Kaufvertrag Mischlingswelpe?
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Hier ist noch ein Vertrag:
http://www.clan-alba.de/kaufvertrag.htm
Ist vielleicht eine etwas "bessere" Version.
Viele Grüße
Corinna - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Kaufvertrag Mischlingswelpe? schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
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Zitat
So wie ich halt auch...wolltest Du sagen

DAS hast Du gesagt....

Das BGB hat 2002 ziemlich viele Änderungen erfahren. Es kommt öfter mal vor, dass jemand noch eine alte Fassung hat.
2002, das ist ja noch net soooooo lang her.....


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ZitatAlles anzeigen
Hallo baffo,
also in meinem Kaufvertrag vom Züchter, stand so etwas nicht drin..
habe gerade mal nachgeschaut.
Das beruhigt mich, ich dachte wirklich, das ist üblich.Man kann ja auch nicht Passendes im Vertrag streichen.
Oder ihn einfach kurz abtippen, ist ja nicht viel.
Leider bleiben nur noch 2 Stunden bis zur Übergabe, und da ist der Vertrag besser als gar keiner.
Seh ich auch so. Anpassen, dann geht er schon.
Es sei denn, die Verkäuferin hat einen eigenen dabei.
Die Frage ist nur, ob der besser ist oder nicht.
Immerhin: Der Countdown läuft
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Zitat
Die Frage ist nur, ob der besser ist oder nicht.

Naja, die Zeit muss man sich schon nehmen und das Ding durchlesen...
Viele Grüße
CorinnaPS: Es wäre schön, wenn Du die Zitatfunktion so verwenden würdest wie sie gedacht ist :wink:
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Zitat
PS: Es wäre schön, wenn Du die Zitatfunktion so verwenden würdest wie sie gedacht ist :wink:
Was habe ich falsch gemacht?
Doris
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Zitat
Hallo,
ich bin echt ein wenig geschockt.
Ersatz,Probezeit.Lg
PetraPetra, ich finde, gerade wenn es um den Verkauf von Lebewesen geht, sollte alles möglichst genau geregelt werden.
Auch wenn sich die Begriffe immer etwas gefühllos anhören.
Aber es ist schon wichtig, dass man vom Verkäufer evtl TA-Kosten ersetzt bekommt, wenn der Hund krank ist.
Oder dass man den Hund zurückgeben kann, wenn er zB überhaupt nicht zum Rudel passt.
Oder dass der Verkäufer ein Rückkaufsrecht vereinbart, damit der Hund nicht einfach weiterverkauft wird.So können die Parteien das regeln, was ihnen wichtig ist.
Nicht, dass irgendwelche Streitigkeiten dann auf dem Rücken des Hundes ausgetragen wird.Ich denke, Du weißt, was ich meine.

LG, Caro
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Hallo Caro,
den 1. und 3. Grund finde ich ja ok, aber den 2.?
Wenn da hintereinander 3 Käufer kommen, die kurz danach feststellen, dass der Hund nicht in ihr Rudel passt, dann hat der Welpe binnen weniger Wochen 4 Besitzer. Das kann es ja wohl nicht sein, oder?
Doris
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Zitat
Was habe ich falsch gemacht?
Doris
Du schreibst in das Zitat hinein - Du müsstest eher darunter schreiben :wink:
Viele Grüße
Corinna -
Dorsi, das war ja nur ein Beispiel....

Es kann ja durchaus Gründe geben, warum ein Käufer einen Hund doch nicht behalten kann. Natürlich sind das nur Ausnahmefälle, aber gerade sowas muss geregelt werden.
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Zitat
Du schreibst in das Zitat hinein - Du müsstest eher darunter schreiben :wink:
Viele Grüße
CorinnaDanke für die Aufklärung.
Sorry, ich wusste nicht, dass das nicht gewünscht ist
, weil ich das seit meiner Anwesenheit hier bereis mehrfach gesehen hatte und dachte, das sei üblich.Aber kein Thema, habs gespeichert für künftige Posts meinerseits

Doris
Und jetzt wieder zurück zum Thema, Entschuldigung an den Threadstarter für kurzes Off topic wegen meiner Unwissenheit
. - Vor einem Moment
- Neu
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