Freundin mit Problemhund!!!
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Hallo,
Die besten Tipps haben doch keinen Sinn, wenn der Threatsteller zwar Vorshcläge macht, die Freundin aber alles von sich schmettert.
Es gibt eben Menschen, die haben nicht genug ehrgeiz und wollen sich selbst auch vor enttäuschungen bewaren. Außerdem gibt es Menschen, die können nicht autoritär sein - auch nicht einem Hund gegenüber. Einige dieser Dinge treffen vielleicht auf die Freundin zu.
Wenn sie es nicht aus eigenen Stücken verändert, dann kann man nur hoffen, dass sie eine schöne neue Wohnung findet. Am besten die Kartons nicht groß auspacken.
Das sie so gleichgültig reagiert finde ich irgendwie echt schlimm. Also auch gleichgültig ihrem Freund gegenüber.
Vielleicht nimmt sie die Sache mit dem rauswurf auch nicht wirklich ernst und traut Dir das nicht zu, wenn sie nur lange genug weint und bettelt, dann nimmst Du das Theater des Hundes ja vielleicht doch hin?Wer weiss das schon.
Ich denke auf jeden Fall wird es mehr Probleme zu lösen geben als einen unausgelasteten Hund.
Viel Erfolg und einen Haufen Einsicht für Deine Freundin wünsche ich, denn sonst wird die Beziehung den Hund nicht überleben.
Liebe grüße
Dana und Wauzis -
19. September 2008 um 09:07
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Hallo Toni
Ich könnte mir vorstellen, dass Deine Freundlich schlicht und einfach Angst hat, dass sie es nicht hinkriegt und desshalb ein wenig auf Stur stellt oder das sie sich von Dir einfach zu sehr unter Druck gesetzt fühlt (Hund darf ganz viel nicht mehr, was er früher drufte) - Damit will ich nicht sagen, dass gewisse Regeln falsch sind, sondern ich versuche alle Seiten irgendwie zu verstehen...
Hast Du ihr auch einen Kompromiss angeboten oder hast Du nur Forderungen gestellt ? - vielleicht findet Ihr mit einem Entgegenkommen von Deiner Seite aus einen Weg. Wie ich bereits geschrieben habe verstehe ich schon auch ein wenig Deine Freundin, dass sie ihre Fellnase nicht einfach 100% von heut auf morgen "umkrempeln" will (und kann!), vorallem wenn sie mit den Punkten nicht so ganz einverstanden ist. - Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, dass der Hündin ein kleines Plätzchen auf dem Sofa zugeordnet wird, wo sie sich aufhalten darf und/oder ein Korb bei Euch im Schlafzimmer, damit sie Nachts bei Euch ist (schliesslich schlief sie die letzten Jahre immer bei Deiner Freundin im Bett).
Natürlich in Bezug auf das Verhalten gegenüber Kinder etc. gibt es keine Kompromisse ! Da müsste wirklich etwas passieren.
Ich kenne Dich nicht und auch nicht Deine Freundin. Also nimm es mir nicht übel, ist nicht böse gemeint, aber so manch ein Text von Dir kommt mir echt hart vor, Du schiesst permanent geben die Hündin und gegen die Freundin. Mir tut die Hündin leid, sie hat es nicht anders gelernt und ich glaube einfach nach wie vor, dass sie mit der Situation überfordert ist, eifersüchtig ist und auch unterbeschäftigt. - Dir liegt doch sehr viel an Deiner Freundin und vielleicht kannst Du ihr ja einfach ein wenig zeigen, was Du hier für Tips bekommen hast. Versuche mal die Hündin zu beschäftigen, die Tips umzusetzen.
