• Bei uns lebt ein kleiner Mann mit einem großen Kangal.Dieser kleine Mann ist nicht im geringsten in der Lage, seine Kangal zu führen.Er knurrt ,er bellt, er fletscht die Zähne..sprich :


    Er dreht bei jeder Hundebegenung völlig ab.Dieser Hund ist super aggressiv zu anderen Hunden.



    Ich habe jedesmal mittelschwere Panik ,wenn ich die beiden sehe,denn wenn der tatsächlich seinen Hund irgendwann nicht mehr halten kann (ich schätze der Hund wiegt midnestens 15 Kilo mehr als Herrchen) ,dann ist mein Hund dran.


    Es ist offensichtlich , dass der Mann nicht die geringste Ahnung hat von Hunden und ebenfalls Angst hat vor seinem Tier.
    es ist ein Listenhund...kann man da nicht etwas machen (BEVOR etwas passiert) kann man den Mann nicht verpflichten, seinen Hund mit Maulkorb auszuführen?

    • Neu

    Hi


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    • Wenn der Hund den Wesenstest nicht bestanden hat bzw. nicht gemacht wurde, hat er sowieso Maulkorbzwang ... zumindest bei uns in NRW.

    • Also erstmal steht der Kangal soweit ich weiß nur noch in Hamburg und Hessen auf der Liste.


      2. finde ich es ganz schön banane wenn sogar (wie ich jedenfalls annehme) Hundeliebhaber von so genannten Listenhunden sprechen, denn der Fehler liegt bekanntlich immer am anderen Ende der Leine.


      3. Auch wenn der besagte Kangal sich an der Leine wie ein Irrer gebärdet heißt das noch nicht das er deinen Hund bei Gelegenheit fressen würde.


      4. Schon mal drüber nachgedacht mit dem Halter des Hundes ein nettes Gespräch anzufangen ( am besten mal eine Gelegenheit suchen wenn du ohne Hund bist) um ihn evtl. zu überzeugen das er fachliche Hilfe braucht und vielleicht kennst du ja einen guten Hundetrainer oder Hundeschule die du ihm empfehlen könntest.
      Vielleicht bist du ja auch selber in der Lage ihm einige Tipps zu geben wie er seinen Hund besser in den Griff bekommen kann.


      Jedenfalls finde ich es nicht so toll immer gleich irgendwelche Behörden einzuschalten, das kann man sich dann überlegen wenn der Kangalhalter sich als völlig uneinsichtiger Typ darstellt.

    • In NRW steht der kangal nicht auf der Liste, nur in Hessen und in Hamburg! Das ist ein Unterschied.
      Hier in NRW muss der Halter außer Sachkundenachweis gar nichts haben.

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