wie sieht es mit den rechtlichen bestimmungen in hessen aus?
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ich meine damit die gesetzlichen bestimmungen in sachen anleinen, etc.
darf man bei uns hier in hessen den hund in feldern frei laufen lassen, wenn es die lage zulässt???
und wie sieht es in der stadt aus?
viele grüße
Christian
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21. September 2005 um 18:26
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wie sieht es mit den rechtlichen bestimmungen in hessen aus? - Vor einem Moment
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Was Felder betrifft: Sind die Felder privat Eigentum der Bauern musst du wissen, ob's von den Bauern überhaupt geduldet ist, dass du dort rumläufst (egal ob mit oder ohne Leine).
Willst du wissen, ob du Leinenpflicht in den Stadtteilen hast beachte den kommunalen Leinenzwang deiner Stadt 8oder der Städte, in denen zu verkehrst).
Im Wald gilöt das Forstgesetz. Kann man sich im Netz downloaden!
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Hi,
bei uns dulden es die Landwirte bis auf 1 Spezialfall ( Der Hunde-Kackverbot-Schilder aufgestellt hat, da Flächen zur Lebensmittelgewinnung genutzt werden ) bei abgemähten Feldern. Durch die Frucht finden sie es aber auch nicht wirklich lustig, was man verstehen kann.
Im Wald gilt durchaus eine saisonale Anleinpflicht. Das ist aber auch hier jeweils abhängig von Regionalen Forstbestimmungen ( wie bereits erwähnt ). Grundsätzlich hat mich der Forstinspektor bei uns vorort aber darüber informiert, dass ich die Hunde durchaus auf den ausgewiesenen Waldwegen frei laufen lassen kann, so sie denn unter stetiger Kontrolle sind und nicht im Wald rumstromern.
Er informiert uns auch regelmäßig zur jeweiligen Saison,. wo wir Acht geben sollen und die Hunde lieber anleinen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften/Städten gilt grundsätzlich Anleinpflicht, auch wenn sich so manche nicht daran halten mögen.
Auch an viel frequentierten Strassen außerorts.Lieben Gruß
AlexandraPS: Lieber aus Rücksicht 1 Mal öfter angeleint !
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