Nach fehlgeschlagenem Wesenstest: Befragung des Halters

  • Ich wohne auch in NRW! Wir haben uns einen Golden Retriever Welpen geholt und als ich bei der stadt angerufen habe um ihn zu melden hat die Frau mir sofort gesagt das ich ihn auch beim Ordnungsamt anmelden müsste da er mal über 40 cm und schwerer als 20 kilo wird.
    beim Ordnungsamt wurde mir dann von diesem Sachkundenachweis gesagt. Auf meine Frage WO ich diesen denn machen könne sagte die nur das sie das nicht weiß :???:
    Gehe anfang September zum Tierarzt und mache diesen sachkundenachweis, bin mal gespannt was das gibt.


    Haqbe den test gerade im netz gemacht. :irre:
    Sind ja schon seltsame Fragen bei, aber wenn es sein muss...

  • weder im Landeshundegesetz NRW noch in der zugehörigen Landeshundeverordnung ist die Wiederholung ausgeschlossen worden.
    Es gibt ein Urteil aus BW (Stadt Sigmaringen) in dem die Zulassung zu einer Wiederholung rechtlich angewiesen wurde. Google mal ein wenig zum Thema.


    Viele Grüße
    Ingrid

  • Also wir wohnen auch in NRW, haben einen Golden Retriever und eigentlich hätten wir auch einen Sachkundenachweis machen müssen, allerdings gabs noch eine Ausnahme. Wenn man eine 3jährige Hundehaltung (ohne Auffälligkeiten) nachweisen konnte wurde man von diesem Test befreit.


    Haben dann mal einen Wisch gekriegt, indem auf besagten Sachkundenachweis hingewiesen wurde, da wir aber vor unserem jetzigen Hund 13 Jahre lang einen Wolfspitz hatten, hatte sich das erledigt.


    Haben zumindest bis heute nix mehr gehört und das ist schon bald 1 Jahr her (unser Hund ist 3)


    Ist das vielleicht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?
    bei uns gabs keine Probleme damit (bis jetzt)


    Wie gesagt wir mussten keinen Sachkundenachweis bringen, weil wir eine mindestens 3jährige Hundehaltung vorweisen konnten... :???:

  • Ergänzung:
    euer Problem könnte in dem Beißvorfall liegen. Wenn er deshalb als gefährlicher Hund eingestuft wurde, hilft vermutlich nur noch ein Umzug.


    Zitat: Nach § 2 gelten Hunde als gefährliche Hunde im Sinne
    der LHV NRW, wenn sie durch bestimmte, näher beschriebene
    Verhaltensweisen ihre Gefährlichkeit tatsächlich unter Beweis
    gestellt haben. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von der
    Hunderasse und unabhängig von der Größe und dem Gewicht.
    Soweit ein Tatbestand der Buchstaben a) bis d) erfüllt ist, gilt
    ein Hund unwiderleglich als „gefährlicher Hund“ im Sinne der
    LHV NRW.
    Das Vorliegen der Voraussetzungen der Buchstaben a), c) und d)
    soll die örtliche Ordnungsbehörde in Zweifelsfällen auf der Grund-
    lage eines Gutachtens (fachliche Stellungnahme) des Tierarztes
    beim Veterinäramt feststellen. Bis zur endgültigen Feststellung
    sind sichernde Anordnungen (Leinen- und Maulkorbpflicht, evtl.
    weitere Maßnahmen, z.B. ausbruchsichere Unterbringung) zu
    treffen (vgl. Nr. 7).
    Kann das Vorliegen der Voraussetzungen der Buchstaben a) bis
    d) nicht eindeutig festgestellt werden und geht nach der fachlichen
    Stellungnahme des Tierarztes beim Veterinäramt von dem Hund ein
    gesteigertes Gefahrenpotenzial aus, hat die örtliche Ordnungsbehör-
    de dementsprechende sichernde Anordnungen zu treffen (vgl. Nr

  • Hallo!


