Hund nun doch nicht erlaubt. An den Vermieter wenden?

  • Heimlich würde ich gar nichts machen. Was willst du tun, wenn es raus kommt? Dann heißt es Hunde weg oder raus.

    Ich würde beim Verwalter nach den Gründen der Ablehnung fragen. Wenn da nichts kommt oder du es dann nicht einsiehst, dann würde ich den Vermieter direkt fragen - dem aber nicht sagen, das man schon Kontakt zur Verwaltung hatte und die das abgelehnt haben.

  • Tamee: ja ich hab am Freitag eine eMail rausgeschickt, weil die Verwaltung telefonisch nur 4Std. die Woche zu erreichen ist. Bis jetzt noch keine Antwort uns so, wie ich sie kennen gelernt habe, muss ich erst wieder ein Einschreiben schicken bevor ich überhaupt wahrgenommen werde...

    conny06: so etwas in der Richtung hab ich auch gefunden. Allerdings weiß ich noch nicht, ob die Hunde, die wir im Haus haben, überhaupt bekannt und erlaubt sind. Da muss ich erstmal nachforschen. Nachher müssen die meinetwegen noch ihre Hunde abgeben...das will ich ja nu nicht. Aber Danke für deine Mithilfe =)

    Cerridwen: hab ich gemacht, mir wurde allerdings noch nicht geantwortet. Mal gucken ob da noch was kommt.
    Was meinst du damit, wenn ich es nicht einsehe? Ich hatte mein Leben lang Hunde und hab gemerkt, dass ich wirklich nicht ohne kann. In die Wohnung sind wir nur, weil man uns zugesichert hatte, dass es kein Problem wäre, also soll ich mich jetzt deiner Meinung nach mit meinem Los abfinden oder was?

  • auch wenn man die WHG nur genommen hat, weil mündl. zugesagt wurde, das hunde kein Problem wären, muß das nicht unbedingt bindend sein.

    hier bei uns war es so, das Hunde verboten waren, bis ich aufkreuzte. Ich bekam eine WHg und die erlaubnis (schriftlich) das mein hund genehmigt is. (ich hatte den Hund bereits, als ich die WHg besichtigte).

    daraufhin entschloss sich der VM, allen Mietern Hunde zu gestatten, die aber die 40 cm Marke nicht überschreiten sollten. Und das darf er, selbst wenn mein Hund größer is.

    Auch denke ich, das ein VM damit durchkommt, wenn er sagt, es seien schon genug Hunde im haus. Ob es rechtens is oder nicht. Ganz wenige Mieter gehen da gegen ihren VM vor, sondern suchen sich da lieber ne andere WHG, da so ein Rechtstreit nicht nur Zeit, Geld und Nerven kostet, sondern auch das Wohnen dann unerträglich macht.

    Ich an der Stelle der Themenstarterin würde der Hausverwaltung einen persönlichen besuch abstatten und mit denen reden. erst wenn das alles nichts nutzt, würde ich mich an den VM wenden, und ihm das Gespräch auch nicht verschweigen.

  • Da in der Themeneröffnung ja auch von Katzen die Rede war, ist es vielleicht interessant zu wissen, daß lt. Gesetz ein Vermieter das Halten von Kleintieren und Katzen in der Mietwohnung nicht verbieten darf!

    Erst ab der Gattung Hund kann und darf ein Verbot ausgesprochen werden, und dies ist dann im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zu regeln.

  • Hallo,
    ich kann deine bedenken gut verstehen.
    bei uns ist es so: wir wollen auch jetzt umziehen und wollen uns einen hund holen!
    Laut Mietvertrag sind tiere nicht gestatttet,es darf aber nicht generell verboten werden und es muss einen antrag an die verwaltung gestellt werden.
    So haben wir es denn also gemacht,extra Antrag gestellt-die verwaltung wollte dann wissen was für ein hund (boxermischling) und hat von sich aus alle parteien gefragt.alle hatten kein problem nur eine mieterin hatte bedenken.
    Wir haben allerdings ausdrücklich gesagt das der hund lieb ist, und ihnen nicht auf die nase gebunden das wir den hund erst noch holen.
    Und wir haben vor dem Unterschreiben des Mietvertrages eine schriftl. bestätigung geholt,indem steht das wir den hund halten dürfen aber bei beschädigungen zu unserer last gehen und von uns beseitigt werden müssen!

    puuh... so, ich hoffe es hat etwas geholfen. ;)
    Liebe Grüße Fanja

  • Oh je, so ähnlich war es bei uns auch.
    Nur das man uns eine Minute nachdem unsere Unterschrift unterm Mietvertrag war, sagte: "Achso, und was sie noch wissen sollten, im Vertrag steht zwar, dass sie Tiere mit Erlaubnis halten dürfen, aber Hunde sind grundsätzlich nicht erwünscht!" nachdem wir ebenfalls die Wohnung genommen hatten, weil uns der Makler zugesichert hatte, dass Hunde erlaubt wären.

