WICHTIG!Beißvorfall

  • Hallo!


    mein Hund hat einen anderen gebissen. Jetzt ahbe ich ein Schreiben bekommen, ich solle mich beim VEt.Amt vorstellen.


    Ich kam aus dem Hausflur, meiner war an der Leine.
    Ein Mops kam von hinten auf uns zugelaufen, ohne leine.
    Nach dem beschnuppern deutet meiner wohl das Röcheln des Mopses als Drohung und biss zu. Der andere blutete etwas hinterm Ohr.


    Bin ich in so einer Situation schuld?


    Was kann schlimmstens passieren?


    Was wird bei dem Amt gepüft?


    :hilfe:

    • Neu

    Hi


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    • Hi Mo
      gibt es Zeugen?
      Ansonsten würde ich da erstmal anrufen und den Sachverhalt schildern.
      LG
      Sandra


      Edit: Wenn Deiner an der Leine war kann ich mir die Schuld bei Dir nicht vorstellen, ist der Vorfall der Versicherung gemeldet?

    • Wenn deiner angeleint war trägst nicht du die Schuld.


      Im Wohngebiet ist Leinenpflicht :motz:


      mehr kann ich da leider auch nicht zu sagen, kenn mich da auch nicht aus :hilfe:



      Zeugenaussagen sind auf jeden Fall immer sehr hilfreich

    • So dachte ich mir das auch. Wenn meiner an der Leine ist, bin ich nicht schuldig.


      Problem: Die Besitzer waren zu zweit, ich allein. Keine weiteren Zeugen. Wenn die behaupten, meiner war ohne leine, habe ich keine weiteren Zeugen. :kopfwand:


      Ich würde doch nie auf die Idee kommen, jemanden anzuzeigen, wenn mein Hund ohne Leine war :x

    • Habe das hier gefunden: http://www.hund-is-hund.de/urteile.htm#beissen und das erste Urteil geht zwar im Prinzip um etwas anderes, beeinhaltet aber die grundsätzliche Haftung der unangeleinten Hunde.


      Ist mal nebenbei bemerkt eine Frechheit des Mopshalters ihren unangeleinten Hund zu deinem zu lassen und dann das VetAmt einzuschalten, ärgerlich ist es auf jeden Fall. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das Dir etwas passiert. Bzw Deinem Hund, ist kein Soka... Vielleicht soll hier auch einfach die Sachlage geklärt werden.
      Arme Mo :/

    • HI,


      na, aber auch das müssen sie ersteinmal beweisen können.
      Nur weil sie zu zweit waren, heisst es nicht gleich, dass sie recht haben ;)


      Würde erstmal abwarten, was das Amt will und dann weiter sehen.


      Kleine beissereien gibt es doch überall und dass dann mal etwas Blut fliesst, ist auch nichts besonderes.


      LG
      Swenja

    • hach, danke leute, dass ich gleich so viel zuspruch bekomme. :herzen1:


      wenn die zwei mich anzeigen, werden sie ja wohl kaum angegeben haben, ihr hund ist ohne Leine gelaufen. :/


      als wir die beiden dann getrennt haben, gingen die Besitzer auf mich los. Das sei ja eine Unverschähmtheit, wenn mein Hund bissig sei müsse er doch einen Maulkorb tragen. Sie hören von uns, die TA rechnung zahlen sie!


      Wenn ihr Hund nicht hört, muss er an die Leine. :motz:
      Als der hund auf und zugewackelt kam riefen sie ihren Hund, lachten als er nicht hörte... und dann das!

    • Huhu Mo!


      Also, wegen irgendwelchen Schadensersatz-Forderungen würde ich mir nicht allzu viele Sorgen machen. Du musst zwar für Schäden, die Dein Hund verursacht haften, aber der andere Hundehalter trägt ein Mitverschulden. Und in dem Fall wird sein Verschulden den Anspruch wohl völlig zurückdrängen.
      Ist ja auch dappert, dass der den röchelnden Mops da einfach zu Deinem hinrennen lässt.


      Was das Vet-Amt noch macht, kann ich Dir leider nicht sagen. Gerade wegen evtl Auflagen etc. ??? Aber da müsste ja erstmal ein Verschulden Deinerseits bewiesen werden. Und wie heißt es so schön: im Zweifel für den Angeklagten. ;)


      Sag doch aber mal Bescheid, was bei rauskommt!


      LG, Caro

    • Wenn die beiden gegen mich aussagen, was sie werden, steh ich allein da. Ob hier noch im zweifel für den Angeklagten zählt, ich hoffe es.


      :motz: Solche idioten! :motz:

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