Eine Kleinigkeit möcht ich zum Schluss noch anmerken. Du hast geschrieben, dass Du die Hündin schon lobst, wenn sie etwas toll gemacht hat, dass dies jedoch zu 99% nie vor kommt. - Zeig es ihr, was richtig ist damit sie es auch wirklcih lernen kann
Viel Glück und alles Gute
Sabine -
Hallo,
ich bin jetzt mal leicht OT, sorry. Ich habe - nicht nur hier, sondern auch in anderen Threads schon mehrfach Aussagen der Art:
ZitatEs ist in Deutschland verboten den Hund mit dem Auto Gassi zu führen.
gelesen. Ich will es wirklich nicht werten und auch keine lange Diskussion darüber entfachen, aber wo steht denn, dass das verboten ist? Ich frage aus dem einfachen Grund, weil ich der Meinung bin, dass man sich selber unglaubwürdig macht, wenn man eine solche Behauptung in den Raum stellt, ohne sie zu beweisen. Mein Mann hat mal aus aktuellem Anlass genau das nachgefragt bei unserem Ordnungsamt und dem des Nachbardorfs, beide Male wurde ihm mitgeteilt, dass es kein gesetzliches Verbot dafür gibt, selbst aus tierschutzrechtlicher Sicht. Wichtig sei nur, dass der Hund kontrollier- bzw. abrufbar sei, dann könne man nichts dagegen unternehmen. Dabei ist natürlich nicht das Hetzen über 20 km bei Tempo 60 (ich übertreibe mal bisschen) oder z.B. das Führen eines Hundes am Auto an der Leine gemeint. Aber so, wie es der Threadstarter beschreibt, dient diese 'Gassiführmethode' zwar der Bequemlichkeit der HH, scheint aber immer noch besser zu sein, als wenn der Hund gar keinen Auslauf hätte.
Wie gesagt, ich will das Thema nicht aufbauschen, hätte nur gerne den betreffenden Paragraphen gewußt.
Gruß, Kerstin
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Hallo Kerstin,
erstmal: ich war es nicht, die gesagt hat, es sei verboten - im Sinne von gesetzlich verboten -, den Hund mit dem Auto Gassi zu führen; ich meine allerdings, es ist ein no go.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es eine gesetzliche Vorschrift gibt, in der explizit steht: es ist verboten, den Hund mit dem Auto Gassi zu führen. Mir ist jedenfalls keine solche Vorschrift bekannt, wobei du wahrscheinlich niemanden in Deutschland finden wirst, der alle unsere Vorschriften kennt ;-)
Gesetze sind in der Regel abstrakt-generell formuliert. Das bedeutet, es wird Vorschriften geben, in denen stehen könnte, ein Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, den Hund so auszuführen, dass er jederzeit Einfluss auf ihn nehmen kann. Letzteres ist natürlich ausgeschlossen, wenn Herrchen und Frauchen im Auto sitzend hinter dem 50 Meter weiter laufenden Hund herfahren, dabei BicMacs futtern und sich über die Erziehungsmethoden streiten.
Und wenn Herrchen und Frauchen den Hund auch noch für unerziehbar halten und wissen, dass der Hund auf Kinder losgeht, nehmen sie billigend in Kauf, dass jemand verletzt wird, so dass man ihnen im Fall der Fälle auch Vorsatz unterstellen könnte, was dann straferhöhend wirkt. Strafbar ist es eh in fast allen Fällen, wenn ein Hund einen Menschen anfällt.
Es wäre unter Umständen eine vorsätzliche Körperverletzung. Auch wenn in dem Straftatbestand nichts von Hunden steht.In den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften, die für Hundehalter relevant werden können, stehen in der Regel nur "unbestimmte Rechtsbegriffe" wie artgerechte Haltung, sichere Führung etc. All das dürfte beim Ausführen des Hundes mittels Auto nicht eingehalten sein.
Explizit verboten ist das Ausführen des Hundes mit dem Auto sicher in den Gebieten, in denen Leinenpflicht besteht. Was in einigen Kommunen überall - bis auf ausgewiesene Freilaufflächen - der Fall ist.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen und bin gespannt, ob jemand ne Vorschrift ausgräbt, in der das Ausführen mittels Auto explizit verboten wird. Könnte ich mir allenfalls im bayrischen Landeshundegesetz - oder wie das heißen mag - vorstellen.
LG
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Zitat
hätte nur gerne den betreffenden Paragraphen gewußt.
