Evtl. Falschaussage der "Züchterin" beim Welpenkau
-
-
Hallo!
Unser Hund ist ein Labbi Mix, fast 5 Monate alt. privat gekauft. Sam hat eine Außenrotation der Vorderfüße, die immer schlimmer wurde. Tierarzt sagt es ist eine angeborene Anomalie, die auf jeden Fall operiert werden muß.
Als wir Sam gekauft haben hieß es, der Vater wäre unbekannt, Hündin ausgebüchst und tragend zurück gekommen... Auf dem Grundstück der Züchterin rannte ein etwa kniehoher Mischlingsrüde herum, der angeblich kastriert sei, ebenfalls mit einer Behinderung der Beine. Können uns aber nicht mehr genau an sein Erscheinungsbild erinnern.
Im Internet steht schon der nächste Wurf zum Verkauf, schon acht Wochen alt.... :irre: Kann eine Hündin denn 10 Wochen nach d Wurf schon wieder tragend sein?
Kann ich die Frau anzeigen oder verklagen, falls sie im Bezug auf den Vater gelogen hat und letztendlich behinderte Hunde "produziert"?
P.S. €250.- bezahlt, ohne Beleg, aber waren zu zweit. Außerdem hat Nachbarin 4Tage später ebenfalls dort einen Hund gekauft. Waren dabei und haben Bezahlung gesehen.
Hoffen auf Hilfe
Danke - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Evtl. Falschaussage der "Züchterin" beim Welpenkau schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Für eine sichere Rechtsberatung und Klageaussichten ist ein Gang zum Rechtsanwalt sicher keine schlechte Idee
Was willst du denn erreichen? Dass ihr den Kaufpreis wiederbekommt? Oder die TA-Kosten? Oder was?Da ihr offenbar beim Kauf wusstet dass der Hund eine solche Rotation hat und habt ihr ihn meiner Meinung nach schon "mangelhaft" gekauft und daher grob gesagt "Pech gehabt". TA Kosten gibts dann nicht und Kaufpreis auch nicht.
Dass dei Frau weiter"züchtet" ist natürlich nicht schön, aber solang es nicht grobe Tierquälerei ist ihr wohl nicht zu verbieten. Stichwort Handlungsfreiheit.
Und nur weil sie gelogen hat was den Vater anbetrifft, erstmal dass ihr es ihr wohl kaum nachweisen könnt, glaube ich kaum dass ihr ein Recht auf Geld oder so habt - schließlich kam es euch ja nicht drauf an dass der Hund den und den VAter hat wie es bspw bei Rassehunden der Fall wäre. Ihr müsstet schon nachweisen dass es euch draufankam dass es NICHT dieser Rüde war und da eine Fehlstellung dann bei eurem Hund auch erblich bedingt wahrscheinlich wäre - was aber da ihr davon wohl wusstet ja nicht gelingen kann...
Nur meine Einschätzung.Aber, wie gesagt, frag am besten einen Rechtsanwalt...
-
Hallo
da Tiere rein rechtlich als Sachen gelten müsste man schon sozusagen eine dauerhaft beschädigte sache gekauft haben. Es würden Gesetzte gelten wie wenn man zb eine waschmaschine kauft und diese ist dann plötzlich beim aufstellen zu hause kaputt.
da ihr aber zum zeitpunkt des kaufs gesehen habt das die Behinderung bestand und die Züchterin ja sozusagen keine garantie oder ähnliches gibt, denke ich nicht das es einen anspruch auf schadensersatz gibt. zu mal der Hund ja nicht dauerhaft beschädigt ist sonder durch eine operation geheilt werden kann. Theoretisch könnt man natürlich versuchen sich von der Züchterin die Op kosten wieder zu holen das würde aber nur gehen wenn sie die behinderung bewusst verschwiegen und euch absichtlich getäuscht hätte.
das ist so schwer zu beweisen das man mehr kosten in den rechtsstreit investieren würde als in die OP.die sache ist einfach dumm gelaufen würde ich sagen. das nächste mal würde ich mir einen Züchter suchen der unter einem Verband wie vdh oder fci züchtet, da ist die chance das so etwas passiert mehr als gering da der Zuchtwart ja vorbei kommt und sich den wurf anschaut.
Ich hoffe euer hundi wird auch so wieder gut gesund und ihr habt dann trotzdem viel freude an ihm
-
Edit. Vertan.
