Nach 3 Monaten erste Beschwerden

  • Zitat

    Also erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.


    Habe gestern bei der Hausverwaltung angerufen. Habe ihm gesagt das wir ein Problem haben mit diesem Herrn. Erstmal wusste er nichtmal wer dieser Nachbar überhaupt ist ^^ Ausserdem hat er ganz klar betont das er sich darum kümmern wird und wir uns keine Sorgen machen sollen. Wenn der Vermieter, also dem die Wohnung gehört sagt wir dürfen einen Hund halten hat der Nachbar der Eigentümer ist doch nichts zu sagen oder?
    [...]


    Das hängt von der Eigentümergemeinschaft ab. Wenn ein Hundehaltungsverbot - wie Steffi E. schon gesagt hat - beschlossen wurde, und zwar auf der jährlichen Eigentümerversammlung, dann gilt das mindestens bis zur nächsten Versammlung. Und dann hat der Nachbar durchaus Handhabe.


    Die Verwaltung kann nur das ausführen, was die Eigentümer beschlossen haben, die können es also selbst nicht erlauben.


    Hier bei uns ist zum Beispiel eine Beschränkung auf einen Hund pro Wohnung beschlossen worden.
    Also am besten nochmals etwas genauer nachforschen. Mit Verwaltungen habe ich schon erstaunlichsten Erfahrungen gemacht, und wenn der Eigentümer (Euer Vermieter) nicht auf allen Versammlungen war und die Protokolle nicht genau gelesen hat ist er eventuell nicht ganz auf dem laufenden.

  • Hey....


    gut, wir müssen nur ein paar Stufen runter und stehen dann direkt vor der Haustür, aber alle Bereiche wo sich unsere Hunde aufhalten reinigen wir auch... Vielleicht könntet ihr einfach ab und zu noch bis unten hin fegen und gut ist...Ein Hund macht nun mal Dreck und man als Hundebesitzer trägt nun mal auch etwas mehr Dreck rein, als jemand der keinen Hund hat und da kann ich nicht HH verstehen...

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