Beerdigungen im eigenen Garten erlaubt ?

  • Also der Gedanke das aus meiner ersten geliebten Hünden Seife und Co wurde hat mich auch nie mehr losgelassen. Ich werde sicher niemals mehr ein Haustier in die Hände der Verwertung geben.

    Schlimm genug der Gedanke das mein Pferd da mal endet :aengstlich:

  • Zitat

    also ihr könnt mich ja zerreissen ;) , aber mal ganz ehrlich ...

    wenn mein wurschtel eine meldepflichtige krankheit hatte -> ok (kann ich nachvollziehen). bei allem anderen, kann ich nur sagen typisch deutsch. bürokratismus bis zum abwinken und abzocke :motz:

    is doch wahr, jeden tag wird giftmüll verklappt, sondermüll in den abluss gekippt, die bauern halten die zeiten fürs güllefahren nicht ein, usw. usw. usw.

    dem hh will man aber verbieten seinen hund an einem netten platz zu begraben, da kann einem doch der kragen platzen. ich sag ja nicht dass es überall sein muss, aber ein bissel weniger galama um die ganze geschichte täts auch. früher gings doch auch ohne dass gleich eine epidemie ausgebrochen und die halbe menschheit an tödlichen virusinfektionen eingegangen ist. :kopfwand:

    so, das musste mal gesagt werden :D


    :2thumbs:

    da brauch man nix mehr zu sagen....

    Also Susanne, begrabe deinen Hund da, wo er sich zu Lebzeiten wohlgefühlt hat und sch..... auf Gesetze und Regeln....

  • habe mal einen Bericht gesehen, beim TA kommen die in so einen Müllcontainer. Die Kamera zeigte darauf und ich sah nur "weggekippt" einen Hund da drin zum Abholen für den Abdecker. EiN Tier,mein Tier,so würdelos in die Tonne kippen. NEIN. Entweder im eigenen Garten, oder irgendwo in einer schönen Gegend wenn man keinen Garten hat. Letzte Alternative wäre für mich ein Tierfriedhof. Kostet nicht die Welt, und das ist meine Hund mir allemal wert.

  • Grundsätzlich ist es erlaubt seinen Hund im Garten zu bestatten.

    Ein Blick ins entsprechende Gesetz gibt Aufschluss .. ;)

    Zitat

    § 5 Beseitigung von Tierkörpern
    (1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
    1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
    2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
    3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
    Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.

    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.

  • Zitat

    Du solltest nur vielleicht darauf achten das die bösen Nachbarn nicht gerade über den Zaun schielen :roll:

    Ich wohne auf dem Land, da sehen das die Leute wohl noch etwas natürlicher :???:

    Das Problem habe ich zum Glück nicht. Meine Eltern haben ihren Hund in ihren Garten beerdigt und ich meine zwei geliebten Nins. Es ist eine Doppelhaushälfte und wir haben vor drei Jahren die andere Seite gekauft und konnten letztes Jahr endlich einziehen, da unsere Mieter ausgezogen sind.
    Und siehe da, dank der tollen Messungen und Aufteilungen liegen die lieben jetzt in unsere Garten. :^^:

  • lol, ich lach mich tot ^^

    da kommt hier doch sofort der entspr. gesetzestext hähä :D

    nee also wirklich ;) .
    (vorsicht: ironie)

    ich werd mich jetzt aber nicht bei unserer bürokratie entschuldigen auch wenns teilweise erlaubt ist. mir reichts schon dass sich leute damit beschäftigt haben ein entsprechendes regulatorium zu ersinnen :D

    is halt wie in allen bereichen, ich komm mir schon vor wie auf arbeit *löl*. gesetze und nochmals gesetze hihi

  • Zitat

    lol, ich lach mich tot ^^

    da kommt hier doch sofort der entspr. gesetzestext hähä :D

    nee also wirklich ; ) .
    (vorsicht: ironie)

    ich werd mich jetzt aber nicht bei unserer bürokratie entschuldigen auch wenns teilweise erlaubt ist. mir reichts schon dass sich leute damit beschäftigt haben ein entsprechendes regulatorium zu ersinnen :D

    is halt wie in allen bereichen, ich komm mir schon vor wie auf arbeit *löl*. gesetze und nochmals gesetze hihi


    Jepp stimmt, ohne solche Gesetze wäre es viel einfacher, dann könnten meine Nachbarn einfach ihre toten Rinder auf ihren Feldern entsorgen und könnten sich den Beitrag für die Tierkörperbeseitigung sparen. :^^:
    :lachtot:

    Bei aller Liebe zur freien Entscheidung, ein wenig "Bürokratie" ist manchmal schon sinnvoll. ;)

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