hundepension eröffnen WAS IST ZU BEACHTEN auch rechtl ?

  • hallo ihr, :sport:


    Wir haben evtl vor in unserem garten eine kleine hundepension zu errichten für hunde d :wink: eren Besitzer in den urlaub möchten und ihn einpaar tage / Wochen hierlassen müssen wollen.
    was gilt es hier für baurechtl gesetze einzuhalten oder auch vom tierschutz und bezgl. der nachbarn - kann man das einfach so machen? Und was verlangt man den so in einer 'pension / tierheimen für unterkunft - pro tag - hat da jemand erfahrung? Vielen :love: DANK für eure antworten bzw links & hinweise...
    Marion

  • Hi Marion,


    erstmal mußt Du ein Gewerbe anmelden (30 Euro). Dort kann man Dir auch in der Regel sagen, was Du zu beachten hast. Wenn Du was bauen willst, geh zum Bauamt oder lies in der Landesbauordnung, was anzeige- oder genehmigungspflichtig ist.
    Wenn Du einen Zwinger baust, kannst Du Dich auch mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen und eine "Abnahme" vereinbaren.


    Bezüglich der Preise solltest Du Dich bei Deiner Konkurrenz erkundigen, was angemessen ist in Deiner Region.


    Was ich aber als elementar erachte, wenn Du Nachbarn hast, dass die zustimmen und zwar gegebenenfalls schriftlich. Wenn Du Gasthunde hast, ist es nämlich nicht ausgeschlossen, dass Lärm entsteht. Und die Auffassung von Lärm ist relativ, auch ein fiepender Hund kann Dir Ärger mit den Nachbarn einbringen.


    Wichtig ist auch, dass Du einen Pflegevertrag mit Frauchen oder Herrchen machst.


    Gruß

  • Zunächst musst Du den Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz ablegen. Der Sachkundenachweis beinhaltet Fragen zur Physionomie, Haltung und Pflege, einige Fragen zur Diagnostik und selbstverständlich auch Tierschutzrecht etc. Auch einen Versicherungsnachweis brauchst Du.Das machst Du beim Veterinäramt. Der Amtsvet sagt Dir dann auch, welche baulichen Auflagen zu erfüllen sind und wie viele Hunde Du aufnehmen darfst. Wenn Du das im Garten machen willst, wirst Du sicher Probleme mit der Unteren Wasserbehörde bekommen, wegen des Urins und des Kots. Möglicherweise musst Du eine Sickergrube oder Kläranlage bauen.
    An Deiner Stelle würde ich als erstes beim Vetamt abklären, ob Deine Qualifikation überhaupt ausreicht und was für bauliche Auflagen das Vetamt macht. Dann zur Bauaufsicht und zur Unteren Wasserbehörde.
    Ich möchte Dir die Sache nicht miesreden, aber selbst wenn Du alle auflagen erfüllst, wird Dir ein lieber Nachbar das Ding innerhalb weniger Wochen wieder Dicht machen.


    PS. Wenn Du meinst "dann mache ich das eben privat und ohne Rechnung", vergiss es. Sobald Du REGELMÄßIG ODER IMMER WIEDER HUNDE FÜR "DRITTE" aufnimmst, fällst Du unter die Bedingungen des Tierschutzgesetzes bzw. der Durchführungsverordnung zum TSG.


    LG
    Wakan

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