• Ich weiss jetzt nicht so genau ob das hier rein passt. Aber ich habe es in den anderen Foren nicht gefunden.

    Hab letzte Woche meine kleine bei der Gemeinde angemeldet. (30€/Jahr) Nun hat mein Schwiegervater gesagt, dass es früher so war, dass man wenn man das erste Haus am Waldrand ist und einen Wachhund hat keine Steuern zahlen muss.

    Nun bin ich neugierig geworden. Kennt sich jemand damit aus?

  • interessante these, habe ich aber noch nie etwas von gehört... kann mir aber vorstellen, dass das zu zeiten von alarmanlagen nun veraltet is. *schulter zuck* vielleicht kann dir hier jmd anderes dazu mehr sagen :)

  • Hallo,

    es gibt gewisse Regelungen, daß als Wachhunde gehaltene Wuffel steuerbefreit sind. In unserer Satzung steht genau drin, wie groß das Grundstück zu sein hat und wieviel Abstand zum nächsten bewohnten Grundstück vorhanden sein muß, damit der Hund steuerbefreit wird.

    Schau in Eurer Hundesteuersatzung nach, wie es geregelt ist. Ich kann die über die Seiten meiner Stadt im Internet einsehen. Eventuell mußt Du dahin gehen, wo Du Deinen Hund angemeldet hast (bei uns die Stadtverwaltung) und um eine Satzung bitten. Da steht genau drin, welcher Hund unter welchen Umständen steuerbefreit werden kann.

    Liebe Grüße

    BETTY und Ronja

  • In fast allen Gemeinden is die Satzung auf der HP zu finden.
    Es ist wohl so, dass viele "Hunde mit Beruf" in vielen Gemeinden steuerbefreit sind, also Jagdhunde, Diensthunde, Rettungshunde. So gesehen kann ich mir das bei Wachhunden prinzipiell schon vorstellen. Allerdings wollen die Gemeinden dann einen Ausbildungsnachweis - wie soll der aussehen?

  • Da muss ich mich morgen mal befragen. Unsere Gemeinde ist zwar mittlerweile so modern und hat eine HP, aber die funktioniert seit ich die benutzen möchte eigentlich nicht. ein paar sachen gehen, und das war es dann...

  • Zitat

    Hallo,

    es gibt gewisse Regelungen, daß als Wachhunde gehaltene Wuffel steuerbefreit sind. In unserer Satzung steht genau drin, wie groß das Grundstück zu sein hat und wieviel Abstand zum nächsten bewohnten Grundstück vorhanden sein muß, damit der Hund steuerbefreit wird.

    Schau in Eurer Hundesteuersatzung nach, wie es geregelt ist. Ich kann die über die Seiten meiner Stadt im Internet einsehen. Eventuell mußt Du dahin gehen, wo Du Deinen Hund angemeldet hast (bei uns die Stadtverwaltung) und um eine Satzung bitten. Da steht genau drin, welcher Hund unter welchen Umständen steuerbefreit werden kann.

    Liebe Grüße

    BETTY und Ronja

    Unterschreib.

    Aber , kurze Anmerkung meinerseits, viele Gemeinden/Städte haben Hompages, wenn man dort in das Suchfenster "Hundesteuer" oder "Hundesteuersatzung" eingibt kann man die häufig als PDF-Dokument einsehen! ;)

    Nina

  • Ich weiss, hatte aber gerade schon geschrieben, dass unsere Gemeinde total langsam ist und seit Jahren die Seite aufbaut.

    Aber vielleicht werd ich ja anderswo auch schlau, z.B. im Landkreis oder so...

  • Hundesteuer ist Sache der Gemeinde - da wird dir die Landkreisseite nur bedingt weiterhelfen. Allerdings is es auch so, dass die meisten Gemeinden die Satzungen und Verordnungen von einander abschreiben, also vielleicht schonmal bei der Nachbargemeinde schauen.
    Oder einfach bis morgen gedulden.
    Hab meine Kleine auch normal angemeldet (bzw. versucht, Steuerbescheid is bis jetzt net da), die hatten keine Ahnung, was für ne Bescheinigung sie brauchen, um die Rettungshundearbeit anzuerkennen... Vermutlich reicht der Eignungstest und den machen wir erst im Frühjahr.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!