Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
kann ich diesen hund behalten????
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weil sie mir jede woche geschrieben hat sie will den hund wieder...ich überweis doch kein geld wenn ich nicht weiß was die da vor hat.
ich wollte erst auf nummer sicher gehen das sie mir nichts kann, jetzt hab ich ja die bestätigzung und werde auch gleich morgen überweisen -
19. April 2008 um 21:05
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kann ich diesen hund behalten???? - Vor einem Moment
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also ich bin kein Rechtsanwalt, aber nach meinem Dafür halten sehe ich es so, das die Frau ein Anrecht auf herausgabe des Hundes hat. Denn es wurde noch keine (!!!) Rate bezahlt, womit man also auch keine Zahlungswilligkeit erkennen könnte.
Warum wurde noch nichts bezahlt? Man kann ja nicht was kaufen und dann das Geld dafür schuldig bleiben. Ich glaube nicht, das sie das Tier teurer verkaufen möchte, sondern lediglich an jemanden der das Tier auch bezahlt.
Sorry aber mit fehlt jegliches Verständnis, das hier keine Rate geflossen is. Somit kann ich verstehen, das viele Abstand von Ratenzahlungen nehmen.
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weil sie mir jede woche geschrieben hat sie will den hund wieder...ich überweis doch kein geld wenn ich nicht weiß was die da vor hat.
ich wollte erst auf nummer sicher gehen das sie mir nichts kann, jetzt hab ich ja die bestätigzung und werde auch gleich morgen überweisen -
Das mit dem Geld würde ich sowieso schnellstens klären, dann kann sie dir eigentlich gar nichts mehr anhaben.
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sie ist der festen überzeugung das sie den hund zurück haben will.ich werde ihr gleich morgen eine rate überweisen!!!!!!
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@ dark, da hast du eventuell auch Recht mit.
Ich würde ALLES bezahlen. Eine Rate (womöglich nur 50 Euro) bringen da gar nix.
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Zitat
weil sie mir jede woche geschrieben hat sie will den hund wieder...ich überweis doch kein geld wenn ich nicht weiß was die da vor hat.
ich wollte erst auf nummer sicher gehen das sie mir nichts kann, jetzt hab ich ja die bestätigzung und werde auch gleich morgen überweisennun ich denke, wenn man ratenzahlung vereinbart, sollte man sich auch daran halten. Egal, was da an Post kommt. Hättest du die erste Rate bereits gezahlt, wäre die Sache sicher gewesen, aber so weiß ich nicht. Es is schon etwas über einen Monat her und weil da keine Kohle geflossen is, kann ich es irgendwo nachvollziehen.
Direkt am 01.04.2008 hätte die erste Rate normalerweise fließen müssen. Und am 01.05.2008 die zweite....du wartest aber lieber ab und zahlst garnichts.
ich an deiner Stelle würde jetzt 2 raten überweisen, um ganz sicher zu gehen.
Und um ganz sicher zu sein würde ich jetzt sofort alles überweisen. dann geht der Hund in dein Eigentum über.
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gut dann werde ich das so machen...
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Hallo,
das das Tier rechtlich wie eine Sache behandelt wird, hat die verspätete Überweisung des Geldes keinen Einfluss auf das Eigentum (wenn kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde). Da es sich hier um keinen Schutz- sondern einen Kaufvertrag handelt, geht das Eigentum bei Übergabe an den neuen Besitzer über. Der Zeitpunkt der Bezahlung ist hier nebesächlich, denn:
1. Wurde kein fester Zeitpunkt für die Überweisungen festgelegt. Eine "verspätete" Zahlung müsste also erstmal bewiesen werden und
2. müsste die ehemalige Besitzerin dich erstmal in Verzug setzen, d.h. sie müsste Dir eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist senden. Erst wenn diese Frist verstreicht, bist Du in Verzug.
Den Hund zurückfordern kann die ehemalige Besitzerin in keinem Fall, aus den bereits genannten Gründen.
Nichtsdesdotrotz sollten natürlich die Raten für den Hund nun schnellstens bezahlt werden, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen.
LG Julia
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danke...genau so hab ich die antwort auch aus einem rechtsanwaltforum bekommen, nur nen bissel komplizierter
ich werd ihr jetzt gleich morgen 2 raten überweisen so das sie mir nichts kann und mir und meinem "schatz" ein schönes leben lässt. danke an alle die mir geantwortet haben
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