Schutzvertag beim Kauf vom Züchter?
-
-
Ich bin nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist. Gegebenenfalls muß mich ein Mod z.B. ins "Rechte"-Forum schubsen...
Aber nun zum Thema: Freunde von uns möchten sich ein Hundi vom Züchter holen und waren ganz baff, als dieser ihnen einen Schtuzvertrag vorlegte (so wie ich sie vom TSV oder TH kenne). Meine Frage: Macht man denn mit einem Züchter nicht einen "herkömmlichen" Kaufvertrag? Unter einem Schutzvertrag verstehe ich, daß der Hund nicht mein Eigentum im rechtlichen Sinne wird, sondern in meine Obhut zur Haltung gegeben wird, ich aber jede einschneidende Veränderung (z.B: Operation, Umzug, etc.) absprechen muss.
Da ich noch nie einen Hund vom Züchter gekauft habe, weiß ich nicht so genau, wie deren Vertäge überlicherweise aussehen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Wir haben einen ganz normalen Kaufvertrag.
Warum sollte da drin stehen, daß man OPs absprechen muß? Abgesehen davon, daß das rechtlich eh nicht durchzusetzen wäre, würde ich meinem Züchter was pfeiffen
nein, würd ich nicht, wir verstehen uns sehr gut und sprechen uns eigentlich eh fast täglich oder mailen. Aber wenn das nicht der Fall wäre.
Was wir eben noch mitbekommen habe ist eine Liste mit Tipps rund um den Hund. Der Kaufvertrag beinhaltet nur, daß der HUnd tierschutzgerecht zu halten ist, daß er nicht in reine Zwingerhaltung darf, daß er eben meins ist, daß der Züchter ein Vorkaufsrecht hat und ich glaube, das wars auch schon.
Da er auf holländisch ist, wird er dir nix bringen, sonst hätte ich ihn dir mal gescannt und gemailt.
-
Geht es um einen VDH Züchter?
Dann kann man sich dort erkundigen!
-
Sprich doch noch mal genauer mit deinem Bekannten. Unter Schutzvertrag verstehen viele Leute heute auch einfach Abmachungen wie, dass der Hund, wenn was ist, dem Züchter in jedem Fall zurückverkauft werden MUSS und nicht einfach weiterverkauft werden darf, was ich ja eine gute Sache finde.
Ein Schutzvertrag wie du ihn ansprichst wird hier bestimmt nicht gemeint sein.
-
Mal eine andere Sache zum Thema Schutzvertrag:
Wenn ich ein Tier mit einem Schutzvertrag abgebe, in diesem ist vermerkt das jeder Umzug des Tieres mir bekannt gegeben werden muss......
Nun stelle ich jedoch fest, das dieses Tier ohne mein wissen umgezogen ist.....
Was könnte ich da tun?
Die "Vertragsstrafe" die im Vertrag angegeben sit verlangen? Tier zurück verlangen?Oder ist es einfach nur blödsinn?
-
-
Also wir haben einen Kaufvertrag bekommen, keinen Schutzvertrag.
Es stand allerdings die Klausel darin, dass ich den Hund nicht ohne den Züchter zu informieren weiterverkaufen darf. Der Züchter hat dann ein Vorkaufsrecht.
Außerdem sollte ich mit rund einem Jahr einen Wesenstest machen lassen und den Hund auf HD und ED untersuchen lassen, die Ergebnisse zur Auswertung beim Zuchtverband einsenden. -
Zitat
..
Außerdem sollte ich mit rund einem Jahr einen Wesenstest machen lassen und den Hund auf HD und ED untersuchen lassen, die Ergebnisse zur Auswertung beim Zuchtverband einsenden.Ich glaube diese Klausel ist auch nicht unbedingt bindend (zumindest hab ich das mal gelesen. bin ja kein Anwalt)
-
Ich denke auch nicht das es wirklich bindend ist, Silberwind. Es stand auch noch was mit 'den Hund auf zwei Ausstellungen zeigen' drin, aber die Züchterin hat schon gesagt, dass sie das nicht so ernst nimmt.
Den Wesenstest wird sie vermutlich selbst für den gesamten Wurf machen, da will ich dann auch hingehen.
Ausstellungen... neeeeee.Und das mit der HD und ED muss ich einmal schauen. Ich bin kein großer Fan davon den Hund extra dafür in eine Narkose zu legen, aber vielleicht will ich es am Ende ja doch wissen.
Ich glaube es ist einfach ein VDH 'Standardvertrag'. -
Zitat
Es stand allerdings die Klausel darin, dass ich den Hund nicht ohne den Züchter zu informieren weiterverkaufen darf. Der Züchter hat dann ein Vorkaufsrecht.
DAS fände ich ja auch gut. Aber so, wie ich es verstanden habe, ist mit dem Schutzvertrag ein Eigentumsvorbehalt verbunden. Das hat mich stutzig gemacht und ich habe meinen Bekannten gesagt, daß sie den Vertrag erstmal nicht unteschreiben sollen.Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es kein Züchter aus dem VDH. Die Papiere der Hunde sind aber vorgelegt worden. Außerdem haben Sie auch die Elterntiere und deren Papiere gesehen. Das ist schon mal gut.
Danke erstmal für die Antworten!
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!