Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
NRW 20/40 Regelung für Besucher ?
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Hallo NRWler,
Ich wohne in Schleswig-Holstein. Wollte im Sommer meine Eltern in Köln besuchen, natürlich mit Hund.
Unser Collie fällt mit Alter von 6 Monaten wohl unter die 20/40 Regelung, von der ich heute zum ersten mal höre. Er ist nicht gechippt.
Muss ich da jetzt einen Chip setzen und eine Prüfung machen?
Gruß Werner mit Jerry-Lee -
16. Juni 2008 um 22:55
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LG Steffi mit Buddy
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Nee, Prüfung ist nicht erforderlich. Einen Mikrochip und kostenlose Registrierung möchte ich aber in jedem Fall anraten, schon für den Fall, dass der Hund abhandenkommt.
Gruss
Groeni -
Hallo!
Also für Besucher gelten die Regelungen ihres Heimatbundeslandes.
Die Leinenpflicht für "große Hunde" in bestimmten Gebieten ist allerdings genauso zu beachten, wie die örtlichen Regelungen in den jeweiligen Gemeinden
.LG
das Schnauzermädel -
Ich habe mal in einer Reportage des OA Köln gesehen, das es egal ist, wo man her kommt. Man bräuchte zwar keine Prüfung ablegen, aber es bestehen die Pflichten wir sonst in der Stadt auch. Was bedeutet, das der Hund dann Leinenzwang hat.
In der Reportage ging es um einen Staff, der mit seinem Herrchen aus Hannover kam und es dort ja keine Maulkorbregel gab. Der Hund lief halt so bei seinen Leuten. Ende vom Lied war, das die auch der Meinung waren, das die Regelung vom Heimatbundesland gilt und das OA sich nicht sicher war und mit den Vorgesetzten telefoniert haben und die Halter des Staff´s dann einen Verwarnung zahlen mußten, weil der Hund trotzdem an die Leine gehört hätte und einen Maulkorb hätte tragen sollen.
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