Hundesitten anmelden
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Hallo!
Ich bin auf Grund meiner Kleine Tochter zu Hause!
Ich liebe Hunde und von daher habe ich jetzt mit Hundesitten angefangen da kommen so etwa 300€ im Monat zusammen.Muß ich diese anmelden?
Ab wann müßte ich Steuern zahlen!Was ist wenn ich in einem Monat wieder garkeine Hund habe,kann ich mich einfach abmelden?
Wie ist das mit der KKh bin bei meinem Mann familienversichert müßte ich der was sagen?
Wenn ja dann kann ich es vergessen,würde dann fast das ganze Geld für KKh hingeben!Danke euch Gruss Melli
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Hallo Melli,
da Du ja nicht "ab und zu" mal auf einen Hund aufpasst, sondern dies täglich tust, und die Bezahlung auch im Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht (Du das also nicht bloß für ein müdes Lächeln machst) gelten die Bestimmungen für die sog. "Nachbarschaftshilfe" hier nicht mehr, sondern Du musst Dein daraus gewonnenes Einkommen als selbständige Arbeit versteuern.
In Deiner Steuererklärung gibt es dafür ein extra Kästchen, wo "selbständige Tätigkeit" drüber steht. Dabei ist es auch egal, ob Du in einem Monat 4.000,- Euro verdienst und im nächsten nur 13,50. Abgerechnet wird jährlich und damit auch 1x im Jahr versteuert.
Wie sich das mit Deiner neuen Selbständigkeit auf Eure Krankenversicherung bzw. eventuell bezogene Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld auswirkt, solltest Du Dich mal beim Amt erkundigen.
LG, Sub.
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Hi Meli,
so weit ich weiss muss Du ein Gewerbe anmelden und jeden Euro den Du verdienst versteuern. Also Mehrwertsteuer rausrechnen und Gewinn bei der Einkommenssteuer angeben.
Wenn dann einen Monat nix läuft - dann haste eben keinen Gewinn bzw. Umsatz gemacht.
Wenn länger nix läuft kannste das Gewerbe wieder abmelden - aber es kann ruhig auch über Monate oder Jahre nix laufen oder nur ab und zu was. Klar kannste dann nicht jeden Monat alles Mögliche steuerlich absetzen und so ständig Verluste geltend machen.Bei der Krankenkasse ist es - glaub ich so - das so ein niedriges Zusatzeinkommen noch nicht relevant ist.
lg susa
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Hallo Melli,
also so lange du nicht mehr als 16.000 EUR im Jahr verdienst, kannst du das ganze als kleingewerbe laufen lassen.
einen gewerbeschein beantragen und dann, wenn der schrieb vom finanzamt kommt, kleingewerbe anmelden.da musst du weder steuern zahlen, noch ne große buchführung machen, nur eine ein- und ausgabenrechnung, so ne art haushaltsbuch, aber eben für das geschäft.
bei den meisten krankenkassen ist die grenze bei ca. 350 EUR, die du dir im momant dazu verdienen darfst, bist du da drüber, musst du dich selbst versichern (als selbstständiger so ca. 270eur im monat).
um genaueres darüber zu erfahren, rufe doch einfach bei deiner KK an und frage nach, wieviel du dazuverdienen darfst, damit du noch familienversichert bleibst.allerdings musst du auch aufpassen, wieviele hunde du betreust. bei uns ist es nämlich ab 3 hunden so, dass du das ganze anmelden musst und somit erstmal die prüfung für §11 Tierschutzgesetz ablegen musst. wenn nämlich mal ein "böser" nachbar das vetarinär ruft und dich überprüfen lässt und du hast mehr wie drei hunde, wird es problematisch... zumindest ist es bei uns so.
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Zitat
so weit ich weiss muss Du ein Gewerbe anmeldenSorry, wenn ich Dich hier korrigiere, aber als Gewerbe anmelden musst Du das nicht. So etwas könnte nur interessant werden, wenn Du tatsächlich vorhast, professionell Hunde zu sitten und dafür Werbekosten absetzen willst etc.
Solange Du es versteuerst, kannst Du einfach so einer "freiberuflichen Nebentätigkeit" nachgehen. Ähnlich wie Journalisten, Autoren, Musiker oder z.B. Tagesmütter.
LG, Sub.
EDIT: Bei dieser "drei" Hunde-Regelung kenne ich mich nicht aus, das mag natürlich sein.
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Hallo!
Also sicher wenn ich jeden Euro versteuern müßte na dann brauche ich nicht anzufangen!
Es muß ja eine Grenze geben denn beim 400€ Job ist es ja auch so das man keine Steuern zahlen muß!
