Schweiz verschärft das Tierschutzgesetz....

  • Zitat

    Wer hat Dir das gesagt?
    Art. 68 sagt eindeutig was ganz anderes.


    Du hast recht, ich habe nicht die 153 Seiten gelesen. Aber auf FAQ von der http://www.bvet.ch Seite steht:


    Ich habe bereits einen Hund. Muss ich nun die Ausbildung nachholen?


    Nein. Die Bestimmung tritt am 1. September 2008 in Kraft – mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren.
    Konkret heisst dies: Für den Hund, den Sie bereits haben, brauchen Sie nichts mehr. Tun Sie sich
    aber im Oktober 2008 einen 2. Hund zu, müssen Sie mit diesem das Training absolvieren
    und haben
    wegen der Übergangsfrist bis am 1. September 2010 Zeit dafür. Dieses Training müssen Sie mit jedem
    neuen Hund machen, den Sie übernehmen.
    Ab September 2010 haben Sie dann jeweils 1 Jahr
    nach Erwerb des Hundes Zeit, das Training zu absolvieren.

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