Sachkundenachweis in Niedersachsen???

  • Hallo, ich war heut bei einer Züchterin, die meinte, dass in Niedersachsen wie eigentlich in ganz Deutschland ein Sachkundenachweis bei 40/20-Hunden nötig sei... ich hab nun gesucht, hab aber nur was in Nordrhein-Westfalen gelesen, jetzt bin ich ganz unsicher, könnt ihr mir helfen????

    Herzlichen DAnk!!!

  • nö, stimmt nicht. den brauchst du nur, wenn du einen gelisteten hund halten willst.
    gruß marion

  • ich wohne in NS und habe noch nie davon gehört :???:
    in NS gibt es auch keine Listenhunde soweit ich weiß - aber das war ja nicht deine Frage :ops:
    also ich habe einen hund der 65cm Stkm hat und habe keinen Test gemacht (ausser die im Verein, aber die wurden nicht vom Vater Staat abverlangt )

    LG sarah

  • HALLO
    Ja in NRW gab es das , da wurden aber nicht die Hunde getestet sondern die Halter.
    Jetzt muß man soviel ich weiß nur melden wenn man einen Hund hat der über 40 cm ist.
    Wesensnachweiß für Hunde war nur bei Listenhunden.
    Wobei ich ehrlich gesagt gar nicht schlecht finde das man die HH mal teste, wenn man manchmal sieht wer so alles einen Hund hat und wie er damit umgeht.
    Aber wie gesagt die ganze Sache ist schon wieder sehr gelockert worden,
    vor Jahren brauchte man hier sogar ein Polizeiliches Führungszeugnis, wobei ich nicht weiß was das über die Beziehung zwischen Mensch und Hund aussagt.
    Wie dem auch sei, ich habe seid Jahren einen Hundführerschein, den ich aber noch nie vorzeigen mußte.
    Man mußte dafür einen Fragebogen ausfüllen mit total blöden Fragen: wie groß muß ein Zwinger sein, seid wann gibt es den SV usw. total blöde halt.
    Fragen die was bringen waren nicht dabei , wie z b wie behandelt oder erzieht man einen Hund, das hätte doch Sinn gemacht oder?

    LG Maeggie & Bande

  • ... der Hundehalter soll getestet werden für Ersthundebesitzer! Und wir waren gestern in NRW bei einem Züchter und die sprach uns drauf an... ich hab erst mal geschaut wie ein Kalb weil ich davon noch nix gehört hab. Sie meinte man dürfe sonst keinen Hund halten, bekommt ihn nicht angemeldet... von daher bin ich grad unsicher. Die Fragen sind krass, hab mir einige angeschaut. Einige sind einfach, andere total schwer.
    Andere Auslegungssache. Na ja....

  • Zitat

    nö, stimmt nicht. den brauchst du nur, wenn du einen gelisteten hund halten willst.
    gruß marion


    NI-HVO
    §8 sachkunde
    Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde hat erbracht, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeit den HUnd so halten und führen kann, dass von diesem vorraussichtlich keine gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

    Dies bezieht sich aber nur auf gefährliche hunde nicht auf Pitbull etc... wie sie Listenhunde in andern Bundesländern sind.
    In Ni gibt es keine rassenliste da kann jeder hund zu gefährlichem hund werden.Und zu WT etc.. aufgefordert werden.

  • also, ich wohne in nds, mittendrin;-), und hier braucht es keinen nachweis und es gibt auch keine listenhunde. ganz normal den hund anmelden und gut ist, wg hundesteuer :-)

    aber wenn dein hund sich als gefährlich heraustellt, kann es sein, das ihr nen test machen müsst, also nachweise müsst, das er nicht gefährlich ist. aber dazu mus erstmal was passieren.

    mein ex und ich hatten überlegt uns zwei hunde aus dem tierheim zu holen. das tierheim war in berlin und weil einer der beiden ein staff war, haben wir nachgefragt. und die sagten, in nds kein problem.

    lg steffi

  • ich habe in Niedersachsen gewohnt und als ich meinen Hund bekam habe ich dort nachgefragt.

    Man braucht keinen Sachkundenachweiß und Listenhunde gibt es dort nicht mehr. So wurde mir das von der Frau beim ordnungsamt mitgeteilt. Dort is ein Hund noch ein Hund, egal welcher Abstammung er is. Erst wenn irgendwas vorgefallen is, wird es anders.

  • Zitat


    In Ni gibt es keine rassenliste da kann jeder hund zu gefährlichem hund werden.Und zu WT etc.. aufgefordert werden.

    das stimmt.
    bevor ich meinen dobi geholt habe, habe ich sicherheitshalber erst mal beim zuständigen ordnungsamt angefragt.
    dobi hatte keine auflagen, wohl aber die hunde, die damals zur kat.1 gehörten. um dafür die haltererlaubnis zu bekommen, müssen auflagen erfüllt werden und es werden 600 euro steuern fällig.
    vielleicht ist es von oa zu oa auch unterschiedlich, keine ahnung.
    gruß marion

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