11. Teleimpulsgeräte
Die Bundestierärztekammer hat ihre Forderung nach einem grundsätzlichen
Verbot von Teletakt-Geräten und anderen elektronisch gesteuerten “Erziehungshilfen
“ für die Ausbildung von Hunden bekräftigt. Darüber hinaus sollte die
Möglichkeit, Ausnahmen nach Bundes- oder Landesrecht zuzulassen, aus dem
Tierschutzgesetz gestrichen werden. Diese Forderungen hat der Verband heute u.a. an das
Bundesverbraucherministerium gerichtet.
Teletakt-Gerät, Antibellsystem oder Leinenzug-Korrektor heißen die
elektronisch gesteuerten Hilfsmittel, die den schnellen Weg zum gehorsamen Hund
versprechen und allenthalben zum Kauf angepriesen werden. Sie ermöglichen es, den
Hund auch aus großer Entfernung für “unerwünschtes Verhalten“ zur strafen,
meist per Elektroschock. Den wenigsten Hundehaltern scheint dabei klar zu sein,
dass sie mit den Geräten in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz geraten können.
Das Gesetz verbietet nämlich generell, einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1). Speziell gilt das Verbot,
Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten
eines Tieres erheblich einschränken und dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen,
Schäden oder Leiden zufügen (§ 3 Nr. 11). Die Bundestierärztekammer hält die
Geräte insbesondere in der Hand von Laien für hochgradig tierschutzrelevant.
Aber auch einen Personenkreis, dem ausnahmsweise eine Anwendung gestattet
werden könnte, hält der Tierärzteverband für nicht definierbar. Klassische
Methoden der Hundeerziehung sind auch für Ausbilder ausreichend – so verbietet
beispielsweise die Diensthundeschule der Bundeswehr den Einsatz der Geräte. Nicht
Gehorsam per Knopfdruck sondern Zuwendung und Geduld sind für die
Hundesausbildung erforderlich.
Die Bundestierärztekammer hatte bereits vor zehn Jahren ein grundsätzliches
Verbot gefordert. Die entsprechende Resolution aus dem Jahr 1996 wurde 2005
nochmals intensiv diskutiert, bekräftigt und um die Forderung ergänzt, die
Ausnahmemöglichkeiten aus § 3 des Tierschutzgesetzes zu streichen.
PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10,
53111 Bonn,
Tel. (02 2 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 3/06, 30. Januar 2006
http://bundestieraerztekammer.de/btk...m3-06inter.htm
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