Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Brut- und Setzzeit wo Hund laufen lassen in Bremen ?
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Zitat
in niedersachsen geht diese zeit vom 01.4-15.7.. :/
aber wir haben glück: 1km weiter beginnt nrw, dort gibt es dieses gesetz nicht. so fahren wir in dieser zeit einfach ins nachbarbundesland und suchen uns geeignete "hundewege".
Bitte? Natürlich gibt es das hier auch! Ist aber wie überall von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
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2. April 2008 um 11:03
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Brut- und Setzzeit wo Hund laufen lassen in Bremen ? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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In Nrw gibt es dieses Gesetz nicht????
Echt??? Das wäre dann für uns auch eine Möglichkeit....aber bist Du DIr da sicher???? -
Hallo
wie oft soll ich es denn noch sagen, in NRW gibt es das Gesetz auch! -
ZitatAlles anzeigen
Wir sind zwar nicht Bremen,
aber bei uns werden die ausgewiesenen Naturschutzgebiete in dieser Zeit ständig kontrolliert.
Diejenigen, die erwischt werden, díe müssen einen gut gefülltes Bankkonto haben.
Ich gehe in der Zeit dort einfach nicht spazieren, auch wenn es schade ist.
Die Warnschilder aber deuten auf ein Verbot unissverständlich hin.
Zumindest bei uns ist das so.
Ja, aber wenn ich mir das Gesetz durchlese müssen die Gebiete nicht beschildert sein, denn da steht:
unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt
Das heißt für mich überall !!!!
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Ich versteh darunter auch "ÜBERALL" :/
Und ich find das soooooo ätzend....
Andrea, haste am WE Zeit für ne Gassirunde?

- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Das mit den Schildern hab ich mich auch schon gefragt...
Wir haben hier nämlich ein Gebiet, da sind ganz viele Felder und Wiesen, und da ist kein Schild, aber dann kommt ein winziges Waldstück, und davor steht ein Schild...heißt das jetzt das sie auch bei den Felder an die Leine muss, oder nicht...?
Achja noch was: Wer kontrolliert das eigentlich? Polizei, Ordnungsamt? Jäger/Förster? oder was passiert, wenn sich irgendwelche privatleute von meinem unangeleintem Hund gestört fühlen sollten (das is alles nur theorie), können die auch was tun?
ich finde diesen Leinenzwang echt kompiziert... :irre:
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Zitat
Das mit den Schildern hab ich mich auch schon gefragt...
Wir haben hier nämlich ein Gebiet, da sind ganz viele Felder und Wiesen, und da ist kein Schild, aber dann kommt ein winziges Waldstück, und davor steht ein Schild...heißt das jetzt das sie auch bei den Felder an die Leine muss, oder nicht...?
Achja noch was: Wer kontrolliert das eigentlich? Polizei, Ordnungsamt? Jäger/Förster? oder was passiert, wenn sich irgendwelche privatleute von meinem unangeleintem Hund gestört fühlen sollten (das is alles nur theorie), können die auch was tun?
ich finde diesen Leinenzwang echt kompiziert... :irre:
Das kontrollieren alle, in der Reihenfolge !!!!!!
http://hegering6.de/formulare/HGRHundebesitzer.doc
Da steht`s für Niedersachsen ! -
Ich hab jetzt mal gegooglet und konnte für NRW kein derartiges Gesetz finden...

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Zitat
Ich hab jetzt mal gegooglet und konnte für NRW kein derartiges Gesetz finden...

http://www.hegering-gartow.de/Seiten/veranstaltungen.html
UND
Landesjagdgesetz
Freilaufende Vierbeiner im Revier - zu diesem Thema finden sich auch Hinweise im Landesjagdgesetz (LJG) NRW. Sie regeln u.a. den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden. Dieses Problem kann sich schnell ergeben, wenn ein zunächst nur harmlos freilaufender Familienhund bei seinem Ausflug zufällig auf Hase oder Reh trifft und sich bei deren Verfolgung völlig der Einwirkung des Führers entzieht.In diesem Zusammenhang räumt das LJG in § 25(4) dem Jagdschutzberechtigten auch die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen. Allerdings: Abschuß muß stets die letzte aller Maßnahmen zum Schutz des Wildes vor konkreter Gefährdung sein ("...Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen..."). Dieses Recht gilt regelmäßig nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden. Im übrigen ist zu beachten, daß der Schütze ggf. den Beweis dafür antreten muß, daß tatsächlich alle Voraussetzungen für das Krümmen des Schießfingers vorlagen - schließlich hat er massiv in die Eigentumsrechte des Hundehalters eingegriffen. Insofern will in jedem Einzelfall gut überlegt sein, ob nicht ein Verscheuchen oder Einfangen des "wilden" Hundes, vielleicht auch ein Gespräch mit dem Hundehalter, der bessere Weg zur Problemlösung ist.
HABE ICH AUS:
http://www.ljv-nrw.de/umweltschutz/wildschutz.phpDa fragt man sich 2x ob man den Hund laufen lässt....
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britta: Du kommst doch aus Bayern, oder? Ich habe mich nämlich bei unserem Landratsamt informiert und die Auskunft bekommen, in Bayern gibt es generell KEINEN Leinenzwang, wenn, dann ist das von Kommune zu Kommune anderst geregelt - generellen Leinenzwang in der Brutzeit gäbe es auch nicht. Bei uns in der Gemeinde ist auch nur geregelt "Hunde müssen innerhalb bebauter Ortsteile an der Leine geführt werden...." Mal davon abgesehen, dass es bei uns kein OA gibt, welches kontrolliert....
Gibt's dann bei euch andere Regeln? Und v.a.: wer kontrolliert bei euch?
VG
Lisa - Vor einem Moment
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