Teleimpulsgeräte

  • 11. Teleimpulsgeräte
    Die Bundestierärztekammer hat ihre Forderung nach einem grundsätzlichen
    Verbot von Teletakt-Geräten und anderen elektronisch gesteuerten “Erziehungshilfen
    “ für die Ausbildung von Hunden bekräftigt. Darüber hinaus sollte die
    Möglichkeit, Ausnahmen nach Bundes- oder Landesrecht zuzulassen, aus dem
    Tierschutzgesetz gestrichen werden. Diese Forderungen hat der Verband heute u.a. an das
    Bundesverbraucherministerium gerichtet.
    Teletakt-Gerät, Antibellsystem oder Leinenzug-Korrektor heißen die
    elektronisch gesteuerten Hilfsmittel, die den schnellen Weg zum gehorsamen Hund
    versprechen und allenthalben zum Kauf angepriesen werden. Sie ermöglichen es, den
    Hund auch aus großer Entfernung für “unerwünschtes Verhalten“ zur strafen,
    meist per Elektroschock. Den wenigsten Hundehaltern scheint dabei klar zu sein,
    dass sie mit den Geräten in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz geraten können.
    Das Gesetz verbietet nämlich generell, einem Tier ohne vernünftigen Grund
    Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1). Speziell gilt das Verbot,
    Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten
    eines Tieres erheblich einschränken und dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen,
    Schäden oder Leiden zufügen (§ 3 Nr. 11). Die Bundestierärztekammer hält die
    Geräte insbesondere in der Hand von Laien für hochgradig tierschutzrelevant.
    Aber auch einen Personenkreis, dem ausnahmsweise eine Anwendung gestattet
    werden könnte, hält der Tierärzteverband für nicht definierbar. Klassische
    Methoden der Hundeerziehung sind auch für Ausbilder ausreichend – so verbietet
    beispielsweise die Diensthundeschule der Bundeswehr den Einsatz der Geräte. Nicht
    Gehorsam per Knopfdruck sondern Zuwendung und Geduld sind für die
    Hundesausbildung erforderlich.
    Die Bundestierärztekammer hatte bereits vor zehn Jahren ein grundsätzliches
    Verbot gefordert. Die entsprechende Resolution aus dem Jahr 1996 wurde 2005
    nochmals intensiv diskutiert, bekräftigt und um die Forderung ergänzt, die
    Ausnahmemöglichkeiten aus § 3 des Tierschutzgesetzes zu streichen.
    PRESSEINFORMATION
    Bundestierärztekammer
    Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V., Oxfordstr. 10,
    53111 Bonn,
    Tel. (02 2 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
    PM 3/06, 30. Januar 2006
    http://bundestieraerztekammer.de/btk...m3-06inter.htm


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    • Neu

    Hi


    hast du hier Teleimpulsgeräte* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • ist ja zumindest schon mal ein Anfang, aber solange es immer noch Hundetrainer (auch namhafte) und Besitzer gibt die sich nicht dran halten ist den Tieren natürlich auch nicht geholfen.
      Sauerei, wer sowas überhaupt benutzt :dagegen:

    • Zitat

      Nicht Gehorsam per Knopfdruck sondern Zuwendung und Geduld sind für die Hundesausbildung erforderlich.


      Schöner Satz.


      Danke für die Info! :zustimm:


      Wann und wo gibt denn das Bundesverbraucherministerium darüber Bescheid, inwiefern sich was ändern wird? Und welches sind die anderen wichtigen Stellen, wo die Forderung hingegangen ist?


      Gruß/Esmeralda


      Diese Sätze hier finde ich auch noch mal wiederholungswert:
      Klassische Methoden der Hundeerziehung sind auch für Ausbilder ausreichend.
      So verbietet beispielsweise die Diensthundeschule der Bundeswehr den Einsatz der Geräte.

    • Leider wird der Vertrieb und die Herstellung nicht verboten. Solange das Zeug bei ebay und sonstwo zu bekommen ist, wird damit auch Mißbrauch betrieben. Das Besitzen der Telegeräte ist ja nicht strafbar.Grrrr :dagegen:

    • Finde ich klasse und hoffe, dass das Gesetz ganz schnell verabschiedet wird und diese Mistdinger endlich verboten sind. Außerdem sollte es dann ganz groß durch die Presse gehen, so dass die, die diesen Mist noch an ihren Hunden anwenden mit ständigen Anfeindungen und Anzeigen rechnen müssen.


      Gruß
      agil

    • Zitat

      Solange das Zeug bei ebay und sonstwo zu bekommen ist, wird damit auch Mißbrauch betrieben. Das Besitzen der Telegeräte ist ja nicht strafbar.


      Geduld! :wink: Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut. Wenn das grundsätzliche Verbot erst einmal per Erlass Fakt ist besteht die berechtigte Hoffnung dass auch der Vertrieb dieser unschönen Dinge einschläft.


      Analog zum Einsatz der vielgepriesenen "Radarwarner" - die gab es auch einmal eine Zeitlang allerorten. Auch wenn dieser Vergleich etwas hinkt - die Hoffnung stirbt zuletzt ...


      RtR

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