Hi freileben!
sollte es zur Anzeige kommen, dann gehst du zum gericht, mit einem schrieb der besagt, dass du keine kohle hast und schupps (bzw. hoffentlich schwupps und ein paar unterschriften später) kannst du mit dem wisch den du mit dem schrieb bekommst zu jedem anwalt, der sich dann dein problem anhört, dich unterschreiben lässt, das ganze Papierzeug nach irgendwo schickt, wo die das für dich zwecks Kosten übernehmen und du bist allen Ärger los!
Wenn es war wie du schilderst - und davon geh ich einfach mal aus - dann wirst du nichts zu befürchten haben, selbst wenn es - was ich nicht glaube - zu einer Verhandlung kommen sollte!
Du warst mit dem Tier beim Tierarzt, hast es versorgt, geschaut, dass er raus kommt, Auslauf, Futter und Wasser hat und wenn der TA als "Fachmann" pfuscht bist du fein raus und er nicht! So läuft das ganze! Ich weiß natürlich nicht, wie deine Lebensumstände sind etc. aber um ein Tier "verwahrlost" zu bekommen braucht es einiges. Und um diese Verwahrlosung dann noch mal im Tierschutzgesetz geltend zu machen braucht es doch einiges an Unwissen und grober Fahrlässigkeit!
LG murmel