Gruß, Kerstin
ZitatAlles anzeigenStraßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§28 Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
(2) Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
1.
beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
2.
beim Führen auch nur eines Großtiers oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Vor allem kann man den Hund dann auch mal richtig rennen lassen, bzw. kommt dann auch hinterher. Sie hat nämlich wie schon gesagt einen extremen Bewegungsdrang und legt zwischendurch auch mal ein enormes Tempo vor (da kommt wohl der Windhund durch). Zu Fuß steht man dann erstmal dumm da... Schwiegervatter hat sie mal mit zu einem Hunderennen genommen und sie hat in ihrer Klasse (größe, Gewicht, oder wie geht das?) angeblich alles in Grund und Boden gerannt.
Aber zurück zum Thema:
ZitatVielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, dass der Hündin ein kleines Plätzchen auf dem Sofa zugeordnet wird, wo sie sich aufhalten darf und/oder ein Korb bei Euch im Schlafzimmer, damit sie Nachts bei Euch ist
Nein, sie kommt nicht aufs Sofa. Das ist nunmal mein Grundsatz und da weiche ich auch nicht von ab. Ich denke das ist auch wahrlich nicht zuviel verlangt, zumal sie auch ein eigenes Körbchen hat (welches ich zu diesem Zweck gekauft habe), in dem sie genauso gern liegt, wenn man es ihr nur sagt.
Und den Hund nachts im Schlafzimmer zu haben, funktioniert nicht. Sobald sie wach wird (und das kann 04.00 Uhr sein), haben auch alle anderen wach zu sein, da sorgt sie dann mit ihren ganz eigenen Methoden für, und das kann man nicht dulden. Ich denke da wird jeder andere sicher auch fischig, wenn er jede Nacht auf diese Weise um seinen Schlaf gebracht wird.
Und was meine Freundin angeht: Sie ist der Meinung, daß es schon mehr als genug ist, daß der Hund nicht mehr auf Bett und Sofa geht. (Stimmt ja gar nicht, sobald er allein ist, tut er es trotzdem). Das wäre schon Kompromiss genug. Für mich eigentlich eher eine Selbstverständlichkeit...
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*g*
Da ist unsere StVO doch genauer als ich es dachte.
Danke Murmelchen.
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Hallo in die Runde,
danke für den Paragraphen

Toni, wenn sie schon mal bei Hunderennen war, wieso wäre das denn dann keine Alternative, um sie auszupowern? Ich wäre froh, wenn ich hier in der Nähe sowas hätte, weil wir auch so eine Rennsemmel haben, die uns selbst beim Fahrradfahren vornewegläuft.
Ansonsten kann ich mich nur den VorschreiberInnen anschließen: solange deine Freundin keine Einsicht zeigt oder vielleicht auch nicht anders KANN, wirst du selber nichts erreichen. Anscheinend hat sie sich aber auch noch nicht wirklich intensiv mit Hundehaltung befaßt, denn solche Aussagen wie 'in der Box ist der arme Hund eingesperrt' oder 'einem vier Jahre alten Hund kann man nichts mehr beibringen' zeugen doch von arger Unbedarftheit, um es mal sachte auszudrücken.
Gruß, Kerstin
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Zitat
Vor allem kann man den Hund dann auch mal richtig rennen lassen, bzw. kommt dann auch hinterher. Sie hat nämlich wie schon gesagt einen extremen Bewegungsdrang und legt zwischendurch auch mal ein enormes Tempo vor (da kommt wohl der Windhund durch).
Als Besitzerin eines Hundes mit nem sehr enormen Bewegungsdrang fall ich aus allen Wolken, wenn ich sowas lese. Es gibt auch andere Möglichkeiten. Ich hatte z.B. schon das Radfahren vorgeschlagen. Und ja, ob Auto oder Rad macht einen Unterschied!
Naja... ich denke, dass das in die Hose geht (nur in die Hose gehen kann!).. eure Beziehung und die Geschichte mit dem Hund... Armes Tier, mehr kann man dazu nicht mehr sagen.
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Nicht schon wieder bitte....
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