Naja fange erst mal an,habe von Montag bis Mittwoch einen Ganztagshund und jeden Donnerstag einen Hund!
Das reicht mir auch da ich nicht ständig andere Hund haben will im Haus!Okay danke euch für Antworten
Gruss Melli -
Ich habe mich da auch mal informiert und mir wurde gesagt, dass man
es nur anmelden muss, wenn 15% des verdienten Kapitals im Jahr, mehr
als 7.664 Euro betragen....Oh je - hat da denn niemand hier eine genaue Vorstellung davon?
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Es gibt irgendwo eine Liste mit den "Katalogberufen" für die man nur eine Anmeldung beim Finanzamt braucht und ich meine Tagesmütter fallen dort nicht drunter.
Aber es wäre egal: wenn es jetzt nebenberuflich ist oder hauptberuflich, es muss angemeldet werden. Der sichereste Weg ist zum Finanzamt, die entscheiden dann ob es als freier Beruf durchgeht oder ob du eine Gewerbeanmeldung machen musst. Bei beiden Anmeldungen kann man es auch als Nebenberuf anmelden und bei beiden greift auch die Kleinunternehmerregelung.
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Hallo Melli,
also, um's Steuern zahlen kommst Du grundsätzlich nicht drumrum. 400 € -Job (also Minijob) ist was anderes - da ist man Angestellt als geringfügig Beschäftigter und das ganze ist nur für denMini-Jobber steuerfrei! Der Arbeitgeber zahlt durchaus Steuer dafür, wenn auch nur pauschal und deutlich geringer als sonst. Du aber wirst ja nicht angestellt, nehme ich an, sondern machst das ja freiberuflich bzw. selbständig.
Du musst unterscheiden zwischen der Einkommensteuer, die Du grundsätzlich auf JEDES Einkommen bezahlen musst. Bis zu 7.640 € kannst Du steuerfrei im Jahr verdienen, darüber hinaus musst Du das Einkommen, wie Sub schon gesagt hast, als selbständige Tätigkeit versteuern. Dann fällt auch Soli-Zuschlag und ggfalls Kirchensteuer darauf an. Im Gegenzug kannst Du aber auch Werbungskosten abziehen, also Aufwendungen, die Du hast (Fahrten, Spielzeug, das gekauft werden muss, etc. - alles, was eben mit der Tätigkeit in Zusammenhang steht). Ich würde erstmal kalkulieren, ob Du da überhaupt im Jahr über die 7.640 € drüber kommst. Wohl nicht bei 300 € im Monat abzgl. Ausgaben ...
Neben der Einkommenssteuer stellt sich die Frage der Gewerbeanmeldung und der damit auch anfallenden Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer und so weiter - hier kann es durchaus sein, dass Hundsitten gar kein Gewerbe ist, und wenn, dann nur Kleinunternehmer mit besonderen Vergünstigungen. Dafür kannst Du aber bei der IHK deiner Region anrufen, die können Dir da sicher weiter helfen und beantworten solche Fragen in der Regel umsonst.
Als dritte Säule steht dann die KK an - auch hier kannst Du ja anrufen und nachfragen. Da gibt es in der Regel auch Freigrenzen.
Viele Grüße
Dani -
Das Hundesitten unter eine "freiberufliche Tätigkeit" fällt, kann ich mir absolut nicht vorstellen (ist ja z.B. keine künstlerische oder publizistische Tätigkeit) – also ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wenn du dein Gewerbe bei deiner Gemeinde angemeldet hast, bekommt automatisch das Finanzamt Bescheid und schickt dir einen Fragebogen zu – da kannst du dann auch die Kleinunternehmerregelung beantragen (du musst dann keine Umsatzsteuer abführen und kannst auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen).
Gewerbesteuer kommt auf dich sicherlich nicht zu, da die Gewinngrenez da irgendwo bei 25000 EUR liegt.
Wenn du nebenberuflich selbstständig bist (und das bist du ja) kannst du weiterhin bei deinem Mann versichert bleiben, da liegt die monatliche Verdienstgrenze irgendwo zsichen 350 und 400 EUR – dann auf das Jahr hochgerechnet. Falls du darüber kommen solltest, gibt´s dann auch noch einen gesonderten Tarif, da zahlst du dann ca 130 EUR KV im Monat. Einfach bei der KK erkundigen, denn damit rücken die nicht gerne selber raus... Aber bleib mal lieber unter der 350/400 EUR Grenze, dann rentiert sich´s auch besser.
Das war´s jetzt mal so auf die Schnelle.
LG
Duna -
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