    Tja, mal sehen, wann wir eine neue Wohnung brauchen. An dieser hänge ich nicht.

  • Hallo,

    ich sehe das auch so wie meine Vorschreiberin, conny,
    die Hausverwaltung kann darüber ob ein Hund gehalten wird oder nicht, nicht bestimmen.........dies kann evtl. der Vermieter, und dem würde ich nochmal freundlich klar machen, dass ihr ja eine Zustimmung, wenn auch mündlich bekommen habt, sonst wärt ihr nicht in diese Wohnung eingezogen.......
    von der Hausverwaltung finde ich es einfach dreist.....die werden von den Vermietern bezahlt.......und sollten sich nicht so wichtig nehmen.
    Bei uns im Haus hatten wir mal 3 Hunde 5 Katzen.....und sonstige Kleintiere, im Nebenhaus darf angeblich kein Haustier gehalten werden, das liegt aber an den Vermietern......
    ich wünsche euch viel Glück........mit eurem Vermieter

    und wenn ich dann noch lese......einer darf seinen Hund behalten und der andere Mieter muß seinen Welpen zurückgeben......das hätte mit mir keiner machen dürfen.......welch eine Willkür.... :kopfwand:

    ciao Sina mit Pirri, Celina u. Akira

  • Ich frage mich halt auch immer, inwiefern die Verwaltung, Vermieter etc einem nachweisen können, dass es wirklich der eigene Hund ist und der in der Wohnung lebt.

    Es kann ja immer mal jemand mit Hund zu Besuch sein oder man passt auf einen von Bekannten auf etc. Wenn man dann keine gehässigen Nachbarn hat, weiß doch keiner, wie oft und lange der Hund im Haus ist ???

    Soll jetzt keine Ermunterung zu nem Vertragsbruch sein, ist nur ne Überlegung, die bei uns öfter zur Sprache kommt.

  • Zitat


    und wenn ich dann noch lese......einer darf seinen Hund behalten und der andere Mieter muß seinen Welpen zurückgeben......das hätte mit mir keiner machen dürfen.......welch eine Willkür.... :kopfwand:

    Nun ob Willkür oder nicht, wenn dort von dem Mieter "ein Gefahrenpotenzial" ausgeht - und das tut es in unserem Fall wirklich, sowie eine soziale Verantwortung nicht gegeben ist, dann finde ich es gar nicht so schlimm, wenn dem direkt einen Riegel vorschiebt. Ich weiß nicht, wie du das siehst, wenn du angesprochen wirst, was das soll, das dein Hund ins Haus pinkelt und es aber keiner deiner Hunde war. Da wusste ich es noch nicht, das es einen weiteren Hund im Haus gibt.
    Bei uns hat sich der Vermieter und auch der Verwalter entschuldigt, das sie uns verdächtigt hatte.
    Bei uns steht halt im Mietvertrag drin, das Tierhaltung nur nach Erlaubnis besteht. Wir hatten auch direkt bei der Besichtigung gefragt, hatten unsere Kleintiere direkt auf dem Bewerbungsbogen angegeben und haben noch mal eine schriftliche Bestätigung für den Hund angefordert. Die Haltung wurde uns dann erst einmal noch telefonisch bestätigt und kam dann eine Woche nach dem Feyd eingezogen war, noch mal mit der Post - und dazu mit den entsprechenden Auflagen.

    Hätte also unser Giftzwerg von Nachbar - was der sich alles leistet oder schon geleistet hat, steht hier nicht zur Debatte, aber von mir hätte der noch nicht einmal ein Plüschtier bekommen - vorher beim Vermieter/Verwalter nachgefragt, dann wäre es auch nicht zu dieser Situation gekommen. Aber er war halt auch der Meinung, die dürfen, also darf ich auch. Ist aber nicht so.
    Bei uns ist es auch leicht, den Verwalter zu fragen, denn der ist jede Woche im Haus und schaut nach dem rechten und ist sehr freundlich. Wir brauchten mal einen Handwerker, war eigentlich nicht so wichtig, aber der war schon 2 Stunden später da - und ich wollte nur eine Adresse haben.

    Ich persönlich finde es völlig legitim, das ein Vermieter/Verwalter dort entsprechend selektieren darf. Lieber vorher schon selektieren, als dann den Schaden zu haben. Und nein ich petze nicht oder bin ein gehässiger Nachbar.

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