-
Hallo Niccibets,
erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Du hast Deinen Kleinen nicht bei einer Züchterin gekauft, sondern bei einer Vermehrerin. Und dann hast Du auch noch keinen Vertrag in den Händen, der im Allgemeinen regelt, was, wie, wo.
Ich denke mal, da hast Du schlechte Karten und wirst das Geld, was Du bei der Anschaffung gespart hast, mehrfach beim TA lassen, auf das Dein Kleiner immerhin ein lebenswertes Leben hat.
Falls die gute Frau Hunde "produziert", kannst Du durchaus versuchen, Ihr das zuständige Ordnungsamt und den Veterinärmediziner auf den Hals zu hetzen. Aber wenn sie die Hunde artgerecht hält und ihr auch nicht nachweisbar ist, dass sie gewerblich züchtet, dann wird das auch nix helfen.
Aber immerhin kannst Du aus Erfahrung klug versuchen, andere Menschen davor zu warnen, sich auf einen solchen Kauf leichtfertig einzulassen.
-
-
Zitat
Im Internet steht schon der nächste Wurf zum Verkauf, schon acht Wochen alt.... :irre: Kann eine Hündin denn 10 Wochen nach d Wurf schon wieder tragend sein?und das wird sie sicher so weiter treiben, solange es immer wieder menschen gibt, die ihre "produktionen" aufkaufen. mir tun die muttertiere sowas von leid und die menschen, die das zu verantworten haben, bzw. es billigend in kauf nehmen, um einen billigen welpen zu bekommen keine spur.
sorry, aber das konnte ich mir nicht verkneifen.
-
*vorsichtig dazwischenschleich*
Ich bin kein Rechtsexperte. ABER: Jeder "Züchter" und daher auch die Vermehrer, sind für ihren Nachwuchs verantwortlich. Klauseln a'la "gekauft wie gesehen" "Haftungsausschluss" sind null und nichtig. Selbst wenn man sie unterschrieben hat, sind sie nicht gültig. Von daher würde ich die gute Dame schon mal als ersten Schritt anschreiben.
Sie hat dafür nach bestem Wissen und Gewissen Sorge zu tragen, dass der von ihr produzierte Nachwuchs frei von Gendefekten ist - und wenn sie davon wusste, ist sie auch haftbar.
Zumindest in der Theorie. Die Frage ist nur mal wieder "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe"
Such mal in den diversen "meine Hündin soll auch mal Junge haben" Threads, dort wird ja genau dieser Fall, nur umgekehrt abgehandelt. Dort findest du auch diverse Rechtslinks und zu Urteilen. Evt helfen die dir weiter.
-
Ich denke es versteht sich von selbst, dass wir beim Kauf natürlich noch nicht sehen konnten, dass etwas mit den Beinen nicht stimmt. Sonst hätten wir bestimmt vom Kauf abgesehen.
Die Frau wirkt nicht unseriös und das sie "Massen" produziert, das kann man Ihr nicht von der Stirn ablesen.
Bin froh, dass "wir" Sam gekauft haben, er ist uns sehr ans Herz gewachsen. Es gibt ja nun mal auch Menschen, die die Tierarztkosten nicht aufbringen würden.
Der VDH empfiehlt übrigens keine Züchter die Mischlinge züchten.Danke aber für die positive Anregungen
-
Leidet ein Hund unter einer Erbkrankheit, kann der Käufer sein Geld vom Züchter wiederverlangen. Urteil vom LG Kleve Az 5S99/03
Hier noch ein Link dazu! http://www.vetcontact.com/de/art.php?a=2540&t=
-
Zitat
Der VDH empfiehlt übrigens keine Züchter die Mischlinge züchten.
Mischlinge kann man nicht züchten, insofern ist es verständlich, dass der VDH keine Züchter von Mischlingen empfiehlt - es gibt nämlich keine.
Ansonsten wäre es wohl sinnvoll, Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Hier im Forum wirst Du v.a. von Laien eine Antwort erhalten. Und Anwälte dürfen maximal allgemeine Rechtstipps über's Internet geben, aber keine explizite und spezielle Rechtsberatung.
Und was das
ZitatDie Frau wirkt nicht unseriös und das sie "Massen" produziert, das kann man Ihr nicht von der Stirn ablesen.
betrifft -nun, wer sich wirklich schlau macht und nicht gleich beim erstbesten Vermehrer kauft, kann schon einige Anzeichen erkennen.
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!