"Wachhund" auf eigenem Grundstück

  • Zitat

    Armes Deutschland.
    ... Warum bin ich eigentlich gesetzestreu?
    Bin ich doof?

    :lachtot: :lachtot: Deutschland den Doofen???

    Jetzt weiss ich endlich, warum ich aus Deutschland weggezogen bin :lachtot: :lachtot:

    Danke Dir, Thomas :2thumbs:

    LG Birgit

    - ich lieg immer noch Parterre - ist das klasse !!! -


  • Liebe Grüße Brigitte

  • @ Fluffy

    Kommt auf den Hund an.
    Bei den ersten DSH hatte wir noch nicht einmal komplett eingezäunt und es auch keiner stiften gegangen.
    Anfang des Monats hatten wir für eine Woche auf der einen Seite gar keinen Zaun mehr da der 50 cm hohe Jägerzaun aus Alterschwäche zusammengefallen ist. Selbst in der Zeit hat keine der Dreie auch nur eine Pfote über die Grundstücksgrenze gesetzt. Die Nachbarskinder waren natürlich sehr traurig darüber da sie gehofft hatten das Chiko sie mal besuchen kommt.

    Die gesetzliche Regelung finde ich auch bescheuert. Ich hoffe das die Anwesenheit der Hunde ausreicht Einbrecher abzuschrecken.

    Obwohl wenn die Dreie so einen Kerl in der Mangel hatten brauch man bestimmt nur noch die Reste zusammenkehren. :ironie:

    LG Iris + Schäfis

  • Zitat


    Dein Hund muß in D so gesichert sein, das er niemanden verletzen kann! Ob das sinnig ist oder nicht, ist eine andere Frage ;)

    Ich habe gerade mit meinem Vater darüber gesprochen der Polizist ist.
    Er meinte wenn dein Hund einen Einbrecher in deinem Haus beißt, sollstest du eigentlich nichts zu befürchten haben.
    Denn es ist Unbefugten untersagt in fremde Häuser zu gehen ohne die Erlaubnis des Eigentümers zu haben.
    Da dein Hund im Haus war, war er so gesichert das er niemanden beißen konnte.
    Er war ja im Haus eingesperrt.

    Das gleiche, so meinte er, gillt fürs eigene Grundstück.
    Wenn du einen Zaun um dein Grundstück gezogen hast, wo du auch beweisen kannst, dass dein Hund nicht rauskommt, dürfte dir auch keine Schuld gegeben werden.
    Wenn du dann noch an deinem Tor stehen hast "Unbefugten ist das betreten verboten" machst du damit deutlich keine Fremden auf deinem Grundstück haben zu wollen, ohne deine Erlaubnis.
    Wenn du jetzt noch ein Schild anbringst "Vorsicht bissiger Hund" , warnst du noch vor deinem Hund.
    Durch dein Zaun ist dein Hund aber so gesichter das er niemanden beißen kann, solange er nicht auf dein Grundstück geht.
    Somit bist du im Recht wenn jemand ohne Erlaubnis dein Grundstück betritt.

    Auch wenn dich jemand angreift, darf dein Hund zu beißen.
    Der Hund ist in dem Moment eine Waffe und du darfst zur Notverteidigung immer eine höhere Waffe benutzen als dein Gegenüber.

    Mein Vater meint, er wüsste jetzt keine Gesetzlichenbestimmungen die dagegen sprechen.

  • Hmm, also ganz so ist es wohl nicht... Vor einigen Jahre (da hatten wir noch unsere alte Hovi-Hündin) ist ein Vertreter einfach so in unseren Hof gekommen (komplett umzäuntes Grundstück, Tor ist nur von innen zu öffnen) - er ist über den Zaun gestiegen :irre: Unsere Hündin hat ihn daraufhin gestellt, er hat versucht, sich an ihr vorbeizudrängen und sie hat geschnappt. Nicht schlimm, es war nur die Jacke durchlöchert - aber unsere Versicherung musste den Schaden bezahlen. OBWOHL er ungefragt ein Grundstück betreten hat, welches durch Tor+Tür und Warn-Schild gesichert war...

    VG

  • Zitat

    Hmm, also ganz so ist es wohl nicht... Vor einigen Jahre (da hatten wir noch unsere alte Hovi-Hündin) ist ein Vertreter einfach so in unseren Hof gekommen (komplett umzäuntes Grundstück, Tor ist nur von innen zu öffnen) - er ist über den Zaun gestiegen :irre: Unsere Hündin hat ihn daraufhin gestellt, er hat versucht, sich an ihr vorbeizudrängen und sie hat geschnappt. Nicht schlimm, es war nur die Jacke durchlöchert - aber unsere Versicherung musste den Schaden bezahlen. OBWOHL er ungefragt ein Grundstück betreten hat, welches durch Tor+Tür und Warn-Schild gesichert war...

    VG

    :???:

    Echt Deutschland ist soooo be :zensur:

    Es muss doch aber möglich sein mit genau solchen Argumenten vor Gericht etwas zu erreichen?!
    Darf ich denn wenigsten einen Einbrecher mit nem Baseballschläger eins drüberziehen? Oder bekommt der dann auch gleich Schmerzensgeld?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!