Kaufvertrag Mischlingswelpe?

  • Zitat

    So wie ich halt auch...wolltest Du sagen :ops:

    DAS hast Du gesagt.... :roll: :D

    Das BGB hat 2002 ziemlich viele Änderungen erfahren. Es kommt öfter mal vor, dass jemand noch eine alte Fassung hat.

    2002, das ist ja noch net soooooo lang her..... :D

    :knuddel:

  • Immerhin: Der Countdown läuft ;)

  • Zitat

    Die Frage ist nur, ob der besser ist oder nicht. :???:

    Naja, die Zeit muss man sich schon nehmen und das Ding durchlesen...

    Viele Grüße
    Corinna

    PS: Es wäre schön, wenn Du die Zitatfunktion so verwenden würdest wie sie gedacht ist :wink:

  • Zitat

    PS: Es wäre schön, wenn Du die Zitatfunktion so verwenden würdest wie sie gedacht ist :wink:

    Was habe ich falsch gemacht?

    Doris

  • Zitat

    Hallo,

    ich bin echt ein wenig geschockt.
    Ersatz,Probezeit.

    Lg
    Petra

    Petra, ich finde, gerade wenn es um den Verkauf von Lebewesen geht, sollte alles möglichst genau geregelt werden.

    Auch wenn sich die Begriffe immer etwas gefühllos anhören.

    Aber es ist schon wichtig, dass man vom Verkäufer evtl TA-Kosten ersetzt bekommt, wenn der Hund krank ist.
    Oder dass man den Hund zurückgeben kann, wenn er zB überhaupt nicht zum Rudel passt.
    Oder dass der Verkäufer ein Rückkaufsrecht vereinbart, damit der Hund nicht einfach weiterverkauft wird.

    So können die Parteien das regeln, was ihnen wichtig ist.
    Nicht, dass irgendwelche Streitigkeiten dann auf dem Rücken des Hundes ausgetragen wird.

    Ich denke, Du weißt, was ich meine. ;)

    LG, Caro

  • Hallo Caro,

    den 1. und 3. Grund finde ich ja ok, aber den 2.?

    Wenn da hintereinander 3 Käufer kommen, die kurz danach feststellen, dass der Hund nicht in ihr Rudel passt, dann hat der Welpe binnen weniger Wochen 4 Besitzer. Das kann es ja wohl nicht sein, oder?

    Doris

  • Dorsi, das war ja nur ein Beispiel.... ;)

    Es kann ja durchaus Gründe geben, warum ein Käufer einen Hund doch nicht behalten kann. Natürlich sind das nur Ausnahmefälle, aber gerade sowas muss geregelt werden.

  • Zitat

    Du schreibst in das Zitat hinein - Du müsstest eher darunter schreiben :wink:

    Viele Grüße
    Corinna

    Danke für die Aufklärung.

    Sorry, ich wusste nicht, dass das nicht gewünscht ist :ops: , weil ich das seit meiner Anwesenheit hier bereis mehrfach gesehen hatte und dachte, das sei üblich.

    Aber kein Thema, habs gespeichert für künftige Posts meinerseits ;)

    Doris

    Und jetzt wieder zurück zum Thema, Entschuldigung an den Threadstarter für kurzes Off topic wegen meiner Unwissenheit :gott: .

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