Gerechtigkeit siegt^^

    • Neu

    Hi


    hast du hier Gerechtigkeit siegt^^* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Ist ja wenigsten schon mal etwas......aber es aendert nichts daran das der Scharlatan weiterhin seinen Beruf ausueben darf .


      Jemandem der wegen Tierquaelerei vobestraft ist sollte es verboten werden weiterhin mit Tieren zusammen zu arbeiten.

    • Zitat

      Ist ja wenigsten schon mal etwas......aber es aendert nichts daran das der Scharlatan weiterhin seinen Beruf ausueben darf .


      Jemandem der wegen Tierquaelerei vobestraft ist sollte es verboten werden weiterhin mit Tieren zusammen zu arbeiten.


      Das sehe ich genauso.


      Seine Methoden beruhen doch nur darauf dem Hund Angst vor der Strafe zu machen und mich wundert es das heutzutage noch so viele meinen das dies richtig wäre.


      Gruß
      Saskia

    • Ich kenne den Schlegel ja nicht persoenlich und habe ihn nur via video clips und TV arbeiten sehen......aber auf mich persoenlich macht er einen total fiesen, kalten Eindruck.....und ist garantiert niemand dem ich meine Hunde anvertrauen wuerde solange ich nicht anwesend bin.

    • @ all, ich würde dem auch keinen Hund übergeben, aber ich glaub der Fall, der hier abgeurteilt wurde ist ein klassischer Fall von "gut gedacht ist selten gut gemacht".


      Prinzipiell sollte ein Hundehalter, wenn er mit Hundi zu einer Halterprüfung geht, wohl schon in der Lage sein Hundi an der Leine soweit unter Kontrolle zu haben, dass der keine Karnickel frisst. Also das ist ja wohl ein "no go", oder? Scheinbar wurden die Hunde ja nicht auf die Karnickel gehetzt, sondern waren an der Leine und bei einer Prüfung für die Halter :shocked: . Fraglich ist höchsten, ob Schlegel hätte mit der Dummheit und Unfähigkeit der Halter, deren Hunde ja wohl angeblich prüfungsreif gewesen sind (oder warum waren die zur Prüfung sonst angemeldet?), rechnen müssen.

    • Schlegel hat Stellung genommen!


      Zusammenfassung:
      Er siehts nicht ein und legt Wiederspruch ein.
      Er ist der Meinung das es Tierschutzmässig kein Problem darstellte, da den Hasen nichts passiert sei, sondern sich nur einer am Pfötchen verletzt hätte als er Flüchten wollte.
      Zudem spricht er von einer Prüfung mit dem hiesigen Pit Bull Club, bei dem das passiert sein soll. Jedoch lautet das Gerichtsverfahren auf einen Fall mit einem Labrador und einem Golden Retriver.
      Er findet weiterhin oke was er getan hat und hat keine einsicht.


      Das ist die kurzfassung.


      das original ist in schweizer-deutsch, für mich nicht zu verstehen^^ habs mir übersetzen lassen :lachtot:


      aber über sowas kann ich nur den kopf schütteln

    Jetzt mitmachen!

    Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!