Kaufvertrag Mischlingswelpe?
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Hallo,
große Aufregung, in drei Stunden ist schon mein süßer Welpe hier!!
Meint ihr, ich sollte einen Kaufvertrag aufsetzen?? Der Welpe stammt aus einem privaten Unfallwurf. Ich habe bereits 100€ angezahlt und muss gleich bei der Übergabe noch die Restsumme begleichen. Da ich mit der Familie schon einiges hin und her hatte (wir hatten den Welpen fest ausgesucht und angezahlt, ein paar Tage später wollten sie ihn dann doch selbst behalten, dann durften wir ihn doch wieder haben....) frage ich mich, ob ich da vielleicht besser was schriftlich festhalten sollte? Hab auch schon mal gehört dass man das generell machen sollte?Wenn ja: Was sollte darin stehen??
Ich weiß, ich bin etwas spät dran, aber irgendwie kam mir der Gedanke erst jetzt.
Danke für ein paar schnelle Infos,
aufgeregte Grüße
Jule - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Das solltest Du allerdings unbedingt. Nur so hast Du bei nachweisbar erblichen und verhinderbaren Erkrankungen oder Krankheiten, die bereits während des Verkaufs des Hundes bestanden und erkennbar sein mussten einen Anspruch auf "Ersatz".
Solche Musterverträge findet man auch irgendwo im Internet... normalerweise sollte sowas der Verkäufer parat haben!
Viele Grüße
Corinna -
Vielleicht hilft es Dir etwas weiter, weil viel Zeit hast Du ja nicht mehr.
Viel Spass mit Deinem Hundebaby!
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Zitat
Ich hatte ja noch nie eine Kaufvertrag und daher meine Frage:
Ist das echt üblich:
Der Hund wird gemäß den Bestimmungen der §§495 ff BGB auf Probe übernommen.Der Kaufvertrag wird wirksam, wenn der Käufer nicht innerhalb einer Frist von:__________ Tagen nach der Übernahme dem Käufer schriftlich seine Missbilligung erklärt. Eine Begründung bedarf es nicht.Während der Probezeit trägt der Käufer die Pflege- und Futterkosten. Im übrigen darf der Käufer den Hund während der Probezeit unentgeltlich nutzen.
Doris
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Hallo,
ich bin echt ein wenig geschockt.
Ersatz,Probezeit.Lg
Petra -
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Es könnte da auch ein Schutzvertrag ausreichen.
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Hallo baffo,
also in meinem Kaufvertrag vom Züchter, stand so etwas nicht drin..
habe gerade mal nachgeschaut.Man kann ja auch nicht Passendes im Vertrag streichen.
Leider bleiben nur noch 2 Stunden bis zur Übergabe, und da ist der Vertrag besser als gar keiner.
Es sei denn, die Verkäuferin hat einen eigenen dabei. -
§ 495 BGB hat bei nem Kaufvertrag eigentlich nix zu suchen, denn da geht es um Darlehensverträge.
Wahrscheinlich ist der Vertrag ein bisschen älter und noch nach der alten Fassung vom BGB.
Der Kauf auf Probe ist (jetzt) in den §§ 454 ff. BGB geregelt. Wenn man das denn überhaupt regeln will.

Schöne Grüße, Caro
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Super, vielen Dank für die schnellen Infos!
Habe mir jetzt einen Vertrag ausgdruckt, aber das mit dem "auf Probe" habe ich rausgelöscht...
Dann kann's ja losgehen..... ICH FREU MICH SO!!! -
Zitat
Wahrscheinlich ist der Vertrag ein bisschen älter .......
So wie ich halt auch...wolltest Du sagen

- Vor einem Moment
- Neu
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