    Wenn ein Hund in NRW auch nur einen Menschen "in gefahrdrohender Weise" angesprungen hat, gilt in NRW Wesenstest, wenn es denn zum Ordnungsamt kommt. Und gefahrdrohend ist durchaus das Anspringen einer sehr alten Person durch einen relativ grossen Hund. Wird das OA einegschaltet und rasselt der Hund durch den Wesentest ist der Hund unwiderruflich gefährlich. Da gibt es keine Wiederholung!
    Allerdings wird im Wesentest nicht nur der Hund beurteilt, sonder das Gespann Hund-Halter. Ein potenziell problematischer Hund, der sehr gut erzogen ist und einen umsichtigen Besitzer hat, kann durchaus bestehen, während ein ganz normaler Hund mit schlechtem Grundgehorsam und weniger vorausschauendem Halter durchfällt.
    Ob der Test als Ankreuztest oder als Gespräch geführt wird, entscheidet der Amtsvet., grössere Städte mit vielen Hunden der Anlage 1 haben meist Testblätter, kleine Gemeinden, bei denen das kaum nachgefrgt wird, führen eher das Gespräch.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich kann dich mal fix beruhigen. Ich habe die Sachkunde erst vor ein paar Wochen abgelegt und zwar die beim Veterinäramt. Das war ne lockere Sache. Wenn man ein bisschen Ahnung hat von Hunden, besteht man das Ding. Und du darfst ja auch mal was falsch beantworten.

  • In NRW gibt es zwei verschiedene Sachkundeprüfungen:
    1. Für 40/20 Hunde, es reicht wenn ein Familienmitglied (eingetragener Halter des Hundes) diese Prüfung erfolgreich ablegt.
    2. Für gefährliche Hunde (Liste oder einzeln als gefährlich eingestuft) mit anderen, weiteren Fragen und jeder, der den Hund in der Öffentlichkeit führt, muß die Prüfung erfolgreich ablegen.


    LG


    Doro


  • appelschnut, das mag sich jetzt so anhören. ich wette, du siehst die sache auch anderes, wenn du der geschädigte aus so einem vorfall geworden bist.
    ich finde es in ordnung, wenn hundehalter, falls sie selber es nicht für nötig halten auf ihr tier acht zu geben und das tier auffällig wird, eben dazu gezwungen werden, etwas zu unternehmen.
    durch solche vorfälle (unkontrollierte hund) gibt es dann für alle irgendwann eine verschärfung der verordnung. woher haben wir denn den schlamassel? und ausbaden müssen es dann die gelisteten tiere, die das alles schon mitmachen mußten, obwohl sie nie auffällig geworden waren.


    es gibt immer 2 seiten und natürlich kann ich frodots verstehen. ist echt dumm gelaufen. auf der anderen seite hat sich die hundewelt geändert, das hätte ihm auch auffallen müssen.
    ich wünsche ihm und vor allem dem tier trotzdem viel glück und einen guten hundetrainer, der mit den beiden arbeitet.

  • Ich sehe es auch wie Rotti-Frauchen.
    Wenn ein freilaufender Hund meinen angreifen würde, weil er nicht abrufbar ist würde ich auch was unternehmen, ich sehe es als Pflich des Hundehalters dafür zu sorgen, dass sowas nicht passiert. Kommt es im Spiel zur Eskalation ist das natürlich etwas anderes. Leider wurde der Vorfall nicht genauer beschrieben, wenn es sich aber um einen "dominanten", nicht abrufbaren Hund handelt finde ich das Vorgehen der Gegenpartei gerechtfertigt.
    Bei uns besteht zwar weder Leinenpflicht, noch die Pflicht für solch einen Test, trotzdem habe ich meinen Hund nicht von der Leine gelassen solange ich ihn nicht von anderen Hunden abrufen konnte. Und das obwohl er sich den anderen gegenüber weder dominant noch aggressiv gezeigt hat. Das bedeutete zwar lange Zeit Schleppleinentraining aber ich möchte nicht, dass meinem oder einem anderen Hund etwas auf Grund meiner Fahrlässigkeit passiert.

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