein ich habe das nicht gemacht, werde es nicht machen, ist lediglich eine Frage die beim Brainstorming mit einer Freundin aufgenommen ist...


    Wenn ich mit jemandem Streite und drohe dieser Person mit dem Hund.


    z.B. auf Privatgelände
    "Wenn sie nicht sofort verschwinden lasse ich den Hund los"


    oder auf einer öffentlichen Straße


    Wie schaut die rechtliche Seite aus?


    Natürlich nur in dem Punkt das man es nicht tut, sondern lediglich diese Aussage was könnte schlimmsten falls auf einen zu kommen?


    Anzeige beim Ordnungsamt und ggf. Wesenstest?


    Was wäre, wenn ich den Hund am Halsband habe und so einen Satz los lasse?


    Danke für eure Antworten, bin sehr gespannt....

    • Neu

    Hi


    hast du hier "mit dem Hund drohen"* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Rein aus'm Bauch raus: Das ist 'ne Drohung. Genausogut könntest Du sagen "Ich zieh gleich ein Messer".


      Kommt nicht so gut, denk ich mal. :???:

    • Ich denke auch, dass man dir daraus einen Strick drehen könnte.


      Mit Schildern ist es ja das Selbe.
      Ein "Achtung Hund" ist in Ordnung.
      Ein "Achtung bissiger/gefährlicher Hund" kann schon zum Problem werden, da man dir (wenn der Hund beißt) dann vorhalten kann, du hättest um die Gefährlichkeit deines Hundes gewusst und wärst vorsätzlich vorgegangen.


      Beim Drohen mit dem Hund könnte man ja auch behaupten du wüsstest, das er zubeißt und hast ihn genau deswegen auf einen Menschen losgelassen.

    • aus dem StGB


      § 241
      Bedrohung
      (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


      (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

    • Zitat

      aus dem StGB


      § 241
      Bedrohung
      (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


      (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


      Super vielen Dank!!! :D

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