Hallo Ihr Lieben,
leider kams grad wieder zu einer heftigen Rüdenbellerei am Gartenzaun einer unserer Nachbarn.
Es ist so : sobald Mücke in die Nähe des Zaunes kommt, egal ob gleiche Strassenseite oder nicht, dann rast der andere Hund aus dem Haus ( sofern er "Ausgang" in den Garten hat ) und er bringt sich fast um vor Gift, Bellerei, volles Programm.
Normalerweise gehe ich immer auf der anderen Strassenseite, damit Mücke da nicht drauf einsteigt, wobei zu Anfang es auch auf der anderen Seite nicht leicht war, im klar zu machen, dass er auf den "Angriff" nicht reagieren darf.
Mittlerweile gehts aber besser.
Leider ist das Grundstück ein Eckgrundstück, so dass ich auf dem Weg zum Feld ein kurzes Stück eben doch dran vorbei muss ( außer ich liefe mit dem Kinderwagen mitten auf der Strasse ) und der Appenzeller kam halt wieder raus geschossen.
Da die beiden ja nun nur der Zaun trennte und ein Frauchen, was noch den Kinderwagen zu händeln hatte, stieg Mücke auf die Tour ein-
Ich konnte ihn dann da weg holen und ihn ins Sitz schicken, was auch funktionierte, während der andere weiterkläffte.
Auf dem weiteren Weg fiel mir nun auf, dass Mücke leicht blutete, es ist nur ne Schramme an der Lefze, nichts schlimmes.
Nun meine Frage : Wie ist das geregelt, wenn die sich ernsthaft verletzen würden ? Das glaub ich zwar nicht, aber nur FALLS ??
Bin ich Schuld ? Ich denke schon, oder ?