Ein zweiter Hund kommt ins Haus

  • @Tamee...genauso gehts :D
    @ Murmelchen: Gute Einstellung. Ist ja auch richtig so, aber trotzdem würde ich jedem HH raten, auch die Körpersprache der Tiere zu lesen und deren Rangordnung zu respektieren. Optimalerweise sollte dann der Halter entscheiden können, aber das funktioniert nunmal nur, wenn er von allen Tieren eindeutig als Oberhaupt angesehen wird. Gratuliere, du hast dann wohl alles richtig gemacht. Das geht aber sicher in der Anfangsphase nicht jedem so.

    Jazmin:
    Das tut mir echt leid mit der Verzögerung. Es ist schon widerlich, wie manche deutsche Gesetze sogenannte "Hundehalter" schützen und dabei an das Wohl der Tiere nicht im Geringsten gedacht wird. Wird sich auch sicher nichts ändern, solange Tiere bei uns noch als "Sache" angesehen werden. Finde dein Engagment aber toll, kämpfe weiter! Lieben Gruss, Meike

  • Tier = Sache? *rofl*

    "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.(...)"
    § 90a 1,2 BGB

    Das sagt zumindest der Gesetzgeber. Ich weiß ja nicht woher du diese unglaublichen Erkentnisse hast ... ? :roll:

  • Zitat

    Tier = Sache? *rofl*

    "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.(...)"
    § 90a 1,2 BGB

    Das sagt zumindest der Gesetzgeber. Ich weiß ja nicht woher du diese unglaublichen Erkentnisse hast ... ? :roll:

    Tiere sind nur vom Gedanken her keine Sachen, werden aber laut Gesetz wie Sachgegenstände behandelt.

    Zitat

    § 90a
    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Zitat

    Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.

    Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden. Helmut Heinrichs beschrieb den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“ (Palandt/Heinrichs, BGB, § 90a, Rn. 1). Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache; auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinaus gehen, können ihm in Rechnung gestellt werden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sachgegenstand#Tiere

  • Das ist auch nur halb-richtig. Da §90a eine immanente Qualifizierung und somit Einschränkung der Eigentumsrechte an dem Tier.
    Somit muss ein Tier artgerecht gehalten werden, es darf nicht ohne Grund zerstört werden wie jedes andere Eigentum welcher man hat. Wen interessiert es zB ob man eine Vase zerstört oder nicht bzw aus welchem Grund?
    Übrigens, die weitere Bestimmung "(...), soweit nicht ein anderes bestimmt ist" ist ein direkter Verweis auf das TierSchG.
    So ganz nebenbei, hast du schon einmal GG angeguckt? Da steht als Staatsziel auch Tier-und Umweltschutz drin. In soweit KANN ein Tier garkeine Sache sein.
    Natürlich sind auf Tiere auch die normalen vertragsrechtlichen(deliktischen usw) Regelungen anzuwenden, das heißt aber nicht dass sie abqualifiziert werden oder dass der § 90a ohne rechtl Gehalt wäre. Es ging dabei erst einmal um die vertragrechtliche Einordnung von Tieren. Kommen denn den Welpenkäufern nicht die Gewährleistungsrechte aus dieser Regelung zu Gute, wenn sie einen kranken Welpen gekauft haben?
    Ich denke, manchmal sollte man sich lieber mit der Materie auseinandersetzen anstatt nur irgendwelche - vermeindlich - klugen Sätze aus Wikipedia heraus zu kopieren.... :roll:

  • Zitat

    Ich denke, manchmal sollte man sich lieber mit der Materie auseinandersetzen anstatt nur irgendwelche - vermeindlich - klugen Sätze aus Wikipedia heraus zu kopieren.... :roll:

    Falls du mal richtig geguckt hast, hab ich deinen Satz weiter zitiert.

    "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.(...)"
    § 90a 1,2 BGB

    Das war deiner und das

    Zitat:
    § 90a
    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    war meiner. ;)

    Und der Fett gemackerte Satz meint wohl das für Tiere die gleichen Bestimmungen gelten wie für Sachen.
    Soweit es keine anderen Gesetze verhindern.

  • Antoni...kann Dir nur Recht geben...
    Ausserdem wollte ich hier keine Diskussion über Paragraphen vom Zaun brechen sondern lediglich sagen wie SCHEISSE ich es finde wenn ein Mann Hunde unter miserablen Umständen hält, diese beschlagnahmt werden, er ein Tierhalteverbot auferlegt bekommt und es ihm dieser Staat dann doch noch ermöglicht dagegen zu klagen....trotz augenscheinlicher Missstände und Begutachtung durch das Veterinäramt. Und bis da wieder Entscheidungen getroffen werden hat Sammy keine Chance...und Jazmin leidet mit. Das wollte ich eigentlich nur loswerden.

    Toi, toi, toi Jazmin

  • Mit dem von dir zitierten Satz, bin ich auch lediglich auf das Wikipedia-zitat Deinerseits eingegangen. Bei dem Rest bin ich davon ausgegangen dass man dazu nicht Wikipedia bemühen muss ;)
    Übrigens bin ich auch auf Satz 3 eingegangen, der nocheinmal hervor hebt dass die Gesetzte entsprechend Anwendung finden und dass Tiere nicht wie Sachen zu behandeln sind. Aber gut, die juristische Sprache muss man halt auch erst einmal lernen ;)

  • @ Meike.s

    Vielen Dank, war erst heute wieder im Tierheim bei Samy um mit ihm wenigstens ein wenig zu schmusen. Seit 3 Monaten führe ich die Hunde vom Tierheim jetzt aus und weiß schon jetzt das aktiver Tierschutz richtig an die Nieren gehen kann was mann da alles für Geschichten mitbekommt ist echt hart!

    Zum Beispiel bringen es "Menschen" zustande ihren hund im tierheim abzugeben den sie vor 5 Jahren als Welpe zu sich holten, der jetzt aber nicht mehr gebraucht wird wegen Familienzuwachs. Geschah so erst kürzlich und der Hund versteht natürlich die Welt nicht mehr und hungerte die ersten Tage!

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