Hallo,
ich wollte nur mal eine kurze aber für mich enorm wichtige Frage loswerden:
Gilt lauzt Landeshundeverordnung noch die Vorschrift, dass Hunde unter 40 cm Schulterhöhe in der Stadt keinem Leinenzwang auferlegt sind, oder gilt der Leinenzwang mittlerweile für alle Hunde außerhalb der hierfür freigegebenen Flächen?
Für mich wäre das ein wichtiger Faktor, denn dürften Hunde unter 40 cm noch frei laufen, würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, einen kleinere Hund zu nehmen, anstatt meinem Wunschhund, dem deutschen Pinscher.
Eine kurze Antwort würde mir schon genügen
Vielen Dank
Silence